Hallo liebe Wissenden.
Ich habe da ein Problem wo ich mir sicher bin das ihr da mehr drüber wisst als ich.
Folgende Situation: Ich arbeite bei meinem jetzigen Arbeitgeber seit ca. 1,5 Jahren.
Jetzt hat er mir eine Änderungskündigung auf den Tisch gelegt wo mein Urlaub von 30 auf 25 Tage gekürzt werden soll. Soweit so gut, 5 Tage Urlaub zu verlieren ist ja kein Beinbruch.
Jetzt aber das große ABER: Ich denke seit einer weile drüber nach mich selbstständig zu machen und würde diese Gelegenheit jetzt ganz gern dazu nutzen und würde in diesem Zusammenhang auch gerne das Überbrückungsgeld von AA mitnehmen.
Das bekomme ich aber nur wenn ich auch Leistungsberechtigt beim AA wäre.
In der Änderungskündigung steht drin das wenn ich der nicht wiederspreche der neue Arbeitsvertrag als angenommen gilt.
Wenn ich damit nicht einverstanden bin gilt diese gleichzeitig als ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Frist zum 30.04.04.
Meine Frage jetzt, wenn ich der Kündigung wiederspreche und sie sozusagen als ordentliche Kündigung annehme bekomme ich dann beim AA Probleme weil ich ja die Kündigung hätte verhindern können in dem ich den neuen Vertrag angenommen hätte???
Ich hab da ebend auch beim AA angerufen aber da kann mir heute bzw. diese Woche keiner ne konkrete aussage geben. ;((
Mein jetziger Chef wird mit Sicherheit nicht so freundlich sein wenn ich ihm meine Entscheidung mitteile und mir ne neue ordentliche Kündigung aushändigen.
Ich wäre wirklich über jeden Tipp dankbar, zumal die Zeit langsam drängt, weil ich mich bis nächste Woche Mittwoch entschieden haben muss.
Danke Ronny
)
. Frech kommt weiter.