Ab 500EURO Umsatz bei ebay.de usw =Steuerpflichtig

Hallo,

mir hat gerade jemand erzählt er hätte ausm Fernsehn(Neues 3Sat), dass alle Verkäufe(ob privat oder gewerblich) Steuerpflichtig seien.

wäre mir sehr neu, wenn private Verkäufe (Umsatz)steuer pflichtig seien.

ich nehm doch stark an, dass sich das nicht geändert hat
und wo kann ich das nachlesen ?

Dankeshcön!
Sven

Hallo Sven,

mir hat gerade jemand erzählt er hätte ausm Fernsehn(Neues
3Sat), dass alle Verkäufe(ob privat oder gewerblich)
Steuerpflichtig seien.

Alle Verkäufe können schon mal nicht Umsatzsteuerpflichtig sein, da es auch steuerfreie Umsätze (§ 4 UStG) gibt.

wäre mir sehr neu, wenn private Verkäufe (Umsatz)steuer
pflichtig seien.

Private Verkäufe werden auch weiterhin nicht steuerbar (Konsequenz -> nicht steuerpflichtig) bleiben. Steuerbar sind grob gesagt nur die Umsätze der Unternehmer im Rahmen ihres Unternehmens. (§ 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG)
Unternehmer laut UStG ist man, wenn man eine nachhaltige Tätigkeit mit der Absicht der Einnahmenerzielung verfolgt.
§ 2 Absatz 1 UStG)
Ob eine Nachhaltigkeit besteht ist vom Einzelfall abhängig. Kriterien (vgl. Abschn. 18 UStR) können z.B. sein:

  • auf Wiederholung angelegte Tätigkeit
  • die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes
    Diese Kriterien sehe ich bei vielen Verkäufern bei Ebay als erfüllt an. Dies müsste allerdings im Einzelfall geprüft werden.

Da das bei allen Ebayern mit großem Aufwand verbunden wäre kann ich mir schon vorstellen, das eine solche Vereinfachungsregel (von Dir beschrieben) kommen könnte, oder angedacht ist.
Der Ebayer mit mehr als so und soviel Umsatz im Jahr müsste dann dem Finanzamt plausibel machen, dass er kein Unternehmer ist.

Ob sowas wirklich kommt? Keine Ahnung. Möglich ist das schon, wenn man mal überlegt welches Steuerhinterziehungspotential (nicht nur USt) durch Ebay aufgetan wird.

Vielleicht findest Du auch unter www.bundesfinanzministerium.de aktuelle Infos zum Thema. Oder hier im Forum weiss jemand mehr.

MfG
Stephan

hi,

ich denke du meinst den ertragssteuerlichen bereich, wonach auf § 23 EStG abgezielt wird und die freigrenze für private veräusserungsgeschäfte bei 500 EUR liegt.

lies mal nach im gesetz, bisher gilt ja noch die variante von 2001/2002, und das bleibt bestimmt auch dabei, wenn die CDU das gesetz im Bundesrat ablehnen wird.

danach gilt fallen unter die 500,-- pflicht nur dinge die du auch innerhalb eines jahres kaufst/verkaufst und auch nicht nur privaten krempel darstellen, den du im keller gefunden hast.

schau mal hierzu in die FAQ…

gruss vom

showbee

Dankeschön ihr beiden

Hi!
Ich nehme auch an, das derjenige das meinte, was Showbee angesprochen hat.

Aufjedenfall schonmal Danke!
Grüsse,
S…