A:Gegensprechanlage öffnet Haustüre automatisch!

Hallo an Alle!
Als Mieter einer Wohnung muss man anteilig natürlich auch die Kosten für die bestehende Gegensprechanlage mittragen.
Nun hat ein anderer Mieter in diesem Haus mit Zustimmung der Hausverwaltung die Funktion der Gegensprechanlage insofern verändert, dass, wenn man bei seinem Namen läutet, das Haustor sich automatisch öffnet, ohne dass er von seiner Wohnung aus die Taste „Türe öffnen“ betätigen muß. Somit kann jeder ungehindert, unkontrolliert in das Haus herein, womit sich der Nutzen einer Gegensprechanlage erübrigt. Schlußendlich hat er auch seinen Namen an der Gegensprechanlage gegen die Worte „automatischer Türöffner“ getauscht.
Wie kann man sich dagegen schützen? Das Haus ist Tag und Nacht für Jedermann geöffnet. Kennt jemand die rechtliche Seite dieses Problems oder hat schon irgendwer ähnliche Erfahrungen gemacht??
Für Antworten sehr dankbar und mit besten Grüßen aus Wien!

Hallo,

könnte es auch sein, dass die Gegensprechanlage falsch installiert wurde ?

Man sollte sich auf jeden Fall mit dem Hausbesitzer in Verbindung setzen.

Gruß Merger

Hallo Merger!
danke f die prompte Bearbeitung! Es wurde in diesem Fall ganz bewußt die Gegensprechanlage so verändert. Dieser Mieter nutzt die Wohnung auch als Büro, und weil er keine Sekretärin hat, die seinen Kunden aufmacht, hat er diese Veränderung vorgenommen.
Danke und beste Grüße! Gstoan

Gude!

Dieser Mieter nutzt
die Wohnung auch als Büro

Ohne dass ich Rechtsexperte bin, vermute ich mal, dass man eine Wohnung nicht einfach so in Gewerbe umwidmen kann. Dazu solltest du dich nochmal genauer informieren.

und weil er keine Sekretärin hat,
die seinen Kunden aufmacht, hat er diese Veränderung
vorgenommen.

Da dies zum Nachteil der anderen Mieter ist, würde ich hier auch ganz dringend ein Gespräch mit dem Vermieter anraten - und mich im Vorhinein schon mal über Mietkürzungen schlau machen.

Gruß, noi

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Hallo,

was sagt den der Vermieter dazu, wenn man sich darüber beschwert?

hth

Hallo, der Vermieter meint, dass die Veränderung an der Sprechanlage OK wäre… Er meint auch, dass dies kein Nachteil für die anderen Parteien wäre. Selbst nachdem am Wochenende in eine andere Wohnung eingebrochen wurde, gibt es kein einlenken.
Beste Grüße, Gstoan

Hallo,

Hallo, der Vermieter meint, dass die Veränderung an der
Sprechanlage OK wäre… Er meint auch, dass dies kein
Nachteil für die anderen Parteien wäre. Selbst nachdem am
Wochenende in eine andere Wohnung eingebrochen wurde, gibt es
kein einlenken.

Das wird sich schnell ändern, wenn beim VM mal eingebrochen wird:wink:
Gibt es eine Hausordnung in der etwas vom Schließen der Außentür steht?

Gruß:
Manni

nur mal so ne Idee
Auch hi an alle,
wie wäre es denn, wenn in diesem hypothetischen Fall alle hypothetischen Mieter sich einigen würden, einfach die Haustür mit dem Schlüssel abzuschließen, bis alles final geklärt ist. Das würde zumindest Einbrüche erschweren, wenngleich mit klar ist, dass man dann die Tür gar nicht mehr mit dem Türöffner öffnen kann.

bye
Leo

Wie kann man sich dagegen schützen? Das Haus ist Tag und Nacht
für Jedermann geöffnet.

Der betreffende Mieter wird diese Schaltung sicher bald deaktivieren, wenn regelmäßig Unbekannte seine Tür für ihre Notdurft benutzen würden.

Eine sinnvolle Variante wäre, dass diese automatische Türschaltung abschaltbar wäre. Das ist kein großes Problem!
Ich kenne das von Arztpraxen in MFH. Während der Sprechstundenzeiten ist die Schaltung aktiv, danach deaktiv.

Noch sinnvoller wäre es wohl, den Vermieter darüber zu informieren, dass diese Art der Öffnung bei den anderen Mietern auf Unbehagen stößt. Einfach mal alle Bewohner fragen und ggf. einen gemeinsam unterschriebene Brief an den Vermieter schicken. Dabei ruhig auf obige Vorschläge verweisen (nicht auf den mit der Notdurft…).

Meine Meinung als jujr. Laie:
Wenn jeder Außenstehende immer einfach so in das Treppenhaus kann, dann halte ich das für einen Mangel.

Hallo,

wie wäre es denn, wenn in diesem hypothetischen Fall alle
hypothetischen Mieter sich einigen würden, einfach die Haustür
mit dem Schlüssel abzuschließen, bis alles final geklärt ist.

ich weiß nicht, wie das in Österreich ist aber in Deutschland droht in dem Fall Ärger mit der Feuerwehr, denn Haustüren sind Teil der Fluchtwege.

Gruß
Christian

Hallo,

Selbst nachdem am
Wochenende in eine andere Wohnung eingebrochen wurde,

da muß es ja nun keinen kausalen Zusammenhang geben. Wer in ein Haus hineinwill, kommt in der Regel auch hinein und wenn er nur irgendwo klingelt und „Paketdienst“ ins Mikro murmelt. Außerdem weiß ja niemand außer den den Kunden des Büros, daß die Gegensprechanlage umgemodelt wurde.

Gruß
Christian

Hallo,

Außerdem weiß ja niemand außer den den Kunden des Büros, daß
die Gegensprechanlage umgemodelt wurde.

steht doch dran.
Gruß
loderunner

Hallo,

Außerdem weiß ja niemand außer den den Kunden des Büros, daß
die Gegensprechanlage umgemodelt wurde.

steht doch dran.

Du hast recht, ich hatte den Text nur überflogen und die entscheidende Stelle anders aufgefaßt. Dennoch ist das entscheidende nicht, daß die Haustür überwunden wird, sondern die Wohnungstür. Insofern sollte man mit entsprechenden Vorwürfen vorsichtig sein. Am Ende stellt sich heraus, daß zwar die Klingel ein Türöffner ist, die anderen Hausbewohner aber auch Hinz, Kunz und den Panzerknackern die Tür aufmachen.

Gruß
Christian