Hallo Zusammen,
angenommen die Richtwerte für den angemessenen Jahresverbrauch von Heizenergie liegt laut Jobcenter bei Heizgas bei 200 kWh jährlich (Menge pro qm Wohnfläche). Der Verbrauch wird zwar in cbm gemessen, jedoch in kWh um- und abgerechnet. Die Wohnfläche beträgt 50 m².
Gehen war mal jetzt davon aus, dass jeden Monat auch genau 200 kWh zur Heizzwecken verbraucht werden. Kann man davon ausgehen dass folgende Berechnung für die monatlichen Zahlung des Jobcenters so aussieht: 50 (wohnfläche) x 0,25(EUR/kWh) x 200/12 = 208,33 EUR. Eigentlich ganz simpel oder mache ich da einen Denkfehler?
Beste Grüße!