Hallo,meinem Sohn wurde zum 11.10 gekündigt,er bekommt aber noch Geld vom Arbeitgeber(Überstunden und Urlaubsgeld)Bekommt er trotzdem ab dem 11.10. das Arbeitslosengeld,oder wird der Restlohn angerechnet?Eigentlich hat er für das ausenstehende Geld ja gearbeitet.Danke für eure Antworten.Anna-Karin
Hallo,
ab dem Zeitpunkt wo der Sohn den Antrag auf Alg I stellt, bekommt er normalerweise auch das Geld. Falls noch Urlaubsabgeltung ect. offen ist wird dieses prozentual angerechnet.
Viele Grüße
Marion
Hallo,
restlicher ausgezahlter Urlaub wird im Normalfall angerechnet.
D.h. werden z.B 5 tage Resturlaub ausgezahlt, dann ist er zwar ab 11.10.10 arbeitslos, aber erhält erst Leistungen ab 16.10.10.
Ausstehende Lohn spielt beim Arbeistlosengeld I keine Rolle, nur bei Hartz 4.
Ich hoffe, dass ich damit weitergeholfen habe.
Viele Grüße
Hallo,meinem Sohn wurde zum 11.10 gekündigt,er bekommt aber
noch Geld vom Arbeitgeber(Überstunden und Urlaubsgeld)Bekommt
er trotzdem ab dem 11.10. das Arbeitslosengeld,oder wird der
Restlohn angerechnet?Eigentlich hat er für das ausenstehende
Geld ja gearbeitet.Danke für eure Antworten.Anna-Karin