habe mir gerade mal die neuen Führerscheinregelungen angesehen und frage mich nun, wie es in meiner Situation aussieht.
Möchte gerne den Motorrad Führerschein machen, und da ich nun bereits 25 Jahre alt bin, auch direkt A (unbeschränkt).
Jetzt braucht man, nach der neuen Regelung, ja nicht nochmal den kompletten Führerschein für A2 machen, sondern es reicht eine praktische Prüfung zu absolvieren, wenn man seit 2 Jahren den A1 besitzt.
Wie sieht es aus, wenn man nun seit 8 Jahren den Führerschein A1 besitzt, man mittlerweile 25 Jahre alt ist und den A machen möchte.
Nun ist ja ein Direkteinstieg in diese Klasse allein aufgrund des Alters möglich, aber wird die Zeit mit dem A1 auch irgendwie angerechnet wie beim A2?
Also das man Direkt den A machen kann und dazu nur noch eine praktische Prüfung absolvieren muss (ohne Theorie und Praxis Ausbildung)?
Hi,
ich kann leider dazu keine Auskunft geben, da meine Motorradprüfung schon 17 Jahre zurückliegt und ich die Heitigen Vorschriften nicht kenne.
MfG
Heinz
Die Bedingung Mindestalter 24 Jahre ist erfüllt, also ist auch kein Vorbesitz von Fahrerlaubnisklasse A2 nötig. Die Theorieprüfung kann aber nur dann wegfallen wenn man von A2 auf A aufsteigt, von A1 direkt auf A ist das nicht möglich.
Es sind also 6 Doppelstunden Grund + 4 Doppelstunden Zusatz für die Theorie zu absolvieren. Dagegen kann aber die Praxis reduziert wenn man schon mind.2 Jahre Klasse A1 besitzt. Hier sind dann nur noch 3 Stunden Überland, 2 Stunden Autobahn und 1 Stunde bei Dunkelheit nötig.
Hallo,
anbei ein Link zu Wikipedia; http://de.wikipedia.org/wiki/EU-F%C3%BChrerschein -
hier ist die komplette Neuregelung aller A Klassen gelistet.
Es gibt Länderspezifische Regelungen, aber für die BRD ist mir nichts bekannt.
Also gilt die Regelung für Klasse A:
Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt in Deutschland ab dem 24.Lebensjahr
also können Sie den A Führerschein direkt machen.
Den Modus und die damit verbundenen Kosten bitte bei einer Fahrschule oder Fahrschulen abfragen !(Std.Praxis, Std. Theorie, Erste Hilfe usw.)
ansonsten viel Glück bei dem Führerscheinerwerb
mfg
Rompf
wenn du von A1 zu A „aufsteigen“ willst, dann musst du eine Theoretische und Praktische Prüfung machen und es sind auch 10 x Theorie und 6 Sonderfahrten vorgeschrieben.
dort steht, laut dem neuen Gesetz, das die Fahrpraxis entfällt
„Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt in Deutschland ab dem 24., in Österreich ab dem 21. und in der Schweiz nach dem 25. Lebensjahr.“
(steht bei A)
wenn ich das recht verstehe, dann geht es da um den Neuerwerb. Den kannst du ja jetzt in Deutschland mit 24 machen - ohne vorher je ein Motorrad gefahren zu haben. Verstehe das mit „Forderung der Fahrpraxis“… oder?
Von A1 auf A musst du beide Prüfungen machen und entsprechende Mindeststunden.