Hallo!
Nicht sehr hoch.
Allerdings gehört zu so einer Anfrage eine Lageskizze oder Lageplan.
Anders kann man sich gar kein Bild von der Örtlichkeit machen.
Wenn man sich eine 4er-Reihenhauszeile vorstellt. Dann haben alle ihren Zugang vorne zur Straße. Und hinten Zugang zum Garten.
Und da muss man eben durch sein Haus(Wohnraum) oder seinen Keller gehen um in Garten zu gelangen. Wenn es hinten keinen Gemeischaftsweg geben sollte. Auch könnte man ggf. sich nachträglich einen Kellerausgang herstellen lassen.
Wie soll man sich das eigentlich vorstellen ? Endhaus hat mehr Grundstück, Einfahrt ist auf der vom Nachbarn abgewandten Seite. Wo wollte der Mittelhausbewohner denn einen „Notweg“ angelegt bekommen ?
Quer durch den Garten des Nachbarn ?
Ein Notweg kann verlangt werden (noch zur Bauzeit), wenn man ein Grundstück sonst nicht erreichen kann. Das kann hier doch nicht gegeben sein. Wenn man seinen schmalen Reihenhausgarten nicht anders als über eigene Terrasse und Wohnzimmer erreichen kann, dann ist das eben so. Man wusste es als man baute.
Hier besteht kein Anspruch auf ein Notwegerecht.
MfG
duck313