Herr Mustermann arbeitet als Teilzeitkraft und bekommt rund 350 Euro monatlich (kein 400eurojob). Den Rest zum Lebensunterhalt erhält er ALG2. Seine Miete wird zu 90% übernommen, da er über den gesetzlichen Höchstwert liegt.
Herr Mustermann hat eine Freundin und grübelt ob sie zusammen ziehen wollen. Nun will Herr Mustermann keine schlafenden wecken und sich informieren ob den ein anderer Betrag zustande kommt oder er nur ALG2 in selber Höhe bekommt.
Würde das bedeuten Frau Mustermann trägt die ganze Miete. Frau Mustermann ist keine Großverdienerin, normal Tarif mit rund 1200 Euro im Monat.
Herr und Frau Mustermann/frau wohnen in Bayern.
Vielleicht kann jmd. Auskunft geben.
Hallo
Würde das bedeuten Frau Mustermann trägt die ganze Miete. Frau Mustermann ist keine Großverdienerin, normal Tarif mit rund 1200 Euro im Monat.
Ein Jahr lang kann das gutgehen, da dann noch nicht unbedingt von einer Einstandsgemeinschaft ausgegangen wird, wenn ein Paar zusammenzieht. Das käme aber auf die spezielle Behörde an. Es kann sein, dass es da schon Schwierigkeiten gibt, die viel Aufwand verursachen.
Nach einem Jahr Zusammenleben - wenn sich sonst nichts ändert - wird Frau Mustermann wohl automatisch zur Bedarfsgemeinschaft gezählt, und wird deswegen bei ihrem ja recht geringen Einkommen ebenfalls Alg II Empfängerin, genauso wie Herr Muttermann, und zwar mit ALLEN Konsequenzen (d. h. sie wird nicht nur erheblich viel weniger Geld und viel weniger Platz zum Wohnen zur Vefügung haben, sondern möglicherweise wird ihr nahegelegt, sich z. B. um eine besser bezahlte Stelle zu bemühen, und sie muss diese Bemühungen dann auch nachweisen).
Wenn Herr Mustermann der Frau Mustermann also nichts Schlechtes wünscht, sollte er erst mit ihr zusammenziehen, wenn sein Einkommen zum Leben ausreicht, möglicherweise mit Wohngeld. Wohngeld ist nicht so ein Problem.
Viele Grüße