A bekommt Post für B - A:und nun?

Moin zusammen.

Stellen wir uns doch einmal vor, A bekommt unglücklicherweise einen Brief für B zugestellt. A kennt B nicht. Welche Pflichten hat A nun? Darf er den Brief wegwerfen? Und wie ist das bei Paketen, was muss A dann machen?

Angenommen A ersteigert etwas bei Ebay. Nun bekommt dieser einmal ein Paket mit dem ersteigerten Artikel und ein weiteres Paket, auf dem seine Anschrift (und Name) steht; allerdings war das zweite Paket eigentlich für den B gedacht, der sich dann bei den Adressdaten versehen hat. Kann der Verkäufer das Paket zurückfordern?

Was wäre, wenn A einer Person X einfach so ein Paket schickt und im Nachhinein behauptet, es wäre ein Versehen gewesen. Hat er Recht darauf, das Paket bzw. dessen Inhalt wieder in Empfang zu nehmen?

Viele Grüße
Disap

Kann der Verkäufer das Paket zurückfordern?

Sagt dir das denn nicht schon dein Rechtsempfinden?

Was wäre, wenn A einer Person X einfach so ein Paket schickt
und im Nachhinein behauptet, es wäre ein Versehen gewesen. Hat
er Recht darauf, das Paket bzw. dessen Inhalt wieder in
Empfang zu nehmen?

Grundsätzlich ja, es gibt aber eine berühmte Ausnahme:

§ 241a
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.

Levay