Ich war bis 31.12.2001 selbständiger Vermittler für meine Versicherungsgesellschaft.
Seit dem 01.01.2002 bin ich ins Angestelltenverhältnis bei der gleichen Gesellschaft gewechsel und habe eine andere Aufgabe übernommen.
Meine Agentur habe ich aufgegeben.
Habe ich deshalb einen Anspruch gem. § 89 b HBG? Wenn ja, in welcher Höhe?
der Ausgleichsanspruch steht einem hauptberuflichen Vertreter bei Beendigung des Vertrages nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Dazu gehört vor allem die Kündigung des Versicherers oder das Erreichen der Altersgrenze.
Beides dürfte bei dir nicht zutreffen.
Somit gibt es nichts.
Gruß
Marco
PS. und selbst für den Fall, das… sowas handelt man vorher aus und kloppt sich nicht hinterher drum, wenn man noch im selben Laden arbeitet. Das nur am Rande.