90 St./Woche arbeiten wenn im Vertrag 4o steht?

Hallo

hier ist die Situation: AN ist Ausländer und seine Arbeitsgenehmigung ist gültig nur für diesen Arbeitsplatz. Er arbeitet jeden Tag (7Tage/Woche) von 11 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachts. Das macht im Durschnitt 95 St./Woche!! Er hat in 25 Tage zwei mal frei bekommen. Im Arbeitsvertrag steht : Arbeitszeit 40St./Woche. Wie kann er SANFT dem AG beibringen dass das nicht zulässig ist, aber so dass er seinen Arbeitsplatz behalten kann und nachher nicht gemobbt wird? Würde er sich einen anderen Job suchen, müssete er wieder auf eine Arbeitsgenehmigung 2 Monate warten und das kann er sich nicht leisten. Den Job würde er gerne behalten…Aber so geht auch nicht mehr lange, er ist erschöpft.
Vorschläge?

Vielen Dank an allen

Hallo

Wie kann er SANFT dem AG beibringen
dass das nicht zulässig ist, aber so dass er seinen
Arbeitsplatz behalten kann und nachher nicht gemobbt wird?

Da gibts m.E. keine sanfte Tour. Er könnte den AG bei der Gewerbeaufsicht anzeigen. Nur auf wen wird der Ag kommen, wenn er drüber nachdenkt, wer ihn da wohl angezeigt haben könnte? Vermutlich zuerst auf die neuesten Mitarbeiter.
Welche Branche und Tätigkeit ist es denn?

MfG

Es ist die Gastronomie. Und ich wiederhole: er möchte den Job behalten, es hat ewig gedauert bis er was gefunden hat, dann hat er 2 Monate auf die Genehmigung gewartet und er kann jetzt einfach nicht auf das Geld verzichten. Wenn er Anzeige erstattet, wird nicht schwierig sein den Anzeiger zu ermitteln…denke ich.

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Hallo

er möchte den Job
behalten, es hat ewig gedauert bis er was gefunden hat,
… Wenn er Anzeige
erstattet, wird nicht schwierig sein den Anzeiger zu
ermitteln…denke ich.

Ich denke, das denkt der AG auch…

Aber wenn er das denkt, warum sollte der AG da einlenken? Vielleicht kann er nachvollziehen, daß zuviel Arbeit mit zuwenig Ruhepause ein erhöhtes Erkrankungspotential mit sich bringt?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

es gibt gesetzliche Bestimmungen:
Die Höchstarbeitszeit an Werktagen (Mo-Sa) beträgt acht Stunden (§ 3 S.1 ArbZG). Damit ergibt sich rein rechnerisch eine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Std. pro Woche. Die Verlängerung auf bis zu zehn Stunden täglich ist zulässig, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Monaten oder 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit höchstens acht stunden beträgt (§ 3S.2. ArbZG) Eine Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden setzt allerdings nach der Rechtsprechung des EuGH die ausdrückliche und freie Zustimmung des einzelnen AN voraus. AN, die an einem Sonntag beschäftigt werden steht ein - unverzichtbarer - Ersatzruhetag zu. Dieser muss innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen liegen. Der AN muss nach Beendigung der Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben (§ 5 Abs. 1 ArbZG)…und und und…Der AG verstößt meiner Ansicht nach eindeutig gegen geltende Rechtsprechung. Moralisch und ethisch mal außer acht gelassen. Anschwärzen bringt in erster Linie wenig. Dennoch kann man dem Chef klarmachen, daß dieses Verhalten rechtswidrig ist und er sich damit in Schwierigkeiten bringen kann. Desweiteren ist der Hinweis auf die Erhaltung der Arbeitskraft seiner Angestellten sicherlich ein Punkt, an dem ihm selber gelegen ist. Hier ist Zivilcourage gefragt. Der Chef hat dann die Möglichkeit, die ganze Belegschaft auszuwechseln oder die Bedingungen zu verändern. Im Falle, daß er Mitarbeiter unter Druck setzt ist der Gang zum Arbeitsgericht, Ausländerbehörde, Finanzamt, Bundesagentur für Arbeit, Gewerbeaufsichtsbehörde immer drin und dann wird der Chef mit Sicherheit in grosse Schwierigkeiten kommen. Falls es soweit kommt müsste sich auch jeder Mitarbeiter fragen, ob er/sie unter solchen Bedingungen und bei einem solchen Chef arbeiten möchte. Es gibt sicherlich viele Arbeitslose, dennoch auch viele Arbeitsstellen.

Gruß Mirko

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