A.Vergütung mit Abzüge?

Hallo,

Person A, 23 Jahre, ist im 1. Lehrjahr mit Vergütung 346€.
Ausbildungsort Brandenburg, Wohnort Berlin.

  1. Abrechnung ist nun mit RV, KV, PV und auch Arbeitslosenversicherung.

Ist hier nicht unter 400 Euro ohne Abzüge?

Danke

Versicherungpflicht
Mit dem Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses werden Auszubildende automatisch in allen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig.
http://abc-der-krankenkassen.de/PullDown/pdAzubi.htm

Beitragshöhe
Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) werden berechnet, indem die beitragspflichtigen Einnahmen mit dem entsprechenden Beitragssatz der Krankenkasse (erfährt man auf der Seite der jeweiligen Krankenkasse) multipliziert werden. Dabei können die Beiträge aus Beitragstabellen abgelesen oder auch nach folgender Formel berechnet werden:
Beitragspflichtige Einnahmen x halber Beitragssatz = Arbeitnehmeranteil
http://abc-der-krankenkassen.de/PullDown/pdAzubi.htm

Einkommensgrenzen

  • Grundsätzlich tragen Auszubildende und ihre Arbeitgeber die Beiträge jeweils zur Hälfte.
  • Allerdings trägt der Arbeitgeber den Beitrag allein, wenn die Ausbildungsvergütung 325 EUR monatlich nicht übersteigt.
  • Wird in Folge einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) die Grenze von 325 EUR überschritten, tragen der Auszubildende und der Arbeitgeber den 325 EUR übersteigenden Betrag jeweils zur Hälfte.
  • Kinderlose Personen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen ab dem 01.01.2005 einen um 0,25 % höheren Beitrag zu Pflegeversicherung zahlen.
    http://abc-der-krankenkassen.de/PullDown/pdAzubi.htm

Die Abzüge sind also berechtigt, weil die Ausbildungsvergütung über der Grenze von 325 EUR monatlich liegt.

Gruß
Tato