Ab 10 (?) Kilo Dynamo?

Hallihallo!

Was ist eigentlich der Grund dafür, dass man ab einem bestimmten Gewicht eines Fahrrades einen Dynamo (nach StVO) braucht, und ansonsten batteriebetriebene Lichter verwenden kann???

Liebe Grüße!!!

Hallo!

Eigentlich ist es umgekehrt: Man braucht einen Dynamo, aber unter einem bestimmten Gewicht ist man von der Verpflichtung befreit.

Wie kommt das? Man wollte Sporträder (also: Rennräder) von der Dynamo-Pflicht befreien. Aber wie definiert man „Rennrad“ rechtlich eindeutig? Lösung: Bei der Herstellung von Rennrädern bemüht man sich vor allem um ein geringes Gewicht. Andere Fahrradtypen bringen selten ein so geringes Gewicht auf die Waage. Daher ist das Gewicht zum Kriterium geworden. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage…

Grüße,
Vlado

Hallihallo!

Was ist eigentlich der Grund dafür, dass man ab einem
bestimmten Gewicht eines Fahrrades einen Dynamo (nach StVO)
braucht, und ansonsten batteriebetriebene Lichter verwenden
kann???

Den politischen Grund hast Du ja schon berichtet bekommen. Technischer Hintergrund ist, dass viele Batterie- bzw. Akku-Leuchten nach ein bis zwei Stunden nicht mehr genügensd Licht geben. Wer also bei Dunkelheit länger unterwegs ist, müsste immer Ersatzbatterien bzw. Akkus dabeihaben. Und das Lichttechnische Institut Karlsruhe (das sind die, die das Zulassungszeichen vergeben und die Behörden in Sachen Lichttechnik beraten) glaubt nicht daran, dass dies im ausreichenden Maß geschieht.

Ich kann da eigentlich auch nicht folgen. Letztes Jahr habe ich mir ein Trekking-Rad zugelegt, bei dem nur der Scheinwerfer vom Dynamo mit Strom beliefert wurde. Hinten ist eine Sensor-Diodenleuchte mit Batterien verbaut, die bei Dunkelheit und Erschütterung bzw. Bewegung automatisch leuchtet. Eine geniale Sache. Allerdings fehlt ein Schalter. Den braucht man dann, wenn das Rad in der Nacht z.B. im Zug transportiert wird und es im Wagen nicht so hell ist. Das bedeutet dann Dauerlicht. Ich verstehe nur nicht, dass solche Räder mit solchen Rücklichtern serienmäßig verkauft werden, obwohl sie offenbar nicht den Vorschriften genügen.

Gruß, Petzi

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Ich kann da eigentlich auch nicht folgen. Letztes Jahr habe
ich mir ein Trekking-Rad zugelegt, bei dem nur der
Scheinwerfer vom Dynamo mit Strom beliefert wurde. Hinten ist
eine Sensor-Diodenleuchte mit Batterien verbaut, die bei
Dunkelheit und Erschütterung bzw. Bewegung automatisch
leuchtet. Eine geniale Sache. Allerdings fehlt ein Schalter.
Den braucht man dann, wenn das Rad in der Nacht z.B. im Zug
transportiert wird und es im Wagen nicht so hell ist. Das
bedeutet dann Dauerlicht. Ich verstehe nur nicht, dass solche
Räder mit solchen Rücklichtern serienmäßig verkauft werden,
obwohl sie offenbar nicht den Vorschriften genügen.

Hi Petzi,

sie sind möglicherweise nicht erlaubt, aber kein Polizist (zumindestens hier in München) wird Dich aufschreiben, wenn Du mit funktionierendem! Licht fährst.

Das von mir angesprochene Batterielebensdauer-Problem ist bei einer Diode mit minimalem Stromverbrauch auch nicht so groß. Eher stribt Dir die Scheinwerfer-„Glühbirne“ schneller, wenn sie nicht ausreichend Sicherheit oder Diodenabsicherung für die gerinfügig höhere Spannung hat.

Gruß, Karin