net schreien,
normalerweise darf man ja erst fahren wenn man den Führerschein in der Tasche hat…sprich von der Behörde zurück ist.
Nun ist das aber so,dass die Behörde mir den Führerschein am 19. zustellen möchte, er wird direkt auf den 20.8. ausgestellt(wird ja eingetragen…)…
Darf ich dan morgens damit fahren?(scchliesslich ist er ja von rechtwegen ausgestellt,da eingetragen 20.08.)
oder muss ich warten bis ca…11.00-12.00 bis der Postbote sich bequämt mir den brief in den Kasten zu schmeissen?
Hach,und noch viel schlimmer,was ist wenn der auf dem Weg zu mir verloren geht ???
Insofern erst dann fahren, wenn Du den Lappen in den Fingern hälst. Du kannst natürlich das Risiko eingehen, erwischt zu werden, das Ordnungsgeld zu zahlen und dann den inzwischen zugesandten Lappen bei der entsprechenden Stelle vorzulegen. Nun weiß ich nicht, wie schnell die Datebanken bei der Polizei aktualisiert werden. Wenn Du Dich am ersten Tag erwischen läßt, kann es gut sein, daß im Polizeicomputer Deine Fahrerlaubnis noch nicht vermerkt ist. Und dann folgt der entsprechende Ärger.
Auch wenn die Spannung groß ist, die paar Stunden wirst Du doch vielleicht aushalten können. Mach Dir selber und allen Beteiligten nicht mehr Ärger, als notwendig ist.
Bei Verlust auf dem Postwege kannst Du Dich an das zuständige Straßenverkehrsamt wenden. Das Ausstellen eines Ersatzpapiers kostet insgesamt rund 30 Euro. Allerdings würde ich ein paar Tage warten. Gerade im Kurzstreckenverkehr erreicht die Post unerklärlicherweise gelegentlich eine Zustellungsdauer von bis zu einer Woche.
Zur Frage: Entweder Du zeigst den Polizeibeamten eine Prüfungsbescheinigung oder den FS vor.
Oder biste so geil auf fahren ?? Dann kannst mich und meine Frau im Oktober nach Marokko fahren. Sind nur 3000km hin und 3000km zurück… und noch ein bißchen dort rum, dann haste mal 7000-8000 zusammen auf dem Buckel ))) Ach ja: Marokko hat hübsche Frauen…
mein Onkel ist damals rotzfrech bei der Polizei vorgefahren, um seinen Führerschein abzuholen. Er ist aber auch schon mit 13 von der Polizei heimgebracht worden, weil er auf der Bundesstraße Mofa gefahren ist. Und hat in dem Alter gelegentlich das Auto in die Garage (über die öffentliche Straße) gefahren.
Zur Nachahmung ist das aber nicht zu empfehlen, denn ich denke, es war damals schon riskant, und in den 70er Jahren aufm Dorf war die Polizei vielleicht noch etwas augenzudrückender.
Ich würds mir überlegen - 2 Stunden vs. 2 volle Jahre Sperre… ist es Dir das wirklich wert? Alternative: Kannst Du ihn nicht selbst von der Polizei oder dem Landratsamt abholen? (Natürlich von Mama hinfahren lassen?) Dann hast Du ihn ein paar Stunden eher…
Ich kann Dich aber verstehen - ich habe auch gelitten, weil ich wegen einer Operation meinen Führerschein erst mit 18 1/2 hatte. Bei uns war es auch üblich, auf dem Parkplatz des Lübecker Flughafens zu üben. Heute geht das nicht mehr, weil Ryanair Lübeck anfliegt und viel los ist…
Also mein Tip: Reiß Dich zusammen, um so schöner ist es, wenn Du ihn dann legal hast. Mit Angst zu fahren, macht eh keinen Spaß. Du wirst es vielleicht bitter bereuen!
Na Okey, Sicherheit ist die MUTTER DER PORZELAN:::
kiste.
Morgen alle mit einander!
Dan werd ich zur sicherheit noch die paar h warten.
Auch wenn die nette Dame am telefon,die meint mir mit der Zulieferung einen gefallen zu tun,meinte ich dürfte fahren,weil von „ausgestellt“ wäre.
Naja,…was solls…fast 2jahrzente auf auto gewartet,jetzt werd ich die 2Wochen und 3Stunden auch noch aushalten.
Solange Du den Lappen nicht in den Händen hältst, gilt das als
Fahren ohne Führerschein.
Wieso denn? Wenn er a) 18 ist und b) erfolgreich die Fahrprüfung abgelegt hat ist er doch nicht anders zu behandeln als bspw. ich wenn ich meinen Lappen nicht dabeihabe. Der Aufenthaltsort eines Führerscheins - ob auf dem Postweg, zuhause in einer Schublade oder in meiner Hosentasche ist doch irrelevant. Ein Knöllchen kanns allerdings geben, weil er seine Papiere nicht dabei hat.
Die paar Stunden solltest Du vielleicht noch abwarten.
Solange Du den Lappen nicht in den Händen hältst, gilt das als
Fahren ohne Führerschein.
Wieso denn? Wenn er a) 18 ist und b) erfolgreich die
Fahrprüfung abgelegt hat ist er doch nicht anders zu behandeln
als bspw. ich wenn ich meinen Lappen nicht dabeihabe.
Genau das ist aber „Fahren ohne Führerschein“.
Schlimmer wäre: Fahren ohne Fahrerlaubnis, also wenn der Führerschein noch gar nicht existiert/gültig ist.
Ich kann hier nur nochmals zur Vorsicht mahnen!
Der FS ist noch nicht unterschrieben, daher läuft das nicht unter „Führerschein vergessen“, sondern unter verbotenem Fahren ohne Lappen!!!
Bevor er den Lappen nicht wenigstens mal in der Hand hatte und der FS unterschrieben ist, darf er nicht fahren!
Ich kenne das von einmonatigen Fahrverboten her, auch hier darf erst wieder gefahren werden, wenn man den Lappen wirklich in der Hand hält!
Der FS ist noch nicht unterschrieben, daher läuft das nicht
unter „Führerschein vergessen“, sondern unter verbotenem
Fahren ohne Lappen!!!
Bevor er den Lappen nicht wenigstens mal in der Hand hatte und
der FS unterschrieben ist, darf er nicht fahren!
Ähh, seit wann unterschreibt man denn den Führerschein erst wenn man ihn bekommt? Vielleicht war das früher so, als der Lappen noch aus Papier war, heute bekommt man ihn doch als Plastik-karte wo die Unterschrift schon drauf ist.
Ich saß 2 min nach dem ich meinen vom Prüfer gekriegt habe am Steuer, AFAIR ohne auch nur irgendwas zu unterschreiben.
Aber in seiner Situation würde ich wohl auch warten. Zwar ist ne Kontrolle sehr unwahrscheinlich, aber brauchst du den Ärger dann?