Ab wann Arbeitslos melden?

Hallo,

kurz zur Situation:

Ich habe mich im Oktober 2003 arbeitslos gemeldet und bin dann im November schwanger geworden. Das Kind kam Juli 2004 auf die Welt.

Meine Elternzeit (hab noch die alte Regelung mit 3 Jahren) endet im Juli 2007.

Nun meine Fragen:

  • Ab wann (Monat) muss ich mich wieder arbeitslos melden?
  • Hab noch 3 o. 4 Monate Restanspruch, kann ich die noch einreichen?

Vielen Dank im voraus an alle

Hallo,

kurz zur Situation:

Ich habe mich im Oktober 2003 arbeitslos gemeldet und bin dann
im November schwanger geworden. Das Kind kam Juli 2004 auf die
Welt.

Meine Elternzeit (hab noch die alte Regelung mit 3 Jahren)
endet im Juli 2007.

Nun meine Fragen:

  • Ab wann (Monat) muss ich mich wieder arbeitslos melden?
  • Hab noch 3 o. 4 Monate Restanspruch, kann ich die noch
    einreichen?

Denke schon, auf den Seiten der Arbeitsagentur fand ich:

Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens zwölf Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben. (das ist die sogenannte Rahmenfrist-die ja eigentlich nicht mehr erfüllt ist) aber…

Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit
Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:

-Zeiten, für die wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld wegen medizinischer Rehabilitation oder Krankentagegeld eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit zu zahlen waren,
-Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben

Persönliche Arbeitslosmeldung
Es ist daher wichtig, dass Sie die Agentur für Arbeit spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zur Arbeitslosmeldung aufsuchen. Halten Sie bitte den Personalausweis oder ersatzweise den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zur Identitätsprüfung bereit.
Beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zur „Frühzeitigen Arbeitsuche“ auf der Seite „Arbeitslosengeld“. Danach sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme von der Beendigung Ihres Versicherungspflichtverhältnisses arbeitsuchend zu melden.

Arbeitslosmeldung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit:
Die Arbeitslosmeldung kann auch innerhalb von drei Monaten vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit geschehen. Sie erhalten von der Agentur für Arbeit einen Antragsvordruck, auf dem das Datum Ihrer persönlichen Arbeitslosmeldung vermerkt worden ist.

Unterbrechung der Arbeitslosigkeit
Teilen Sie bitte der Agentur für Arbeit jede Unterbrechung Ihrer Arbeitslosigkeit vorher mit, um sich vor leistungsrechtlichen Nachteilen zu schützen.

Unterbrechung von mehr als sechs Wochen:
War Ihre Arbeitslosigkeit mehr als sechs Wochen unterbrochen, kann Ihnen die Leistung erst nach erneuter persönlicher Arbeitslosmeldung weiter gezahlt werden.
Haben Sie Zweifel, ob Sie sich nach der Unterbrechung wieder persönlich arbeitslos melden müssen, so setzen Sie sich rechtzeitig vor dem Ende der Unterbrechung mit der Agentur für Arbeit in Verbindung. Das korrekte weitere Vorgehen wird Ihnen dann erläutert.

Ich würde 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit zur Arbeitsagentur gehen und mich persönlich arbeitslos melden. So weiß man zeitig Bescheid und erleidet auf keinen Fall einen Nachteil.