Hallo
nehmen wir mal folgendes an:
Frau x arbeitet 9 Tage,jeweils 7 Stunden als Verpackerin. Je nach Auftragslage können das auch 4 Tage sein.Sie arbeitet erst seit dem 1.4 .09 in der Firma.So kommt sie nicht auf 300,00 e , die sich braucht.
Wie sind hier die Kündigungszeiten?
Es besteht kein Vertrag.
lisa
Hallo,
der Beschäftigungsumfang spielt für Kündigungsfristen überhaupt keine Rolle.
Wenn also sonst nichts vereinbart wurde, gilt § 622 BGB.
&Tschüß
Wolfgang
Lese- oder Verständnisproblem?
Was genau hast Du hier
/t/minijob-flex-kuendigungszeit/5131797/4
nicht verstanden?
Wird echt immer besser hier…
Gruß
Guido
hallo
ich bitte vielmals um Vergebung,das ich das nicht gelesen habe. Es wird nicht mehr vorkommen,das ich sowas übersehe.
schönen Tag
lisa
1 „Gefällt mir“
Hallo
ich bitte vielmals um Vergebung,das ich das nicht gelesen
habe.
Liest Du denn die Antworten auf Deine eigenen Fragen nicht?? *wunder*
Gruß,
Max
2 „Gefällt mir“
Naja - ich dachte mir, bevor Du die gleiche Frage noch 23 mal stellst und Leute Dir antworten, können sie sich das vielleicht sparen…
Gruß
guido