Hallo,
Person A, 23 Jahre, ist im 1. Lehrjahr mit Vergütung 346€.
Ausbildungsort Brandenburg, Wohnort Berlin.
- Abrechnung ist nun mit RV, KV, PV und auch Arbeitslosenversicherung.
Ist hier nicht unter 400 Euro ohne Abzüge?
Danke
Hallo,
Person A, 23 Jahre, ist im 1. Lehrjahr mit Vergütung 346€.
Ausbildungsort Brandenburg, Wohnort Berlin.
Ist hier nicht unter 400 Euro ohne Abzüge?
Danke
Versicherungpflicht
Mit dem Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses werden Auszubildende automatisch in allen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig.
http://abc-der-krankenkassen.de/PullDown/pdAzubi.htm
Beitragshöhe
Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) werden berechnet, indem die beitragspflichtigen Einnahmen mit dem entsprechenden Beitragssatz der Krankenkasse (erfährt man auf der Seite der jeweiligen Krankenkasse) multipliziert werden. Dabei können die Beiträge aus Beitragstabellen abgelesen oder auch nach folgender Formel berechnet werden:
Beitragspflichtige Einnahmen x halber Beitragssatz = Arbeitnehmeranteil
http://abc-der-krankenkassen.de/PullDown/pdAzubi.htm
Einkommensgrenzen
Die Abzüge sind also berechtigt, weil die Ausbildungsvergütung über der Grenze von 325 EUR monatlich liegt.
Gruß
Tato