Ab 1.1. kein Freibetrag f. Nebeneink. + AlG I

Hallo,

stimmt das, dass man ab 1.1.2005 keinen Freibetrag mehr hat, wenn man neben Arbeitslosengeld I (nicht AlG II!!) nebenbei arbeitet (derzeit 165 Euro oder 20% vom Arbeitslosengeld)?

Was bedeutet das dann?
Das, was ich nebenbei verdiene, zieht mir das Arbeitsamt 1:1 vom Arbeitslosengeld ab?

Möchte mal wissen, was es dann noch für Sinn macht, sich nebenbei (!!) Arbeit zu suchen …

Da gehen sie auf Schwarzarbeitsuche … der Staat hat doch echt nichts kapiert …

Chris

Hallo,

stimmt das, dass man ab 1.1.2005 keinen Freibetrag mehr hat,
wenn man neben Arbeitslosengeld I (nicht AlG II!!) nebenbei
arbeitet (derzeit 165 Euro oder 20% vom Arbeitslosengeld)?

ja

Was bedeutet das dann?

Du darfst nur ein paar Prozent behalten ( ich glaube 15%?). Wichtig du darfst dein Nebeneinkommen nicht einfach kündigen - sonst bekommst du eine Sperre vom Arbeitsamt. Die ticken nicht richtig.

Das, was ich nebenbei verdiene, zieht mir das Arbeitsamt 1:1
vom Arbeitslosengeld ab?

siehe oben

Möchte mal wissen, was es dann noch für Sinn macht, sich
nebenbei (!!) Arbeit zu suchen …

gar keinen

Da gehen sie auf Schwarzarbeitsuche … der Staat hat doch
echt nichts kapiert …

richtig,

gruss Jan

Hallo,

im Gegensatz zum anderen Artikel sag ich Dir,daß sich für Dich gar nix ändert, so lange Du im Alg-Bezug bist. Erst im AlgII-Bezug kommt daß mit der 15%-Klausel zum Tragen.

Also keine Panik, brauchst nicht schwarz arbeiten :wink:

Holger