§ 833 Abs.2 ZPO - Kontopfändungsaufhebung

Hallo,

gibt es im Netz einen solchen Vordruck ohne schon einer voreingetragenen Gerichtsadresse. Denn die kann man dort im PDF nicht verändern.
Wie muss allgemein die Begründung zur Ruhenderklärung der Pfändung aussehen, um erfolgreich zu sein? Wie macht man glaubhaft, dass in den nächsten 12 Mon. kein anderes Einkommen erfolgt - was man ja nicht weis?

Macht es Sinn den Beleg über die Abgabe einer Eidestattlichen Versicherung in a n d e r e r Sache mitzusenden?

Danke mit Gruß

hallo tinka,

leider kann ich dir da nicht wirklich weiter helfen - vielleicht kann dir deine bank eine ruhenderklärung ausstellen oder derjenige, der die pfändung veranlasst hat?

wenn sich das einkommen nicht ändert, da du in einem arbeitsverhältnis stehst mit festem einkommen, dann reiche den vertrag in kopie ein!? oder bist du selbstständig und dein steurberater könnte etwas ausstellen??

ich drücke die daumen, dass du bessere ratschläge bekommst!

sei gegrüßt

lamama

Hallo & danke trotzdem,

leider genau das Gegenteil von Selbstständig. Aber das reicht dem Gericht scheinbar nicht trotz Belegen. Es soll ja noch eine "Begründung und Glaubhaft Machung sein… Die Ruhenderklärung muss das Gericht ausstellen - aber dazu ist eben benannter Antrag nötig.

Danke mit Gruß zurück.

Hier ist Ulli,
mach einer Kontopfändungsaufhebung wurde ich noch von niemand gefragt.
Ich kann zu diesem Thema allerdings auch nichts sdagen, da keine Erfahrung.
Gruß Ulli

Hallo,

danke für das Vertrauen aber leider kann ich da überhaupt nicht weiterhelfen. Bin kein Anwalt und privat hatte ich noch nie etwas mit Lohnpfändungen zu tun so dass ich aus eigener Erfahrung etwas raten könnte.

Wünsche aber viel Glück

schöne Grüße

Hallo TinkaG,

leider kann ich Dir in dieser Fragestellung nicht weiterhelfen.

Viele Grüße
Thommy