wir sind jetzt seit 4monaten in unser neuen mietwohnung
in der zeit musste unsere gastherme jetzt schon 3mal repariert werden und wir haben schon wieder keine heizung
die therme ist bausjahr 1988
daher meine frage ab wann muss der vermieter eine neue therme einbauen?
Ist eher eine Rechtsfrage
Wenn nix mehr geht würde ich mal sagen, oder er einsehen muss das die Reparaturkosten in keinem Verhältnis zu einer Neuanschaffung stehen.
Zudem ist es dem Mieter ja nicht zuzumuten ständig kalt zu sitzen und dann noch evtl. Gefahr zu laufen das es zu Mietkürzungen kommt. Nur ob das so einfach geht, immerhin veruscht er ja das Gerät wieder instandsetzen zu lassen, liegt ja nicht an ihm.
Sollte ihm der Heizungsbauer mal die Empfehlung aussprechen ein Neugerät zu installieren.