Hi,
angenommen, ein mitarbeiter wird bei einer behörde des bundeslandes XY mit A10 besoldet
und er
wechselt zu einer anderen behörde ebenfalls im bundesland xy,
kann er dort sofort mit einstellung in A12 eingruppiert werden
oder muesste er auch dort erst mal die Wartezeit durchlaufen und die A11 erhalten bevor er A12 besoldet werden kann?
beispiel. MA verdient jetzt A10, will sich verändern auf eine mit „bis BesG A12“ ausgeschriebenen Stelle…
gruss
frank
Hallo Frank,
wenn der neue Dienstherr „BIS A12“ ausgeschrieben hat, kannst du dir sicher sein, dass er dich nicht gleich in A 12 besoldet.
Dafür ist der ÖD viel zu geizig…
das Wichtige steht alles in § 12 III BLV
grüsse
dragonkidd
hi dragonkidd
habs gelesen, las da, dass man wohl mind 1 jahr absolvieren muss, um „aufzusteigen“ in zB A11
es ist ja aber doch so (?), dass dies nicht relevant ist, wenn man bei einer neuen behörde anfängt, oder ?
DANN könnten die doch (abgesehen vom geiz) direkt A12 geben!!??
frank
PS DANKE !!
Hallo,
google mal unter „Sprungbeförderung“.
Meiner Meinung nach wäre es nur durch Ausnahmegenehmigung machbar.
Auch wenn du den Dienstherren wechselst, wäre es eine Sprungbeförderung, weil sich deine Laufbahn (gD) ja nicht ändert
Anders wäre es, wenn du damit in den höheren Dienst wechseln würdest, gibts ja dass sich Dipl. Verwaltungswirte resp Inspektoren nach der Anstellung für ein Jurastudium beurlauben lassen und dann zum selben Dienstherren in den höheren Dienst zurückkehren.
Aber dann ist man ja in einer anderen Laufbahn
grüße
dragonkidd