Guten Tag,
folgende Frage stellt sich, wenn man die Geschwindigkeitsregelung auf der A1 zwischen HL und HH, Fahrtrichtung HH, so betrachtet: Dort gilt für die rechte Spur eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, während in der mittleren und linken Spur 120 km/h gefahren werden darf. Solange rechts genug LKWs fahren, kann man mit dem PKW ohne Probleme die mittlere Spur nutzen und 120 fahren.
Wie verhält es sich aber, wenn die rechte Spur frei ist? Muss dann das Rechtsfahrgebot eingehalten werden - man kriecht also mit 80 so dahin - oder darf man als Autofahrer die mittlere Spur benutzen, um 120 zu fahren, auch wenn rechts leer ist?
Vielen Dank!
Suomi
Hi
Dort gilt für die rechte Spur
eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, während in der
mittleren und linken Spur 120 km/h gefahren werden darf.
Huch, wie geht das denn? Mit welchen Verkerszeichen/wie angeordnet ist es denn so zu regeln? Hast du da mal ein Foto von oder so?
Ich war zwar vor kurzem auf der A1 HH-HL unterwegs, aber nur in Richtung HL, da ist mit so ein Unsinn nicht aufgefallen…
Gruß,
Andreas
Hallo,
zwischen 80 und 120 sehe ich eine Alternative, rechts 80 oder ueber 80 auch bei leerer rechter Spur in die Mitte. Bei so einer Regelung wird man mit dem PKW bei 90 auf der mittleren Spur einen verordneten Rueckstau verursachen. Das scheint so gewollt, wird aber wie bei anderen aehnlichen Strecken deswegen keinen langen Bestand haben. Spaetestens wenn ein Gericht den Schilderaufsteller als mitschuldigen Unfallverursacher sieht, ist Schluss.
Gruss Helmut
Hallo,
ist doch ganz einfach. Eine Schilderbruecke und ueber jeder Spur ein Schild, auch unterschiedliche. An der genannten Strecke habe ich es nicht gesehen, doch so kenne ich es woanders, Elzer Berg.
Gruss Helmut
Huch - das hab ich auch gedacht, als ich da lang gefahren bin…
Foto konnte ich nicht machen, bin selbst gefahren.
Das Schild sieht so aus: Rechteck im Hochformat, 3 schwarze Pfeile mit Spitze nach oben für die drei Spuren, über dem rechten Pfeil eine 80 im roten Kreisring, über dem mittleren und linken Pfeil eine 120 im roten Kreisring.
Hatte erst gedacht, dass es noch eine Einschränkung gibt (80 nur für LKW o.ä.), aber nix da. Wenn man bedenkt, wie schlecht die rechte Fahrbahn ist (Straßenschäden…), macht die Begrenzung schon irgendwie Sinn, aber trotzdem stellt sich die Frage, wie das mit dem Rechtsfahrgebot zu vereinbaren ist…
Ah. Ok. Dann klinke ich mich hier mal ein, was sowieso schon immer mal fragen wollte. Vielleicht hilft es ja auch hier.
Begrenzung schon irgendwie Sinn, aber trotzdem stellt sich die
Frage, wie das mit dem Rechtsfahrgebot zu vereinbaren ist…
Was sagen die Experten eigentlich generell, und vor allem vor diesem Hintergurnd auch, zu diesem Abschnitt der StVO:
StVO §7 (3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.
Ist ein Freifartschein für notorische Mittelspur-Fahrer?
Gruß,
Andreas
ich habe mich mal damit berufswegen befassen müssen, weil genau so was auch hier steht.
- rechtsfahrgebot bleibt bestehen.
- zum über holen muss die geschw. mind 20 KMh höher sein um zügig überholen zu können.
- nach dem überholen muss wieder nach rechts eingeschehrt werden und die geschw. wieder verringert.
- wenn hin und wieder ein fahrzeug fährt über dem daumen aller 20 sek . braucht nicht nach rechts gefahren werden.
hauptmann
Hallo,
- wenn hin und wieder ein fahrzeug fährt über dem daumen
aller 20 sek . braucht nicht nach rechts gefahren werden.
bei mal angenommen 20km/h Differenz holt man in 20 Sekunden 111 Meter auf - das ist doch auf der Autobahn ein normaler Abstand und da soll man sich wirklich reinquetschen? Mit einem hochmotorisierten Fahrzeug kommt man da sicher wieder raus, aber mit einem Kleinwagen kaum ohne jemanden von hinten zu nötigen in die Eisen zu steigen.
Cu Rene
so stehts in der kommentierten stvo- dabei werden urteile zitiert. deswegen sagte ich schon … über dem daumen.überholt werden muss aber mit deutlich höherer geschwindigkeit. damit soll nur sinnloses kurzes hin und herwechseln vermieden werden. es muss ein gesundes maß gefunden werden ohne dass minutenlang auf der linken spur gefahren wird, wenn lkw mit 500m lücken fahren.
hauptmann
Hallo Hauptmannfuchs,
hm, das Rechtsfahrgebot nach §2 Abs.2 StVO ( Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.) besagt doch nur, dass möglichst weit rechts gefahren werden soll.
Wenn man jetzt gerne mit 120 km/h (ist auf dieser Autobahn ja erlaubt) fahren möchte, so bedeutet das doch, mit dieser Geschwindigkeit fahre ich möglichst rechts, wenn ich den mittleren Fahrstreifen benutze, da der rechte Fahrstreifen für eine Geschwindigkeit von 120 km/h nicht zulässig befahren werden darf.
Gruß
Joschi
Moin,
ich bin am 02.01. genau die Strecke gefahren.
Jetzt gilt großteils Tempo 80 auf der rechten und der Mittelspur.
Nur auf der linken Spur gilt noch Tempo 120.
Gruß Manfred
hm, das Rechtsfahrgebot nach §2 Abs.2 StVO ( Es ist möglichst
weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim
Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei
Unübersichtlichkeit.) besagt doch nur, dass möglichst
weit rechts gefahren werden soll.
Hi,
schön zitiert aber nicht zutreffend.
Was für einen Sinn sollte es machen auf der Autobahn am rechten Rand des Fahrstreifens zu fahren? Denke, da fährt jeder mittig auf dem Fahrstreifen.
Sinn macht der Abs.2 nur auf Landstraßen oder in der Statt wenn pro Richtung nur ein Fahrstreifen zur Verfügung steht.
Zutreffend ist der Abs. 1
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Hier ist das Rechtsfahrgebot das von zwei in gleicher Richtung Fahrstreifen der Rechte zu wählen ist.
Und gleichzeitig ist hier auch die Problematik wenn die AB drei oder mehr Fahrstreifen hat. Der Abs. 1 spricht explizit von zwei Fahrstreifen, greift also nicht bei AB mit mehr. Somit kann ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot nicht geahndet werden. Wenn dann nur über ein Konstrukt Behinderung …
Q-Gruß
Hallo q_treibaer,
schön zitiert aber nicht zutreffend.
Was für einen Sinn sollte es machen auf der Autobahn am
rechten Rand des Fahrstreifens zu fahren? Denke, da fährt
jeder mittig auf dem Fahrstreifen.
Sinn macht der Abs.2 nur auf Landstraßen oder in der Statt
wenn pro Richtung nur ein Fahrstreifen zur Verfügung steht.
und ich dachte immer §2 Abs.2 StVO würde sich auf die Fahrbahn und nicht auf den Fahrstreifen beziehen (nicht zuletzt aufgrund der Ausnahme des §7 Abs.1 StVO).
Wieder was gelernt 
Gruß
Joschi
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Hallo!
Der Abs. 1 spricht explizit
von zwei Fahrstreifen
Von zwei Fahrbahnen.
greift also nicht bei AB mit mehr.
Eine AB hat immer zwei Fahrbahnen. 
http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenquerschnitt…
http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenquerschnitt…
Gruß,
Max
Was sagen die Experten eigentlich generell, und vor allem vor
diesem Hintergurnd auch, zu diesem Abschnitt der StVO:
StVO §7 (3c) Sind drei Fahrstreifen vorhanden, dürfen :Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu :fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – :auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. :[…]
Den Abschnitt hätte ich jetzt auch gebracht, wenn du ihn mir nicht „vorweg genommen“ hättest. 
Also uns wurde auch in der Fahrschule gesagt, sind 3 Fahrstreifen vorhanden darf man auf dem mittleren „dauernd“ fahren. Und der rechte wird dann für Lkw oder Pkw mit Anhänger sein. Also ich kenn die AB da hoch nicht, aber wenn das eine vielbefahrene AB ist, ist das doch auch sehr logisch. So haben die langsamen Fahrzeuge ihre eigene Spur und halten den restlichen Verkehr nicht unnötig auf.
Gruß, Tina
- nach dem überholen muss wieder nach rechts eingeschehrt
werden und die geschw. wieder verringert.
Hallo,
das ist doch praxisfern. Fahren wir mal vorschriftsmaessig.
Man faehrt 80 und geht zum Ueberholen in eine Spur fuer 120 (rechte Spur und dann Mitte). Das heisst man schert mit 80 aus in die Mitte und beginnt dort zu beschleunigen, waehrend hinter einem sich die Schlange aufbaut. Nun hat man die Differenz von 20 erreicht, ist vorbei und bremst ab /laesst ausrollen mit der Schlange im Ruecken runter auf 80, um dann mit seinem leistungsfaehigen Fahrzeug wieder nur 80 zu fahren und danach nach rechts einzuscheren - das macht doch keiner, auch wenns Vorschrift ist. Bei dichterem Verkehr gaebe es staendig Bremswellen in der schnelleren Spur und entsprechend Auffahrunfaelle. Die Masse bleibt oberhalb von 85 auf der mittleren Spur. Oder faehrt dort 120 mit dem Argument es darf sowieso keiner schneller. So wird es kommen bis andere Schilder aufgestellt werden.
Leute, ich sage nochmal voraus, in wenigen Monaten ist das Thema durch, die Schilder sind anders, 100 oder 80 auf allen Spuren. Oder sie reparieren die rechte Spur. Diese Beschilderung hat jedenfalls keinen Bestand. Ihr schreibt auch schon von der ersten Veraenderung, rechts und Mitte 80. Also ab 85 nach ganz links, und fertig ist der Stau.
Gruss Helmut
Also uns wurde auch in der Fahrschule gesagt, sind 3
Fahrstreifen vorhanden darf man auf dem mittleren „dauernd“
fahren. Und der rechte wird dann für Lkw oder Pkw mit Anhänger
sein.
Super, Tina,
Du bist also auch eine von diesen Mittelspurfahrern, die die halbe Autobahn blockieren, weil sie meinen, nicht rechts fahren zu müssen?
Mit Deinem Fahrlehrer hätte ich gerne ein paar Worte gewechselt …
Sorry, das kommt jetzt hart rüber, ist auch nicht böse gemeint, aber wegen solch einer Einstellung kann ich immer mehr die Rechtsüberholer verstehen. Man sollte hier vielleicht bei Geschwindigkeiten bis 120 km/h das amerikanische Prinzip der freien Fahrspurwahl einführen.
Schöne Grüße
Thomas
Also uns wurde auch in der Fahrschule gesagt, sind 3
Fahrstreifen vorhanden darf man auf dem mittleren „dauernd“
fahren. Und der rechte wird dann für Lkw oder Pkw mit Anhänger
sein.
Super, Tina,
Du bist also auch eine von diesen Mittelspurfahrern, die die
halbe Autobahn blockieren,
Mit Deinem Fahrlehrer hätte ich gerne ein paar Worte
gewechselt …
Nein, ich bin keine Mittelspurhfahrerin, weil es hier keine Autobahnen mit 3 Spuren gibt =P. Also ich meine mich daran zu erinnern, dass uns das mal gesagt wurde, aber ganz sicher bin ich mir nicht, ist ja jetzt auch schon ein Jahr her… außerdem hatten wir 3 Fahrlehrer in der Theorie und jeder sagt vllt was anderes =P.
Aber warum sollte man mit 120 auf der Mittelspur die Autobahn blockieren?? Ach ja, und dass der rechte für Lkw´s und so ist, wurde uns 100%ig nicht in der FS gesagt, dass fand ich für mich nur eig logisch…