AAG und PKV

Haalo zusammen,

jetzt bin ich ein wenig schlauer bzgl. des AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz), aber auf eine Frage habe ich immer noch keine Antwort gefunden. Weil nämlich, nach AAG kann der AG vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine diesbezügliche Bescheinigung vom AN verlangen. Wenn der AN privat krankenversichert ist, heisst dies, daß dem AN bei jeder Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, Kosten aufgebürdet werden, weil der Arzt will ja bezahlt werden. Und das kommt mir komisch vor.
Ist das also wirklich so?

Ralph

Hallo,

Weil nämlich, nach AAG kann
der AG vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine
diesbezügliche Bescheinigung vom AN verlangen.

Wo steht das im AAG? Ansonsten kann er die AU nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz früher verlangen. Da steht diese „Option“ auf jeden Fall drin. http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html

MfG

Hai Xolophos

Weil nämlich, nach AAG kann
der AG vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine
diesbezügliche Bescheinigung vom AN verlangen.

Das habe der AG so gesagt (im Arbeitsvertrag steht ab dem dritten Tag). Wegen dieser Begründung müsse nun AN ab Tag 1 eine AU bringen, was uns zu dem Kostenproblem führt.

Ralph

Hai

Das habe der AG so gesagt (im Arbeitsvertrag steht ab dem
dritten Tag). Wegen dieser Begründung müsse nun AN ab Tag 1
eine AU bringen, was uns zu dem Kostenproblem führt.

Ins AAG hab ich noch immer nicht geschaut. Aber da hier der Anspruch für den AG sich schon aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz ergibt (was nicht nur für Arbeitnehmer in der GKV gilt) ist es letztendlich egal, ob ers mit dem AAG begründet.
Steht was im Arbeitsvertrag, dass Änderungen der Schriftform bedürfen?

MfG

Naja, im Vertrag steht, eine AU ist ab dem dritten Tag vorzulegen. Aber du hast ja recht, wenn es im (alten) Entgeltfortzahlungsgesetz schon drinne steht, mach ich deswegen kein Ballett. Ich dachte eben, das waere neu und dann haette ich gemeckert.
Danke, Ralph

Hai

Steht was im Arbeitsvertrag, dass Änderungen der Schriftform
bedürfen?

Nö, steht nix drinne.