hallo in die runde,
wie das finanzministerium mir gerade per mail mitgeteilt hat, sind ab dem jahr 2010 beiträge zu kranken- und pflegeversicherung voll abzugsfähig im rahmen der sonderausgaben.
dabei ist es erstmal unerheblich, ob privat oder gesetzlich versichert.
die entlastung soll sofort beim steuerzahler ankommen. d.h. die chose müsste doch in die lohnsteuertabellen eingearbeitet werden.
da fragt sich der im lohn unkundige inder, wie das denn bewerkstelligt werden soll ? da müsste doch der beitrag zur krankenversicherung in der berechnung irgendwie erfasst werden ?
wie geht den ?
gruß inder