Also, ein paar teilt sich eine einraumwohnung. sie ist befreit (bafög), er erhält nur die Anmeldeaufforderung der gez. Muss er zahlen? Wenn ja, wie kann man es umgehen?
Der Unterschied liegt im Bafög.Bei Erhalt von Bafög ist man GEZ gefreit (mit Antrag). Wer kein Bafäg erhält bekommt auch keine Befreiung. Es sei denn, es it ein Antrag gestellt worden und das Einkommen ist so gering wie bei einem Hartz VI Empfänger dann könnte auch dort eine Befreiung möglich sein.
Wichtig ist jedoch die entsprechenden Anträge zu stellen.
Viel Glück
Barbara Natzschka
Soweit so klar. Aber jetzt ist die partnerin schon befreit, sie hat den antrag gestellt und alles was dazugehört. der partner zieht mit in die wohnung ein und bekommt eine aufforderung der gez. Die befreiung gilt nicht gleichermaßen, nehm ich an? Jetzt zu behaupten das keine geräte mehr in dem haushalt sind, erscheint mir verdächtig, warum sollte sich die partnerin dann befreien lassen…
Ganz einfach die GEZ sieht euch als WEG damit wird jeder einzeln behandelt.
Wenn ihr als Paar dort wohnt müßt ihr auch als Paar eine Befreiung von GEZ haben.
Einziger Ausweg - die Partnerin mit Befeiung ist gleichzeitig Eigentümerin der Geräte und der Partner (WG) hat keine Geräte und muß somit auch nichts anmelden und auch auf den zarten Hinweis der GEZ nicht reagieren. Denn wo nichts ist brauch nichts gemeldet werden. Der Brief kommt dann noch 3mal (wofür auch GEZ Gebühren verwendet werden) dann ist Ruhe.
Gruss Barbara Natzschka
Also, ein paar teilt sich eine einraumwohnung. sie ist befreit
(bafög), er erhält nur die Anmeldeaufforderung der gez. Muss
er zahlen? Wenn ja, wie kann man es umgehen?
Wer ist der hauptmieter?
Danke Barbara, das ist schon wirklich hilfreich.
die frau ist hauptmieterin, also auch diejenige die befreit ist. er is aber gemeldet.
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Damit würde ich begründen, daß er keine eigenen geräte
hat.
Gruß, Sabine