A-Amt zur Jobvermittlung 'verpflichtet'?

guten tag,

nur eine frage zum verständnis:
ist das arbeitsamt verpflichtet eine Arbeit anzubieten, wenn jmd keine hat?
gibt es da eine „pflichtkür“ das das unternehmen absolvieren muss?

danke

ich selbst kann mir das nicht vorstellen.

gruss dirk

Hallo!

Leider weiß ich nicht, wie du deine Frage meinst. Das Arbeitsamt gibt eben die Stellen weiter, die es hat. Eine Verpflichtung gibt es nicht. Denn was nicht da ist, kann auch nicht weitergegeben werden.

Viele Grüße
Flo

Hallo!

Das

Arbeitsamt gibt eben die Stellen weiter, die es hat. Eine
Verpflichtung gibt es nicht. Denn was nicht da ist, kann auch
nicht weitergegeben werden.

Viele Grüße
Flo

Hallo,da hast Du Recht,was nicht da ist,kann auch nicht weitergegeben
werden.Nur ,es ist das Amt,welches dafuer bezahlt wird(Arbeitslosen-
versicherung).Man hat dafuer bezahlt und bekommt nichts dafuer!
Der Arbeitslose dagegen soll sich (nicht als zustaendiges Amt,sondern
als einzelne Privatperson)auch darum kuemmern,was an sich nicht falsch ist,aber noch dann die Kuerzungen die im Gespraech sind hinnehmen.
In unserem sogenannten Rechtsstaat wird also der bestraft, keine Arbeit zu haben der das Arbeitsamt dafuer bezahlt hat und von diesem zustaendigen Amt nichts bekommmt.Der einzelne Privatmann soll etwa eine Arbeit finden,wenn ein bezahltes Amt keine vermitteln kann??
Gerechtigkeit eines bankrotten „Rechtsstaates“.
gruss Gerhard

Hallo Gerhard,

es ist eine interessante Sichtweise, dass die Arbeitslosenversicherung dafür da ist, dass dir neue Vermittelt wird.

Es ist doch lediglich eine VERSICHERUNGSLEISTUNG, die dafür sorgt, dass DU Geld bekommst, auch wenn du deine Arbeit verlierst. Mehr nicht.

Gruß ivo

schöne Versicherung…
…wo ich jahrelang satt einzahle und dann künftig 1 Jahr Leistung beziehen kann = erheblich weniger als ich jemals eingezahlt habe. Das dann folgende neu vorgesehene ALG II ist ja nix anderes als Sozialhilfe.

Nein es ist genauso wie bei den Renten. Die jetzigen Beitragszahler bezahlen ALG bzw. Rente für die derzeitigen Leistungsempfänger, und stehen dann mit leeren Händen da wenn sie mal selbst betroffen sind.

So was nennt sich Generationenvertrag oder auch ein solidarisches System. Wenn es nicht so schlimm wäre, wäre es echt ein guter Witz.

A.

Liebe Diskutanten,

im Vergleich zu SIS kann man betreffend Anzahl der Angebote, Aktualität etc. die meisten Internet-Stellenbörsen wegschmeißen. Wie kommts? SIS ist für umme für Suchende und Anbieter. Das leistet keine „freie“ Versicherung.

In diesem Sinne

MM

Hallo Dirk,

so weit ich informiert bin, ist das AA nicht dazu verpflichtet.
Und jetzt kommt´s: seit Neuestem gibt es ja die privaten Jobvermittlungen. Allerdings dürfen sie nur vermiteln, wenn der Arbeitssuchende ein Scheinchen von AA vorlegen kann. Dieses Scheinchen bekommt man aber nur, wenn man drei Monate lang arbeitslos war, vorher nicht. Schöne neue Welt…

Hab selbst seit Kurzem so einen Fall in der Familie, Mann, 48 Jahre alt, die Firma hat dicht gemacht, zig Bewerbungen geschrieben, zig Firmen abgeklappert, nichts in Sicht. AA zuckt die Schultern und sagt nichts, die Privaten sagen, wir hätten vielleicht was, dürfen aber erst in zwei Monaten.
SIS gibt nicht wirklich was her (sorry, wenn ich da widersprechen muß, weiß leider nicht mehr, wer da jetzt begeistert war), SIS ist im niedrigqualifizierten Bereich unterdurchschnittlich und im sehr hochqualifizierten (technischen) Bereich geht nichts über Jobpilot… Dazwischen weiß ich´s nicht, da nicht mein Bereich.
Tja, noch irgendwelche Vorschläge? Und wenn ich über die Arbeitlosen lese, die zum Arbeiten gezwungen werden müssen und ja sooo faul sind, bin ich wirklich geneigt, nach Berlin zu fahren und den lieben Herren den dicken Absagenstapel auf den Tisch zu knallen, überall steht dasselbe drauf, zu alt, Wirtschaftslage zu schlecht. Toll.

Grüße

Helen

Hallo Ivo,da hast Du wohl recht.Dann ist es eben der Steuerzahler der
das Arbeitsamt bezahlt.Wie auch immer,das Arbeitsamt ist dafür da und
hat mehr Moeglichkeiten als eine arbeitslose Privatperson.Darum ging es
mir in meiner Aussage.Drotzdem wird ja der Arbeitslose benachteiligt
obwohl das Arbeitsamt es nicht geschafft hat,ihm Arbeit zu vermitteln.
gruss Gerhard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die ersten drei Monate = Aktionszeit
Hallo Helen,

die ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit werden auch als „Aktionszeit“ bezeichnet. Es wird gehofft, dass eine große Zahl der Arbeitsuchenden innerhalb der ersten drei Monate selbstständig eine neue Arbeit finden. Erst danach setzt aktive Unterstützung ein. Das ist zumindest dann eine plausible Betrachtungsweise, wenn man bedenkt, wie groß die Zahl der Kunden des Bundesagentur für Arbeit ist, die länger als drei Monate arbeitslos ist.
Also: zunächst kümmert sich die Behörde, um diejenigen, die länger als drei Monate arbeitslos sind, weil angenommen wird, dass diese eher Hilfe brauchen als diejenigen, die selbständig in den ersten drei Monaten etwas neues finden. Klar? Diese Aktionszeit ist andererseits natürlich Ergebnis einer ineffizienten Organisation der BA.

Dem Gedanken (und der bisherigen Praxis) der dreimonatigen Aktionszeit steht seit jüngster Zeit allerdings eine Gesetzesformulierung gegenüber: danach hat jeder Arbeitslose Anspruch auf schnellstmögliche Vermittlung. Widerspruch? Nein. Es ist - bei der derzeitigen Manpower und Organisationsstruktur der Arbeitsämter einfach nicht möglich leistungsfähiger zu arbeiten.
Welche Konsequenzen zieht nun der Arbeitsuchende Arbeitlosengeldbezieher daraus? Einige „fluchen“ auf die Behörde, den Staat oder auf wen auch immer. Das nutzt allerdings recht wenig. Sinnvoller ist es, sich eingehend mit den Strukturen dieser Behörde zu befassen, um die Mechanismen optimal für sich zu nutzen. Ein Türöffner, der sehr leicht in Vergessenheit gerät: Seien Sie stets freundlich zu den Behördenmitarbeitern und suchen Sie sich für Ihre Besuche Zeiten, in denen die Flure nicht voll sind. Vor allem: zeigen Sie Interesse an der Arbeit der Behördenmitarbeiter und: sagen Sie Danke. Probieren Sie das mal aus!
Bitte beachten Sie auch: die meisten Mitarbeiter des Arbeitsamtes kennen das, was Sie bearbeiten n i c h t aus eigener Erfahrung - erwarten Sie also nicht, dass man/frau sich in Ihre Lage versetzen kann.

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling

danke dir.

die „jobportale“ sind lediglich eine weitere werbeplattform und stellen keine Jobangebotsplattform da. je höher und je besser sie sind (der Suchende), umso aussichtsloser ist das unterfangen, denn das was der suchene erfüllt und was der Jobportal inserent sucht, ist dem wortlaut nach das selbe, aber eigentlich wollte er es dann doch nicht so perfekt, wie der suchende eigentlich ist…

blöff allerorten, um eine nichtbeschäftigungsmiesere zu kaschieren. wenn nichts gekauft wird, wird auch nicht NACH-hergestellt. ganz einfach.