§917 BGB Notwegerecht Reihenhaus

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besitze ein Reihenendhaus, dieses Reihenhaus umfasst 4 Parteien!
Mein Nachbar möchte jetzt von mir ein Notwegerecht, da er das Haus gerade verkauft und wahrscheinlich nicht so schnell verkauft bekommt! Er besitzt eine Tür zur Straße.
Er möchte mit Schubkarre, Handwagen und Fahrrädern über meine Einfahrt auf seinen Hof.
Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das, dass Gericht mir die Auflage gibt???

Mfg Maier

Hallo,

faq nicht beachtet und wenn ein Grundstück zugang hat, brauchts kein notrecht

also das nächste mal den Sachverhalt so stellen, das man erkennen kann, worum es geht

hth

Hallo!

Nicht sehr hoch.
Allerdings gehört zu so einer Anfrage eine Lageskizze oder Lageplan.
Anders kann man sich gar kein Bild von der Örtlichkeit machen.

Wenn man sich eine 4er-Reihenhauszeile vorstellt. Dann haben alle ihren Zugang vorne zur Straße. Und hinten Zugang zum Garten.
Und da muss man eben durch sein Haus(Wohnraum) oder seinen Keller gehen um in Garten zu gelangen. Wenn es hinten keinen Gemeischaftsweg geben sollte.  Auch könnte man ggf. sich nachträglich einen Kellerausgang herstellen lassen.

Wie soll man sich das eigentlich vorstellen ? Endhaus hat mehr Grundstück, Einfahrt ist auf der vom Nachbarn abgewandten Seite. Wo wollte der Mittelhausbewohner denn einen „Notweg“ angelegt bekommen ?
Quer durch den Garten des Nachbarn ?

Ein Notweg kann verlangt werden (noch zur Bauzeit), wenn man ein Grundstück sonst nicht erreichen kann. Das kann hier doch nicht gegeben sein. Wenn man seinen schmalen Reihenhausgarten nicht anders als über eigene Terrasse und Wohnzimmer erreichen kann, dann ist das eben so. Man wusste es als man baute.

Hier besteht kein Anspruch auf ein Notwegerecht.

MfG
duck313

Hallo,

Und da muss man eben durch sein Haus(Wohnraum) oder seinen
Keller gehen um in Garten zu gelangen.

damals bei unserem Reihenhaus hat ein Nachbar seinen Garten neu angelegt. Und in die (Beton-)Kellerwand ein zusätzliches Fenster gebrochen. Dazu ist er mit einem Minibagger quer durch Haustür, Flur und Wohnzimmer gefahren. Nur Bretter drunter, damit der Teppichboden das mitmacht. Ich sehe keinerlei Grund, warum das mit einer Schubkarre nicht gehen sollte.

Die Reihenhäuser hatten damals auch keinen Zugang zum Garten. Keines davon, auch nicht die Endhäuser - dort waren Garagen.
Gruß