AA vs. Änderungskündigung

Hallo liebe Wissenden.
Ich habe da ein Problem wo ich mir sicher bin das ihr da mehr drüber wisst als ich.

Folgende Situation: Ich arbeite bei meinem jetzigen Arbeitgeber seit ca. 1,5 Jahren.
Jetzt hat er mir eine Änderungskündigung auf den Tisch gelegt wo mein Urlaub von 30 auf 25 Tage gekürzt werden soll. Soweit so gut, 5 Tage Urlaub zu verlieren ist ja kein Beinbruch.
Jetzt aber das große ABER: Ich denke seit einer weile drüber nach mich selbstständig zu machen und würde diese Gelegenheit jetzt ganz gern dazu nutzen und würde in diesem Zusammenhang auch gerne das Überbrückungsgeld von AA mitnehmen.
Das bekomme ich aber nur wenn ich auch Leistungsberechtigt beim AA wäre.

In der Änderungskündigung steht drin das wenn ich der nicht wiederspreche der neue Arbeitsvertrag als angenommen gilt.
Wenn ich damit nicht einverstanden bin gilt diese gleichzeitig als ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Frist zum 30.04.04.

Meine Frage jetzt, wenn ich der Kündigung wiederspreche und sie sozusagen als ordentliche Kündigung annehme bekomme ich dann beim AA Probleme weil ich ja die Kündigung hätte verhindern können in dem ich den neuen Vertrag angenommen hätte???
Ich hab da ebend auch beim AA angerufen aber da kann mir heute bzw. diese Woche keiner ne konkrete aussage geben. ;((

Mein jetziger Chef wird mit Sicherheit nicht so freundlich sein wenn ich ihm meine Entscheidung mitteile und mir ne neue ordentliche Kündigung aushändigen.

Ich wäre wirklich über jeden Tipp dankbar, zumal die Zeit langsam drängt, weil ich mich bis nächste Woche Mittwoch entschieden haben muss.

Danke Ronny

Hallo,

das Kündigungsschreiben wird vom Arbeitsamt nicht angefordert und die Umstände der Kündigung werden im Regelfall nicht durch das Arbeitsamt nachvollzogen.

Es ist eine arbeitgeberseitige Kündigung. Nur diese Angabe machst du.

Das du ein gleichzeitig vorgelegtes Angebot deines Arbeitgebers zu einer Beschäftigung unter veränderten Bedingungen abgelehnt hast, mußt du den Arbeitsagentursesselpupsern ja nicht auf die Nase binden.

So, und mach dich gleich mal darauf gefaßt, das du hier im Forum gleich als „Sozialbetrüger“ usw. usf. beschimpft wirst. Die allermeisten Teilnehmer hier nutzen das Forum nur zum abkotzen, beschimpfen jeden Fragesteller oder besternen die Beschimpfung eines anderen Teilnehmers. Loser eben.

Grüßle

Der Antwortassistent

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Hey Antwortassistent
vielen Dank erstmal für deine schnelle Antwort.
Das hört sich ja alles erstmal sehr gut an was du schreibst, aber ich glaube so einfach wird das nicht.
Ich kann mich errinern als ich 2002 schon einmal Arbeitslos wurde, wollten die lieben Arbeitsagenten sehen warum ich mich Arbeitslos melden will, sprich die wollten die Kündigung schwarz auf weiß sehen und ich hab die Befürchtung das die das diesmal wieder wollen. Deshalb wollt ich mich da vorher lieber absichern.

So, und mach dich gleich mal darauf gefaßt, das du hier im
Forum gleich als „Sozialbetrüger“ usw. usf. beschimpft wirst.

Ich glaube, damit werde ich ganz beruhigt leben können. Ich will ja niemanden was wegnehmen. Ich will einfach nur etwas was mir zusteht, wenns mir denn zusteht.
Also wird mir so etwas keine schlaflose Nacht bereiten. :wink:)

Die allermeisten Teilnehmer hier nutzen das Forum nur zum
abkotzen, beschimpfen jeden Fragesteller oder besternen die
Beschimpfung eines anderen Teilnehmers. Loser eben.

Na zum glück habe ich soche negativen erfahrungen hier noch nicht persönlich gemacht, aber sowas in der Richtung hab ich auch schon gelesen.
Auch das ist etwas was mich dann nicht weiter beunruhigt. Ich denke wenn ich auf eine Frage 10 dumme und eine Sinnvolle Antwort erhalte dann hab ich doch eine Antwort erhalten.
Ist halt in einem öffendlichem Forum so das da jeder seinen geistigen Diarrhö (sofern vorhanden) ablassen kann, aber trotzdem gibt es immerwieder User die auch gutgemeinte Ratschläge geben.
So wie du halt, Danke.

Gruß Ronny

Hallo,

wenn du dich arbeitslos meldest, dann erhälst du einen Bogen, auf dem dein ehemaliger Arbeitgeber die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis macht (Beschäftigungsdauer, Entgeltangaben etc.). Dort bestätigt dieser, daß ER gekündigt hat. Natürlich kann es sein, daß bei einer gegebenen vollständigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses mit deinem ehemaligen Arbeitgeber dieser von sich aus dich irgendwie anschwärzt. Dann eventuell kurze Sperre *seufz*. Ansonsten würde ich dem Arbeitsamt erklären, das Kündigungsschreiben sei bei deinem Anwalt. Wenn sie weiter bohren, würde ich sagen, leider habe ich die fällige Rechnung meines Anwalts nicht bezahlen können, und jetzt rückt er deswegen keine Kopie raus :smile:. Frech kommt weiter.

Grüßle

Der Antwortassistent

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi
Wenn du schon falsche Angaben machst, dann halte dich bitte an die Grundregeln der Höflichkeit und kennzeichne dein Halbwissen als solches.

das Kündigungsschreiben wird vom Arbeitsamt nicht angefordert
und die Umstände der Kündigung werden im Regelfall nicht durch
das Arbeitsamt nachvollzogen.

Darum gibt ja auch jeder, der selbst gekündigt hat, dieses wahrheitsgemäß an.
Jeder ist ja so ehrlich, dass er gerne die sperrzeit in Anspruch nimmt.

Es ist eine arbeitgeberseitige Kündigung. Nur diese Angabe
machst du.

Bitte vorlegen - die Kündigung

mußt du den
Arbeitsagentursesselpupsern ja nicht auf die Nase binden.

Was sollen diese Beleidigungen?

So, und mach dich gleich mal darauf gefaßt, das du hier im
Forum gleich als „Sozialbetrüger“ usw. usf. beschimpft wirst.

Da du ja seit gestern angemeldet bist, hast du ja dieeeee Ahnung und Erfahrung.

Wer hier eine ordentliche Frage stellt, bekommt im allgemeinen auch eine.
WENN jemand wirklich nur Wissen will „Wie betrüge ich ein Amt am Besten“ (dies sehe ich hier allerdings nicht), der muss sich natürlich gefallen lassen, dass er entsprechende Antworten bekommt.

Die allermeisten Teilnehmer hier nutzen das Forum nur zum
abkotzen, beschimpfen jeden Fragesteller oder besternen die
Beschimpfung eines anderen Teilnehmers.

Ach „Sesselpupser“ ist keine Beschimpfung???

Loser eben.

Ich kaufe keine Lose.
Wenn du „Verlierer“ meinst - denk, was du willst

Der Antwortassistent

ach so - Automatisiert antworten, ohne vorher nachzudenken.
Das erklärt einiges

Gruß
HaWeThie

hallo,

das kündigungsschreiben kann direkt vom anwalt oder vom arbeitgeber angefordert werden, da wird der arbeitnehmer gar nicht lange gefragt, wenn der mit solchen ausreden kommt.
ich find´s gefährlich solche tipps zu geben… auch wenn du schon tolle erfahrungen als bescheisser gemacht hast.

regards bianca

Hallo,

das kündigungsschreiben kann direkt vom anwalt oder vom
arbeitgeber angefordert werden, da wird der arbeitnehmer gar
nicht lange gefragt, wenn der mit solchen ausreden kommt.

Sicher, wenn du dem Arbeitsagenten Anlaß gibst, an deinen Angaben zu Zweifeln. Aber nach dem du dich ansonsten untadelig verhälst, ihm auch keine Arbeit machst („ich möchte selbständig werden…“, da freut sich doch der Vermittler, bekommt er ohne Mühe seine Statistik aufpoliert) wird er sich auch nicht die Mühe machen, dich mit bürokratischer Kleinlichkeit zu sehr zu nerven.

Grüßle

Der Antwortassistent

PS: Die beste Lüge, warum Unterlagen nicht beizubringen sind, ist: „Meine Unterlagen befinden sich bei meiner Ex. Sie rückt die aber nicht raus, weil sie mir schaden will“. Ein Klassiker, und verliert über die Jahre nicht an Glaubwürdigkeit. Leider bei glücklich Verheirateten nicht anwendbar.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wer hat die Antwort…
vom Antowortassistenten gelöscht?
so stehen ja meine Erwiderungen im „luftleeren“ Raum

Gruß
HaWeThie

Hi HaWeThie.

Die Mods waren es nicht. Ich vermute mal das Team. ( Obwohl ich den Artikel auch gerne gelesen hätte. *grummel*)

MfG
Toni (Mod)

Hier ist die Antwort
Hmm, das iss ja seltsamm.
Bei meinem PC im Büro wird die Antworten von der UAM nicht angezeigt, bei meiner Kiste zu Hause schon.
Deshalb poste ich die Antworten von der UAM nochmal für euch:

(UniversalAnsweringMachine, 15.4.2004 13:19)
Hallo,

das Kündigungsschreiben wird vom Arbeitsamt nicht angefordert und die Umstände der Kündigung werden im Regelfall nicht durch das Arbeitsamt nachvollzogen.

Es ist eine arbeitgeberseitige Kündigung. Nur diese Angabe machst du.

Das du ein gleichzeitig vorgelegtes Angebot deines Arbeitgebers zu einer Beschäftigung unter veränderten Bedingungen abgelehnt hast, mußt du den Arbeitsagentursesselpupsern ja nicht auf die Nase binden.

So, und mach dich gleich mal darauf gefaßt, das du hier im Forum gleich als „Sozialbetrüger“ usw. usf. beschimpft wirst. Die allermeisten Teilnehmer hier nutzen das Forum nur zum abkotzen, beschimpfen jeden Fragesteller oder besternen die Beschimpfung eines anderen Teilnehmers. Loser eben.

Grüßle

Der Antwortassistent

(UniversalAnsweringMachine, 15.4.2004 14:28)

Hallo,

wenn du dich arbeitslos meldest, dann erhälst du einen Bogen, auf dem dein ehemaliger Arbeitgeber die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis macht (Beschäftigungsdauer, Entgeltangaben etc.). Dort bestätigt dieser, daß ER gekündigt hat. Natürlich kann es sein, daß bei einer gegebenen vollständigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses mit deinem ehemaligen Arbeitgeber dieser von sich aus dich irgendwie anschwärzt. Dann eventuell kurze Sperre *seufz*. Ansonsten würde ich dem Arbeitsamt erklären, das Kündigungsschreiben sei bei deinem Anwalt. Wenn sie weiter bohren, würde ich sagen, leider habe ich die fällige Rechnung meines Anwalts nicht bezahlen können, und jetzt rückt er deswegen keine Kopie raus :smile:. Frech kommt weiter.

Grüßle

Der Antwortassistent

(UniversalAnsweringMachine, 15.4.2004 15:11)
Hallo,

das kündigungsschreiben kann direkt vom anwalt oder vom
arbeitgeber angefordert werden, da wird der arbeitnehmer gar
nicht lange gefragt, wenn der mit solchen ausreden kommt.

Sicher, wenn du dem Arbeitsagenten Anlaß gibst, an deinen Angaben zu Zweifeln. Aber nach dem du dich ansonsten untadelig verhälst, ihm auch keine Arbeit machst („ich möchte selbständig werden…“, da freut sich doch der Vermittler, bekommt er ohne Mühe seine Statistik aufpoliert) wird er sich auch nicht die Mühe machen, dich mit bürokratischer Kleinlichkeit zu sehr zu nerven.

Grüßle

Der Antwortassistent

PS: Die beste Lüge, warum Unterlagen nicht beizubringen sind, ist: „Meine Unterlagen befinden sich bei meiner Ex. Sie rückt die aber nicht raus, weil sie mir schaden will“. Ein Klassiker, und verliert über die Jahre nicht an Glaubwürdigkeit. Leider bei glücklich Verheirateten nicht anwendbar.


Nur für die dies nicht mehr lesen können
Gruß Ronny