Aangemessener Jahresverbrauch von Heizenergie

Hallo Zusammen,

angenommen  die Richtwerte für den angemessenen Jahresverbrauch von Heizenergie liegt laut Jobcenter bei Heizgas bei 200 kWh jährlich (Menge pro qm Wohnfläche). Der Verbrauch wird zwar in cbm gemessen, jedoch in kWh um- und abgerechnet. Die Wohnfläche beträgt 50 m².

Gehen war mal jetzt davon aus, dass jeden Monat auch genau 200 kWh zur Heizzwecken verbraucht werden. Kann man davon ausgehen dass folgende Berechnung für die monatlichen Zahlung des Jobcenters so aussieht: 50 (wohnfläche) x 0,25(EUR/kWh) x 200/12 = 208,33 EUR. Eigentlich ganz simpel oder mache ich da einen Denkfehler?

Beste Grüße!

Eigentlich ganz simpel oder mache ich da einen Denkfehler?

Die Rechnung ist richtig; der eigentlich Denkfehler liegt darin, dass Richtwerte nur Richtwerte sind und Heizkosten nach wie vor - zumindest im Grundsatz - in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind, da sich aus Richt- und Durchschnittswerten an dieser Stelle der individuelle Bedarf nicht sauber ermitteln lässt.

Hallo!

Nein, doch nicht nach den Richtwerten !
Die dienen dem Jobcenter nur zur Abschätzung, ob die Heizksoten im üblichen Rahmen liegen oder ob da ein Fehler drin steckt.
Im Zweifel würden aber auch berechtigte höhere Kosten bezahlt.

Nach dem echten(gemessenen) Verbrauch aus der Vergangenheit bzw. aus Schätzung (bei Neuanmietung über die Vorauszahlung)

Woher stammt denn die Zahl 0,25 €/kWh ?  Hast Du da den Preis aus Deiner Stromrechnung eingesetzt ?  Gas oder Öl ist aber je kWh viel günstiger ! Etwa nur 1 Drittel davon.

Übrigens, Verbrauch an Gas mag laut Gasuhr in m³ abgelesen werden. Auf der Rechnung steht aber der aus dem unterschiedlichen Heizwert des Gases berechnete Verbrauch in kWh Wärme.

MfG
duck313

Herzlichen Dank schon mal für die ausführliche Info!

Ich habe die Richtwerte nur der Einfachheitshalber für meine Rechnung genommen, da man ja nicht wissen kann wie der Verbrauch tatsächlich aussene würde/wird. Mir ist schon bewusst, dass nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet/bezahlt wird (insofern angemessen usw.).

die 0,25€/kWh stammt tatächlich aus einer Stromrechnung. Da liegt wohl der Denkfehler. Ich habe das wohl mit dem Gas-Preis je kWh gleich gesetzt. Deshalb erschien mir auch die Höhe der Endsumme viel zu hoch. Da muss man doch den richtigen kWh Wert nehmen.

Was ist aber wenn die Wohnung mittels Nachtstromheizung geheizt wird? laut meinen Recherchen übernimmt das Amt diese Kosten ebenfalls, obwohl die kWh ja tatsächlich viel höher ist als beim Gas oder Öl. siehe [http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteu…](http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/DA_Sozi_Wpt/ _035_SGB_XII_Heizung_u Warmwasser_Stand_12.2013.pdf) seite 3
Oder mache ich da wieder ein Denkfehler?

Hallo!

Nein, elektrisches Heizen ist teurer und wird auch übernommen. Etwas Schwierigkeiten(Rechnerei und Schätzung) kann es dann bei der Abgrenzung zum „normalen“ Stromverbrauch geben, den man ja selbst tragen muss aus seiner Unterhaltspauschale.

MfG
duck313

Nein, elektrisches Heizen ist teurer und wird auch übernommen.
Etwas Schwierigkeiten(Rechnerei und Schätzung) kann es dann
bei der Abgrenzung zum „normalen“ Stromverbrauch geben, den
man ja selbst tragen muss aus seiner Unterhaltspauschale.

Jo, und daher sollte man getrennte Zähler für Hauashaltsstrom und Heizstrom haben.