Hallo,
angenommen Person A hat vor ca. 9 Jahren im Onlineshop von Person B gekauft. Warenwert waren damals ca. 350 Euro. Die Ware hat er aber nie bekommen, weswegen er ein paar Wochen später einen Anwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt hat. Dieser hat nun einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, in Höhe von 518€ (Warenwert+Anwaltskosten+Zinsen).
Eine Zwangsvollstreckung war aber damals nicht möglich, da der Schuldner lt. Gerichtsvollzieher „über keine pfändbare Habe verfügt“. Ausserdem habe er bereits 1 Jahr zuvor eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Person A hatte die ganze Geschichte schon fast vergessen, da fällt im beim Durchblättern seiner Unterlagen der Vollstreckungsbescheid in die Hände. Person A fragt sich nun, inwieweit es Sinn macht, evtl. noch einmal zu versuchen eine Vollstreckung zu erwirken, evtl. ist der Schuldner ja mittlerweile in der Lage, seine Schulden zu bezahlen. Und wie müsste Person A das anstellen? Müsste er wieder einen Anwalt einschalten, oder würde das auch ohne gehen? An wen müsste er sich wenden?
MfG
H.