§84 Handelsvertreter priv.ebay kauf widerruf abgel

Hallo,
ich bin über den §84 Handelsvertreter als Kleingewerbetreibende. Nun habe ich bei ebay für meine Tochter privat ein Waldhorn ersteigert. Der gewerbliche Käufer lehnt das von ihm angebotene Widerrufsrecht ab mit dem Argument „Sie eine Tätigkeit nach § 84 HGB (Handelsvertreter) bzw. 34 c ausüben und somit (auch privat) als Soll- bzw. Vollkaufmann handeln. Vollkaufleute haben keine Möglichkeit des Widerrufes“. Mein Gewerbe bezieht sich auf Versicherungen etc. Ist das richtig, das ich das Horn (Fehlkauf weil falsche Tonart) nicht zurückgeben kann?
Bitte dringend um Hilfe.

Grüß Gott,
zuerst der hinweis: als klengewerbetreibender sind sie nicht zwangsläuflig kaufmann im sinne des hgb.
siehe hierzu den link.
wenn sie das horn für ihre tochter gekauft haben, die minderjährig nicht bei ebay kaufen kann, und sie ihren account zur verfügung gestellt hat, sollte das rechtlich ok sein, wenn ihre tochter älter als 16 ist.
hier mal der link: http://www.hk24.de/unternehmensfoerderung_und_start/…
schlimmtenfalls können sie als käufer negativ bewerten, der verkäufer kann das nicht.
mehr kann ich dazu im moment nicht sagen, weil ich im moment gesundheitlich angeschlagen bin und wenig zeit habe, tut mir leid.
viele grüße

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

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Hallo,

ob Sie ein Widerrufsrecht haben, kommt darauf an, ob Sie gegenüber dem Verkäufer als Privatperson oder als Kaufmann gehandelt haben. Wenn Sie das Horn über Ihren Ebay-Account, den Sie auch für Ihre gewerblichen Zwecke nutzen, gekauft haben, dürfte Ihnen ein Widerrufsrecht wohl nicht zustehen. Andernfalls aber schon, da alleine der Umstand, welchen Beruf Sie ausüben, nicht entscheidend dafür ist, ob Sie als Verbraucher oder Unternehmer zu beurteilen sind.

Ohne eine eingehende Prüfung und Sichtung von Unterlagen kann ich allerdings keine Gewähr für die Richtigkeit meiner vorstehenden Ausführungen geben. Ich hoffe aber, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

nicht zwangsläuflig kaufmann im sinne des hgb.
wenn sie das horn für ihre tochter gekauft haben, die
minderjährig nicht bei ebay kaufen kann, und sie ihren account
zur verfügung gestellt hat, sollte das rechtlich ok sein, wenn
ihre tochter älter als 16 ist.

ich bin im sinne des hgb kein kaufmann(kein kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich), bin auch nicht im handelsregister eingetragen. das horn habe ich nicht im namen meiner tochter sondern als geschenk für meine tochter mit meinem privaten ebay-account erworben. hab ich mich ungeschickt ausgedrückt. gibt es denn irgendwo bei widerrufsrechten einen ausschluss für personen wie mich?

ob Sie ein Widerrufsrecht haben…gegenüber dem Verkäufer als Privatperson oder als Kaufmann gehandelt haben. Ebay-Account…für Ihre gewerblichen Zwecke nutzen…dürfte Ihnen ein Widerrufsrecht wohl nicht zustehen.
schon, da alleine der Umstand, welchen Beruf
Sie ausüben, nicht entscheidend …ob Sie als
Verbraucher oder Unternehmer zu beurteilen sind.
Philipp Spoth

In meinem Fall bin ich als Kleingewerbetreibende kein Kaufmann, auch nicht im Handelsregister eingetragen. Es handelt sich um einen privaten ebay Account und ich habe das Horn als Privatperson gekauft. wo steht denn, das wie auch immer geartete Kaufleute vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Hab ich nichts zu gefunden.
LG. M.E.

hallo,
dann ist auch nur das bgb gültig, insofern widerrufsrecht. geht eindeutig aus dem artikel hervor, wenn man ihn ganz durchliest. ab abschnitt III ff.
viele grüße

Das Gesetz unterscheidet zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Das Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzgeschäft wie Ihrem Ebay-Kauf gilt nur für Verbraucher.

Wie kommt denn Ihr Vertragspartner darauf, dass Sie Handelsvertreterin sind?

Das Gesetz unterscheidet zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäft
wie Ihrem Ebay-Kauf gilt nur für Verbraucher.
Wie kommt denn Ihr Vertragspartner darauf, dass Sie
Handelsvertreterin sind?

Der hat angeblich im Telefonbuch nachgesehen (da stehe ich als Vermögensberaterin drin). Woher er die Information mit §84 HGB sowie §34c hat, hat er mir nicht verraten?!

Ok, dann ist das natürlich kompletter Blödsinn. Ist denn der Verkäufer als Händler aufgetreten?

Ok, dann ist das natürlich kompletter Blödsinn. Ist denn der
Verkäufer als Händler aufgetreten?

Ja! Ein Musikgeschäft. Vermutlich hat man das Problem, das das Geschäft das Horn in Kommission verkauft hat, das Geld bereits weitergeleitet wurde und DA nicht rückabgewickelt werden kann, also der eigentliche Besitzer das Geld nicht wieder rausrücken will. Ist aber nur eine Vermutung.

Dann würde ich empfehlen, den Verkäufer unter Fristsetzung (max. 2 Wochen) durch Einschreiben/ Rückschein zur Rückzahlung des Kaufpreises aufzufordern, Zug um Zug gegen Rücksendung des Horns, und nach fruchtlosem Fristablauf einen Anwalt zu beauftragen.

Hallo, Ihre Frage ist sehr knifflig für mich, da es sich m.E. um einen Kauf handelt, der vom Verkäufer aus Kulanzgründen zur Zufriedenheit des Käufers abgewickelt werden sollte. Aus meiner Erfahrung spielte sich das zu meiner Zeit im Einzelhandel immer friedlich und ohne Probleme statt. Wie es nun im e-commerce speziell bei e-bay gehandhabt wird - keine Ahnung-. Wenn Wie einen Streit riskieren wollen, müßten Sie m.E. einen Anwalt zu Rate ziehen. Viel Erfolg - Edith Przedborski

Hallo, Ihre Frage ist etwas knifflig für mich, da es sich m.E. um einen Kauf handelt, der,da Fehlkauf, vom Verkäufer aus Kulanzgründen zur Zufriedenheit des Käufers abgewickelt werden sollte. Aus meiner Erfahrung spielte sich das zu meiner Zeit im Einzelhandel immer friedlich und ohne Probleme ab. Wie es nun im e-commerce speziell bei e-bay gehandhabt wird - keine Ahnung- Wenn Sie einen Streit riskieren wollen, müßten Sie m.E. einen Anwalt zu Rate ziehen. Viel Erfolg - Edith Przedborski