Ab in den urlaub deals

ich habe vor 10 Tagen ein Deal bei Ab in den Urlaub gebucht. Wurde meinem Konto auch schon belastet.
Seit her, als seit 10 Tagen versuche ich nun schon den Gutschein bei der angegebenen Stelle einzulösen ohne Erfolg. Immer nur eine Standartmail als Antwort:„vielen dank…bla, bla…werden Ihr Anliegen beearbeiten…“
Jetzt läuft ja das Widerspruchsrecht nach 14 Tagen ab…soll ich das lieber widerrufen und das Geld zurück buchen???
Ich muss unbedingt wissen, ob der Deal so klappt, da ich einen Pflegefall zuhause habe und die Unterbringung in der Kurzzeitpflege frühzeitig geplant werden muss…
Wie lange muss man warten?
hat schon jemand das selbe erlebt?
LG Katja

Hi,

über „Ab in den Urlaub“ und die Mutterfirma Unister findet man schon einiges:
http://www.google.de/search?q=Ab+in+den+Urlaub+unist…

Aus eigener Erfahrung kann ich dazu jedoch nichts sagen.

Gruß S

Hallo,

Jetzt läuft ja das Widerspruchsrecht nach 14 Tagen ab…

welches „Widerspruchsrecht nach 14 Tagen“?

Gruß

S.J.

Hi Steve

welches „Widerspruchsrecht nach 14 Tagen“?

§2.1
http://www.ab-in-den-urlaub-deals.de/agb/

Gruß
Manfred

Hallo,

welches „Widerspruchsrecht nach 14 Tagen“?

§2.1
http://www.ab-in-den-urlaub-deals.de/agb/

ein Hinweis, dass ein solches individuell vereinbart wurde, ist dann natürlich hilfreich. Gesetzlich gilt ein solches in diesen Fällen für gewöhnlich nicht und die Erwartung, dass sich der geneigte Leser der Anfrage erst mal durch die AGBs des Anbieters wühlt, die er zunächst per Googlesuche suchen muss, finde ich etwas viel verlangt.

S.J.

Liebe Katja, so ist das mit den Deals. Ab-in-den-Urlaub (Fa. Unister) ist ein Online-Reisevermittler. Wenn du eine Reise gebucht hast darf dir nichts vom Konto abgebucht werden bevor dir nicht die definitive schriftliche Reisebestätigung mitsamt Reisepreissicherungsschein vorliegt !!! Dann wüßtest du auch ganz genau ob es klappt oder nicht. Abhängig vom Reisedatum ist auch Maximal-Anzahlung und Restbetrag genau geregelt. Das gilt für alle Reisevermittler.

Die Unister Werbung kannst du für bare Münze nehmen oder deinen Verstand einschalten. Hast du da einen „Deal“ abgeschlossen, der nicht unter das erwähnte Reiserecht fällt, hast du keine Reise gebucht sondern weiß-der-kuckuck-was. Du mußt du die Bedingungen nachlesen! Wenn schon nicht vorher dann eben hinterher. Wenn da ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeräumt ist dann mache das wenn du nicht bis in die Puppen auf Antwort warten willst! Danach gehst du in ein stinknormales Reisebüro, nennst dein Maximalbudget und deine Wünsche und buchst wenn es paßt. Dann weißt du nämlich auf der Stelle ob dein Reisewunsch realisiert werden kann oder nicht. Längst hat nämlich jedes RB ein Preisvergleichssystem der Veranstalter auf dem dt.Markt. Was offenbar nicht bekannt ist: die Preise der Veranstalter dürfen nicht unterlaufen werden! Unister ist kein Wohlfahrtsinstitut. Die Margen sind so gering daß niemand etwas zu verschenken hat. Kein Veranstalter und kein Vermittler. Wohl gibt es manchmal Preisnachlässe oder kurzfristig geschnürte Reisepakete, aber das kannst du überall bekommen - sofern man danach fragt.
Mir ein echtes Rätsel, daß immer wieder die Leute reinfallen, wenn nur das Wort Deal, Preisnachlaß, Schnäppchen auf der Verpackung steht, und sich dann wundern was rauskommt.
In deinem Fall bin ich besonders stinkig weil du erwähnt hast daß du einen Pflegefall zuhause hast. Das kann ich nachvollziehen, gerade dann hast du eine Auszeit dringend nötig. Gerade deswegen tut es mir es so leid. Melde dich per Mail, ich versuche dir zu helfen sofern es geht. Grüße, Moni

Seit her, als seit 10 Tagen versuche ich nun schon den
Gutschein bei der angegebenen Stelle einzulösen ohne Erfolg.

Im Nachgang zur gestrigen Antwort hab ich mir die „Deals“ jetzt näher angesehen. War ich auf dem falschen Dampfer, fällt nicht in die Rubrik „Reisen“. Bei der Geschichte kann niemand helfen außer du dir selbst indem du dir das Geld zurückholst.

> Ich habe einen Deal gesichert – was nun?
Sie erhalten Ihren persönlichen Gutschein zum sofortigen Ausdrucken und zusätzlich per E-Mail. Ihren Gutschein lösen Sie dann ganz einfach beim Anbieter ein. Bitte achten Sie auf die Hinweise auf Ihrem Gutschein. Nehmen Sie Kontakt mit dem jeweiligen Anbieter auf und reservieren Sie Ihren gewünschten Reisetermin.
Bitte beachten Sie: Die Einlösung direkt auf ab-in-den-urlaub.de ist meist nicht möglich!
http://www.ab-in-den-urlaub-deals.de/hilfe/#becPrem

Theoretisch sollte es Kontingente geben, praktisch lohnt sich das Geschäft für die Vermittler, bei denen man die Gutscheine erwirbt, wohl nur in der Masse.

Wenn es nicht so läuft wie man sich das denkt hat man wohl Pech gehabt. Es ist nicht verboten etwas als Deal anzupreisen was man auch sonst kriegen könnte. Bezüglich der Rechte kann man sich bei den Verbraucherberatungsstellen aufklären lassen. Das wars aber auch schon. Über das System, vom großen Teich rübergeschwappt, hier Kurz-Info:
http://de.wikipedia.org/wiki/Groupon_%28Gutschein%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Groupon