Hallo,
mal angenommen, ein Reihenmittelhaus (gemietet) verfügt über eine
Haustüre mit einem sehr hohen Anteil an Glaseinsatz (>75%) zur
Versorgung des dahinterliegenden Gangs/Diele mit Tageslicht. Mal
weiter angenommen, der Vermieter möchte, angenommen weil ihm das
besser gefällt, diesen Glaseinsatz durch ein lichtundurchlässiges
Element ersetzen und verweist darauf, ein im Dach (EG,OG,DG) auch
jetzt schon befindliches Dachliegefenster würde genügend Tageslicht
durch das Treppenhaus (geschlossene Stufen) bis ganz nach unten
bringen.
Könnte bei diesem theoretischen Fall der Mieter mit einer Minderung
des Mietzinses drohen und hätte er dabei auch tatsächlich Chancen,
diese Mietminderung als begründet durchzusetzen?
Für Eure Antworten im Voraus vielen Dank.
Gruß
Joachim
Moin, Joachim,
Könnte bei diesem theoretischen Fall der Mieter mit einer
Minderung des Mietzinses drohen
das kann der Mieter immer.
und hätte er dabei auch tatsächlich Chancen,
diese Mietminderung als begründet durchzusetzen?
da wäre ich nicht so sicher. Zunächst müsste der Mieter sich Gedanken über die Höhe der Minderung machen. Als ersten Ansatz könnte er den zusätzlichen Stromverbrauch in Rechnung stellen (inkl. MwSt), weil er am Tag öfter mal das Flurlicht anschalten muss. Könnte aber sein, dass die Papierkosten und das Briefporto für Androhung / Widerspruch / ernsthafte Drohung / Kündigungsdrohung / … diese Mehrkosten bei weitem überschreiten.
Gruß Ralf
Hallo,
ich sehe hier keinen Ansatzpunkt für eine Mietminderung.
GRuss Günter
mal angenommen, ein Reihenmittelhaus (gemietet) verfügt über
eine
Haustüre mit einem sehr hohen Anteil an Glaseinsatz (>75%)
zur
Versorgung des dahinterliegenden Gangs/Diele mit Tageslicht.
Mal
weiter angenommen, der Vermieter möchte, angenommen weil ihm
das
besser gefällt, diesen Glaseinsatz durch ein
lichtundurchlässiges
Element ersetzen und verweist darauf, ein im Dach (EG,OG,DG)
auch
jetzt schon befindliches Dachliegefenster würde genügend
Tageslicht
durch das Treppenhaus (geschlossene Stufen) bis ganz nach
unten
bringen.
Könnte bei diesem theoretischen Fall der Mieter mit einer
Minderung
des Mietzinses drohen und hätte er dabei auch tatsächlich
Chancen,
diese Mietminderung als begründet durchzusetzen?
Für Eure Antworten im Voraus vielen Dank.
Gruß
Joachim
Hallo, wenn es ganz dumm läuft könnte es sogar sein, dass die Kosten auf den Mieter umgeschlagen werden (eher Erhöhung als Minderung), da eine Vollmaterialtür sicherer ist und somit die Wohnung aufwertet???
Schon mal darüber nachgedacht…
Gruß Susanne