92-jähriger Mieter macht Lärm

Hallo erstmal!

Wie würde folgener Fall im realen Leben verlaufen:

Nehmen wir an eine Mieterin wohnt seit 55 Jahren in ihrer Wohnung und hat nun das erste Mal mit einem neu zugezogenen  Nachbarn - welcher über ihr wohnt -  Ärger.
Grund : Lärmbelästigung.

Die alte Dame ist 92 Jahre, blind und sitzt im Rollstuhl. Da sie ihres Alters entsprechend nicht mehr so gut hören kann, ist das Fersehgerät etwas lauter eingestellt als sonst vielleicht üblich, aber im absoltuten Rahmen. Die neue Mieterin willl sich  nun zum 2. Mal bei der Hausverwaltung beschweren, droht nun indirekt mit Rechtsanwalt weist auf Lärmschutzverordnungen und Ordnungsstrafen hin. Sie würde schwer arbeiten und nebenbei  zu Hause für ein Studium lernen müssen und hat deshalb ein Recht auf Ruhe und Erholung.

Die Hausverwaltung hatte bereits früher schon signalisiert der alten Dame keinen Ärger bereiten zu wollen da es über sie noch nie Beschwerden gab, man solle das unter sich klären, hieß es.

Wer stellt fest ob der Fernsher zu laut ist ??  Nehmen wir an die Mieterin hat einen Dielenfußboden der evtl schlecht gedämmt ist, wer stellt das fest ? Man kann ja nicht einfach behaupten es sei zu laut… also wie sieht die Praxis in solch einem Fall aus? 

Nachzutragen wäre noch dass sich im letzten Jahr über die zu laute die Musikanlage beschwert wurde,  der Fernsher war allerdings noch kein Thema war obwohl der auch abends lief. Darufhin wurden die Lautsprecher anders platziert, mittlerweile hört die Dame gar keine Musik mehr und „hört“ nur noch fern.

Wie wird das in der Praxis mit  alten Menschen gehandhabt? 

Danke im Vorraus :smile:

Hi,
ich geh mal davon aus, dass in diesem Fall bereits mit der Mieterin Kontakt aufgenommen wurde und das ganze nichts nützt…(evtl. hat die Mieterin keine Kopfhörer oder vergisst ständig diesen einzustecken)…Gespräche mit den Betroffenen wirken manchmal Wunder…

Protokoll führen wann zu lauter Fernsehlärm zutrifft (evtl. 1 Woche lang oder länger), dies von Zeugen bestätigen lassen, der Hausverwaltung vorlegen und nochmals um Klärung bitten.

evtl. mit den Angehörigen das Gespräch suchen (falls diese bekannt sind)

Rechtsanwalt…kann man machen (aber mal ganz ehrlich…tut das Not?!)

Viel Gruß von Tara

Ergänzung:
man kann auch das Ordnungsamt kontaktieren, denn diese sind auch für Lärm zuständig.

Zumindest dann wenn es sich um nachtschlafende Zeit handelt.

Gruß Merger

Hallo,

kann es sein, dass die beiden anderen Antworten von einer so tatsächlich nicht gegebenen Fragesituation ausgehen? Dass hier nicht nach möglichem Vorgehen der neuen - lärmempfindlichen - Mieterin, sondern nach Abwehrmöglichkeiten der alten, blinden Dame gefragt wird?

Die muss sich natürlich „angemessen“ verhalten, und es gibt keine grundsätzlich abweichenden Regelungen für alte und blinde Menschen, was dies angeht. Aber da die Frage, was noch angemessen ist, immer unter den konkreten Umständen eines Falls zu bestimmen ist, und es da eine erhebliche Bandbreite in der Bewertung gibt, wird man unter dem Strich bei der alten Dame sicherlich nicht zu strenge Maßstäbe anlegen, wenn es um Dinge geht, die sich aus ihren diversen Leiden ergeben. Das ist natürlich kein Freibrief, und sie muss natürlich selbst auch alles dafür tun, andere nicht mehr als nötig zu belästigen (Kopfhörer!), aber wenn sie nachweisen kann, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, andere nicht unnötig zu belästigen, dann sollte die Sache für sie folgenlos bleiben, wenn der Fernseher nur „etwas lauter, aber noch im Rahmen“ betrieben wird, und sie damit nicht das ganze Haus beschallt, …

Gruß vom Wiz

Hallo,

kann es sein, dass die beiden anderen Antworten von einer so
tatsächlich nicht gegebenen Fragesituation ausgehen? Dass hier
nicht nach möglichem Vorgehen der neuen - lärmempfindlichen -
Mieterin, sondern nach Abwehrmöglichkeiten der alten, blinden
Dame gefragt wird?

Genau so ist es!

Die muss sich natürlich „angemessen“ verhalten, und es gibt
keine grundsätzlich abweichenden Regelungen für alte und
blinde Menschen, was dies angeht. Aber da die Frage, was noch
angemessen ist, immer unter den konkreten Umständen eines
Falls zu bestimmen ist, und es da eine erhebliche Bandbreite
in der Bewertung gibt, wird man unter dem Strich bei der alten
Dame sicherlich nicht zu strenge Maßstäbe anlegen, wenn es um
Dinge geht, die sich aus ihren diversen Leiden ergeben. Das
ist natürlich kein Freibrief, und sie muss natürlich selbst
auch alles dafür tun, andere nicht mehr als nötig zu
belästigen (Kopfhörer!), aber wenn sie nachweisen kann, dass
sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, andere nicht
unnötig zu belästigen, dann sollte die Sache für sie folgenlos
bleiben, wenn der Fernseher nur „etwas lauter, aber noch im
Rahmen“ betrieben wird, und sie damit nicht das ganze Haus
beschallt, …

Bemühungen gab es im letzten Jahr in sofern dass man sie Lautsprecherboxen der Musikanlage anders platziert hat und die Bässe etwas rausnahm. Inzwischen wird die Anlage gar nicht mehr benutzt sondern nur noch der Fernseher und der auch nicht rund um die Uhr.

Kopfhörer wurden auch gekauft und teilweise schon benutzt drücken aber und verursachen daher öfter Kopfschmerzen … also Bemühungen gab es definitiv aber die Mieterin will eben absolute Ruhe…

Die Mieterin hatte sich auch schon mal über zu lautes Treppensteinen mancher Mieter beschwert aber das nur am Rande…

Gruß vom Wiz

Hallo

aber die Mieterin will eben absolute Ruhe…

Einen Anspruch auf absolute Ruhe gibt es im Mehrfamilienhaus ebensowenig wie einen Anspruch unzumutbaren Lärm zu machen.
Was im Einzelfall „unzumutbar“ ist, dass bestimmen aber die Gerichte/Richter - d.h. die Beantwortung einer solchen Fragen wird dann auch nicht ganz billig.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/laerm.htm

Grundsätzlich hat nach OWiG § 177 jeder Bürger Zimmerlautstärke einzuhalten und vermeidbaren Lärm zu unterlassen
http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhest%C3%B6rung

Zimmerlautstärke bedeutet, dass eben keine vermeidbaren Geräusche aus der Wohnung in andere Bereiche schallen (egal wie gut oder schlecht gedämmt die Außenfläche der Wohnung der Lärmverursacherin sind). „Vermeidbar“ ist z.B. Lärm, der aus Geräten ertönt, die einfach mit Lautstärkereglern reguliert werden können (Kinderlärm wird dagegen oft nicht als vermeidbar angesehen).

Von daher wirkt es schon so, dass die Dame sich als Ruhestörerin - auch im Sinne einer Ordnungswidrigkeit - betätigt, wenn sie ungehemmt und rücksichtslos der Befriedigung ihrer persönlichen Bedürfnisse nachgeht.

Die allereinfachste Maßnahme wären z.B. Ohrhörer, die nicht drücken und/oder Überprüfung des Hörgerätes.
Dort anzusetzen scheint mir recht sinnvoll, da die lärmbeeinträchtigte Partei, falls das objektiv tatsächlich so zutreffen sollte, 2 Möglichkeiten hätte:

  • per Umweg über den Vermieter via Abhilfeanspruch, Mietminderungsanspruch
    (dass Vermieter dann noch so neutral/pro-Seniorin eingestellt bliebe, wage ich zu bezweifeln)
  • direkt per zivilrechtlicher Klage gegen die Lärmverursacherin
    … und die Ruhestörerin letztendlich schadensersatzpflichtig wäre für berechtigt wahrgenommene Mietminderungsansprüche bzw. durch das Fehlverhalten verursachte Verfahrenskosten.

Sinnvoll ist es auch jeweils in beiden Wohnungen mit möglichst objektiven Personen die ausgehenden/ankommenden Geräusche „wahrzunehmen“ (bevor das gerichtlich bestellte Gutachter für teures Geld mit Messgeräte tun) und zu versuchen zwischen den Beteiligten so zu schlichten und eine einvernehmliche Lösung zu finden, dass beide damit leben können.

Grüsse Rudi

Der Begriff Zimmerlautstärke wird im Mietrecht nicht in Dezibel festgelegt, sondern unter Berücksichtigung der baulichen Substanz des Wohnhauses als Lautstärke definiert, die nicht deutlich vernehmbar in die Nachbarwohnung dringt.

Von der Seniorin wie Studierenden ist insofern ein Mindestmaß an Toleranz gefordert, dass kein konzertähnliches Hörerlebnis ohne Einsatz von komfortablen Kapselkopfhörern oder Aktivierung von UT ebenso abverlangt wie keine absolute Stille vom Nachbarn gefordert werden kann :smile:

G imager

Moin,

ich hoffe, dass ich alle Posts im Blick habe.

Höhrgerät und Kopfhörer sind sicher gute Ansatzpunkte, aber die Dame ist blind und sitzt im Rollstuhl.

Ein langes Kabel kann sich im Rolli verfangen, was dann?

Ein Funk/IR-Hörer muss eingeschaltet werden, oft sind die Tasten kaum fühlbar.

Nur ein paar Denkansetze.

Gruß Volker

Ohne auf die rechtlichen Aspekte einzugehen, würde ich empfehlen, einen regelbaren Zusatzlautsprecher in unmittelbarer Ohrnähe der alten Dame anzubringen.

Etwas gewöhnungsbedürftig, aber sehr wirksam.

Gruß, Nemo.