Ab wann beantragt man Elternzeit?

Hallo!

Ehrlich, als hätte man nicht genug zu tun mit dem Winzling…

Also, Mutterschutz endet am 13.5.2011 (ET war 18.3.) - Ab wann ist Elternzeit zu nehmen, wenn man bis 17.1. Elterngeld beziehen will? Es handelt sich bei dem Antrag um ein Formblatt für Beamte in Bawü, bei dem das Ende der MuSchu-Frist einzutragen ist (laut Online-Rechner eben der 13.5.) sowie Beginn und Ende der Elternzeit. Ist das der 14.5.2011 und der 17.1.2012 oder der Geburtstag des Kindes und der 17.1.2012 oder geht damit der 17.1.2012 gar nicht und es ist der 12.1.2012, weil der MuSchu bis 13.5. geht…?!

Grüße,
sonne

Da man vor allem das Formular hier nicht einsehen kann:

…einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter anrufen (i.d.R. über die Besoldungsstelle). Der/die ist Auskunftspflichtig, wird dafür bezahlt und die Auskunft hat einen höheren verbindlichen Charakter als die Info hier.

hallo!

also zum anfang:
direkt im anschluss an den mutterschutz, also 14.05.

zum ende:
das ist wurscht, das kannst du machen wie du willst! kannst auch den 31.01. angeben wenn du z. b. vorhast, ab dem 01.02. wieder zu arbeiten.

elterngeld bis 17.01.: also werden „nur“ 10 monate und nicht die vollen 12 in anspruch genommen? das heisst: 2 monate mutterschaftsgeld und 8 monate elterngeld obwohl 2 weitere monate möglich wären?

viele grüße
whitby

Hi!

also zum anfang:
direkt im anschluss an den mutterschutz, also 14.05.

zum ende:
das ist wurscht, das kannst du machen wie du willst! kannst
auch den 31.01. angeben wenn du z. b. vorhast, ab dem 01.02.
wieder zu arbeiten.

Okay, danke!

elterngeld bis 17.01.: also werden „nur“ 10 monate und nicht
die vollen 12 in anspruch genommen? das heisst: 2 monate
mutterschaftsgeld und 8 monate elterngeld obwohl 2 weitere
monate möglich wären?

Nein, die verfallen nicht, die restlichen 4 Monate nimmt der Papa :smile:

Grüße!