§9 Ausschlussklausel - Arbeitsvertrag

Guten Tag,

könnte mir vielleicht jemand erklären, was im folgendem Text genau gemeint ist. Ist ein bisschen zu kompliziert für mich.

" Anlage zum Arbeitsvertrag

§9 Ausschlussklausel

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, gleich welcher Art, und solche, die damit in Zusammenhang stehen, müssen binnen drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verwirkt. "

Vielen Dank

Hi!

Grob gesagt hebeln Ausschlussfristen die Verjahrungsfristen gem. §§ 195 ff BGB aus.

Feiner erklärt nimme infach den Link hier :smile:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

VG
Guido