A ist extremistischer Befürworter einer Sache

Hallo,

B behauptet über A, dieser sei „extremistischer Befürworter“ einer Sache.

Erfüllt für euch der Bergriff „extremistischer Befürworter“ den Tatbestand der Beleidigung?

Danke
Slides

kommt auf den Gesamtkontext an … wenn im gleichen Atemzug Terroristen genannt werden ja, wenn es nur um eine rigide Geisteshaltung gehen soll, dann nein.

B behauptet über A, dieser sei „extremistischer Befürworter“
einer Sache.

Erfüllt für euch der Bergriff „extremistischer Befürworter“
den Tatbestand der Beleidigung?

Danke
Slides

Slides, ich behaupte jetzt mal, du seiest extremistischer Befürworter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Wenn du dagegen eine Beleidigungsklage anstrengst, wirst höchstens du selbst Schwierigkeiten kriegen.

Ansonsten liegt, was eine Beleidigung ist, wie so oft im Auge des Betrachters. Ich erinnere mich an einen amerikanischen Film, in dem deutsche Kriegsgefangene in den USA an Land gehen und von Zivilisten als „Nazis“ beschimpft werden. Einer ruft zurück: „Ich nehm’s als Kompliment.“

Gruß
smalbop

Also ich weiß nicht!
Für mich geht der Begriff „extremistisch“ immer auch in Richtung gewaltverherrlichend.