Hallo,
folgende Situation: Reihenhaussiedlung. Jede Partei hat ihre eigene Mülltonne, dennoch nutzt A fortwährend die Mülltonne von B. B hat A schon mehrfach aufgefordert, dies zu unterlassen. A lässt das aber kalt. Was kann B unternehmen, dieses (sicher nicht rechtmäßige) Tun von A zu stoppen. Schließlich ist es weder Diebstahl, noch Sachbeschädigung, noch sonst etwas, oder doch?
Danke
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Hallo
Hallo,
folgende Situation: Reihenhaussiedlung. Jede Partei hat ihre
eigene Mülltonne, dennoch nutzt A fortwährend die Mülltonne
von B. B hat A schon mehrfach aufgefordert, dies zu
unterlassen. A lässt das aber kalt. Was kann B unternehmen,
dieses (sicher nicht rechtmäßige) Tun von A zu stoppen.
Schließlich ist es weder Diebstahl, noch Sachbeschädigung,
noch sonst etwas, oder doch?
das hab ich doch schon mal beantwortet: Die Mülltonne einfach zuschliessen
Danke
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bitte
Manni3
der gesunde Menschenverstand hilft da weiter
Ich nehme an, dass B für die Mülltonne Gebühren an die Stadt zu entrichten hat. Dadurch, dass A die Mülltonne des B nutzt, spart sich A Kosten und bei B entsteht dadurch eventuell ein Mehraufwand an Gebühren. B hat zumindest einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn, den er gerichtlich durchsetzen könnte.
Aus praktischer Sicht würde ich vor der Müllabholung den Müll nochmals trennen und den Müll des Nachbarn A wieder vor dessen Tür stellen.
Die Mülltonne könnte auch so platziert werden, dass A keinen Zugriff mehr darauf hat, also entweder im abgeschlossenen Garten oder die Tonne selbst mit einem Vorhängeschloss versehen.
@ Bittermoon und Manni,
Sicher haben Sie beide Recht. Doch ich habe große Probleme damit, dass es für B anscheinend nur solche Lösungen gibt, die für B mit Mehraufwand (Mülltrennen) bzw. Mehrkosten (Verschluss) verbunden sind, während der Verursacher des Übels, also A, keinerlei Kosten und Mühen hat. Ist das Recht?
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Wie gesagt, es gibt einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch, der notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann. Es müssen Beweise gesammelt werden und dann steht einer gerichtlichen Geltendmachung nichts im Wege. Ansonsten bleibt nur der Weg den Müll wieder auszusortieren oder die Tonne abzuschliessen, wobei ich diese Möglichkeit als kostengünstiger sehe als den Rechtsweg.
Hi,
Doch ich habe große Probleme
damit, dass es für B anscheinend nur solche Lösungen gibt, die
für B mit Mehraufwand (Mülltrennen) bzw. Mehrkosten
(Verschluss) verbunden sind, während der Verursacher des
Übels, also A, keinerlei Kosten und Mühen hat. Ist das Recht?
Nein, im Falle der gerichtlichen Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs trägt A, der Verursacher, alle Kosten, während man bei der Variante eigene Absicherung durch Verschluß auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Ich würde zur gerichtlichen Lösung raten.
Gruß Rumburak
Übels, also A, keinerlei Kosten und Mühen hat. Ist das Recht?
Natürlich nicht, aber da A offenbar uneinsichtig ist, wird man Aufwand treiben müssen. Andererseits gäbe es noch die Möglichkeit, dass B die Tonne von A benutzt.
Hallo,
dann würde B ja genau das Verhalten an den Tag legen, das er bei A kritisiert. Aus meiner Sicht keine so gute Idee.
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Für 5 Euro ein Schloß kaufen, in 20 Minuten einbauen, fertig.
Das wäre mir die Nerven wert, die ich bei einem weiteren Streit verbraten würde.
Hallo Leobär,
so einfach und billig ist das nicht, weil die Mülltonnen Eigentum des Müllentsorgungsunternehmens sind und nicht angebohrt werden dürfen. Mülltonnenschlösser,die die Tonnen verschließen können, ohne sie zu beschädigen, sind erheblich teuerer.
Grüße
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Kosten-Nutzen-Rechnung
Doch ich habe große Probleme
damit, dass es für B anscheinend nur solche Lösungen gibt, die
für B mit Mehraufwand (Mülltrennen) bzw. Mehrkosten
(Verschluss) verbunden sind, während der Verursacher des
Übels, also A, keinerlei Kosten und Mühen hat. Ist das Recht?
Ob Recht oder nicht Recht, ist gar nicht unbedingt die entscheidende Frage. Letztlich läuft das auf eine ganz pragmatische Kosten-Nutzen-Abwägung hinaus. Ob man im Recht ist - ob also z.B. der Nachbar ungerechtfertigt bereichert ist, weil er sich durch Eingriff in fremdes Recht eigene Müllgebühren erspart hat - ist nur eine von mehreren Fragen. Weitere Fragen sind, welcher Aufwand betrieben werden muß, um dieses Recht zu realisieren, (Anwalts- und Prozeßkosten, persönlicher Zeitaufwand, nervliche Belastung) und ob man bereit ist, nachhaltig verbrannte Erde zu verursachen - mit allem, was das möglicherweise nach sich zieht (Verlust auch des letzten Rests nachbarschaftlicher Rücksichtnahme, Dauerstreit á la Knallerbsenstrauch, usw.). Letzteres gilt auch für die aggressive Selbsthilfelösung (Müll dem Nachbarn wieder vor die Tür stellen). Dem muß man die auf den ersten Blick „hohen“ Kosten eines ordentlichen Schlosses oder einer ähnlichen Sicherungseinrichtung gegenüberstellen sowie die Tatsache, dass sich dadurch relativ schnell und effektiv für Ruhe sorgen läßt - allerdings zu dem Preis, dass der Nachbar sanktionslos davon kommt und man nicht derjenige ist, dem hoheitlich bescheinigt wurde, im Recht gewesen zu sein.
Wie man sich hier entscheidet, muß jeder für sich selbst bestimmen. Wer sein Recht „aus Prinzip“ durchsetzen will - also ohne vernünftigen Grund sondern allein um die Befriedigung zu erlangen, „Recht gehabt“ zu haben - oder den Nachbar um jeden Preis gemaßregelt sehen will, wird sicherlich die verbrannte Erde wählen. Wer das pragmatischer sieht und seinen Seelenfrieden und eine effiziente Lösung höher schätzt, wird sich auf die Suche nach einem Schloß begeben.
Sternchen und Lob! (owT)
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Viele Leute sparen bei den Abfallgebühren. In der Abfallsatzung der Kommune gibt es wahrscheinlich eine Regelung, dass die Grundstückseigentümer ausreichend Behälter zur Verfügung stellen müssen, manchmal ist das Volumen auch vorgegeben. Wenn die normalen Behälter nicht ausreichend groß sind, muss das auch die Gemeinde interessieren; also auf jeden Fall mal nachfragen!