Hallo erstmal!
Wie würde folgener Fall im realen Leben verlaufen:
Nehmen wir an eine Mieterin wohnt seit 55 Jahren in ihrer Wohnung und hat nun das erste Mal mit einem neu zugezogenen Nachbarn - welcher über ihr wohnt - Ärger.
Grund : Lärmbelästigung.
Die alte Dame ist 92 Jahre, blind und sitzt im Rollstuhl. Da sie ihres Alters entsprechend nicht mehr so gut hören kann, ist das Fersehgerät etwas lauter eingestellt als sonst vielleicht üblich, aber im absoltuten Rahmen. Die neue Mieterin willl sich nun zum 2. Mal bei der Hausverwaltung beschweren, droht nun indirekt mit Rechtsanwalt weist auf Lärmschutzverordnungen und Ordnungsstrafen hin. Sie würde schwer arbeiten und nebenbei zu Hause für ein Studium lernen müssen und hat deshalb ein Recht auf Ruhe und Erholung.
Die Hausverwaltung hatte bereits früher schon signalisiert der alten Dame keinen Ärger bereiten zu wollen da es über sie noch nie Beschwerden gab, man solle das unter sich klären, hieß es.
Wer stellt fest ob der Fernsher zu laut ist ?? Nehmen wir an die Mieterin hat einen Dielenfußboden der evtl schlecht gedämmt ist, wer stellt das fest ? Man kann ja nicht einfach behaupten es sei zu laut… also wie sieht die Praxis in solch einem Fall aus?
Nachzutragen wäre noch dass sich im letzten Jahr über die zu laute die Musikanlage beschwert wurde, der Fernsher war allerdings noch kein Thema war obwohl der auch abends lief. Darufhin wurden die Lautsprecher anders platziert, mittlerweile hört die Dame gar keine Musik mehr und „hört“ nur noch fern.
Wie wird das in der Praxis mit alten Menschen gehandhabt?
Danke im Vorraus