Hallo,
folgendes…bin leider in Hartz 4 gerutscht und der Unterhalt für mein Kind wird vom KV unregelmäßig gezahlt,dann kommt nach drei Monaten mal wieder eine Nachzahlung auf einmal.Das AAmt rechnet mir jeden Monat den UH an,muß ich die Nachzahlung vom KV nochmal angeben und ziehen die das nochmal ab??Es wird ja jeden Monat angerechnet,kann ja nix dafür das der KV nur alle drei Monate mal bezahlt.
Danke im voraus
Wenn es sie nicht stört können sie das so lassen, sie können ja per Kontoauszug nachweisen, dass zwei Monate nur teilweise oder gar nicht gezahlt wurde wenn sie jetzt sagen sie sind auf das Geld angewiesen, so können sie sagen, sie möchten es gemäß Zufluss anrechnen lassen, was jedoch ständige Neuberechnungen bedeutet und eigentlich ziemlich nervig ist! Und schlechter fahren sie auch! WEIL sie bekommen den Kindergeldüberhang angerechnet, von dem werden
Euro abgesetzt bekommen sie jetzt zwei monate nix angerechnet und dann 3 Monate komplett büßen sie 2x Euro ein! So lange die Arge damit kein Problem hat sollten sie es bei der monatlichen Anrechnung belassen (mein persönlicher Tip! )
Liebe Grüße Wuja