Ab wann beginnt die Arbeitslosigkeit?

Hallo allesamt :smile:

Ich hätte eine Frage und zwar ist am 7.2 mein letzter Arbeitstag. Ich hab aber am 7.2 noch eine Nachtschicht die auf den 8.2 geht. Darf ich die Nacht noch machen weil eigentlich ich ja am 8.2 nicht mehr dort beschäftigt bin? 

Danke für die Hilfe

Genau kann ich dir das nicht sagen
Das müsste dir jemand vom Arbeitsrecht sagen.
mfg

Hallo,

die Frage ist,zu welchem Termin denn die Kündigung ausgesprochen wurde.

Wenn das der 8. ist,dann arbeitet man ab Mitternacht umsonst…

Du kannst es nicht lassen ?
Schon wieder Quatsch, da geleistete Arbeit grundsätzlich immer zu vergüten ist - vor allem dann, wenn der AN - wie das UP nahelegt - zur Arbeit eingeteilt ist.

Also letzte Arbeitstag ist der 7te

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Hallo Bina

Grundsätzlich ist eine Nachtschicht, die am 7. beginnt, auch dem Datum 7 zugeordnet.
Es ist die Nachtschicht vom 7.2. und nicht vom 8.2., die fängt 24 Std später an.
Alles klar?

Gruß
R.

Am 08.2. um 0 Uhr,der Samstag zählt also bereits zum ALG-Zeitraum.
Mithin wäre das „Anbieten“ einer Nachtschicht durch den AG also ein Angebot auf Weiterbeschäftigung,was ich mir weniger vorstellen kann.Viel naheliegender ist das
„Ausnutzen“ des AN,sprich Nachtschicht machen lassen und nicht bezahlen.

Hallo,

wie wäre es,wenn du einmal in der Realen Arbeitswelt ankommen würdest ???

Weil der AG den AN ja auch soo lieb hat ,kündigt er ihm Mitten im Monat ??

Normalerweise wird zum 15. oder 1. eines Monates gekündigt…

Die Nachtschicht ist verhohnepipelei des AN…getreu dem Motto „einmal noch kräftig nachtreten und gleichzeitig auch noch Gewinn dabei machen“

Die Nachtschicht wird nicht mehr bezahlt in diesem Falle…denn schließlich muss man das erst einmal beweisen…und der AG wird selbstverständlich einen geänderten Dienstplan vorweisen können bzw. natürlich auch (sofern vorhanden) die Zeiterfassungsprotokolle präsentieren.

Hallo,

Hallo,

wie wäre es,wenn du einmal in der Realen Arbeitswelt ankommen
würdest ???

So, so, Du bist also der alleinige Durchblicker ?
Nachdem, was Du bisher an (Un-)Wissen offenbart hast, ist es nicht schwer, sowohl in Theorie als auch Praxis (auch den Schattenseiten) in der Arbeitswelt mehr Kenntnisse zu haben.
Im Übrigen ging es in dem UP eben nun mal um die Klärung einer Rechts frage, da spielt dein Meinungsgeblubber erst mal keine Rolle. Ob und wie dann der UP die Antworten tatsächlich verwertet, bleibt ihm überlassen.
Vielleicht liest Du noch mal aufmerksam die Brettbeschreibung durch

Weil der AG den AN ja auch soo lieb hat ,kündigt er ihm
Mitten im Monat ??

Sofern es sich - wie aufgrund des Datums der Kündigung vermutet werden kann -, um eine Probezeitkündigung handelt, ist das ein „normaler“ Termin.

Normalerweise wird zum 15. oder 1. eines Monates
gekündigt…

Dann les` mal den § 623 Abs. 3 BGB, da steht nix vom 1. oder 15.

Die Nachtschicht ist verhohnepipelei des AN…getreu dem
Motto „einmal noch kräftig nachtreten und gleichzeitig auch
noch Gewinn dabei machen“

Oh Mann. Das es sich einfach nur um die korrekte Abwicklung des Arbeitsverhältnisses bis zum letzten Tag handelt -zB zur Vermeidung von Annahmeverzug durch den AG - und vielleicht der UP ganz normal in der ganzen Woche zur Nachtschicht eingeteilt wird, geht nicht in Deinen Kopf ?
Das es einen arbeitsrechtlichen Grundsatz gibt, daß Arbeit über 24:00 Uhr hinaus immer nur einem Kalendertag zugeordnet wird und dies idR der Tag des Arbeitsbeginns ist, weißt Du natürlich auch nicht.

Die Nachtschicht wird nicht mehr bezahlt in diesem
Falle…denn schließlich muss man das erst einmal
beweisen…und der AG wird selbstverständlich einen
geänderten Dienstplan vorweisen können bzw. natürlich auch
(sofern vorhanden) die Zeiterfassungsprotokolle präsentieren.

So, so, Du meinst also, es ist die Regel (in Deiner persönlichen „realen Arbeitswelt“), daß ein AG bei einem AN, den er noch relativ „billig“ in der Probezeit loswird, für ein paar Kröten Nachtschichtvergütung Tatbestände wie evtl. Urkundenfälschung, uneidliche Falschaussage/Meineid und/oder Prozeßbetrug riskiert, obwohl der AG dadurch evtl. sogar mehr zahlen müßte, weil er nämlich durch Nichtbeschäftigung in Annahmeverzug geraten könnte und trotzdem zahlen müßte ??? (und zwar einschließlich der Zuschläge, bloß wären die dann auch für den AG noch zusätzlich SV-pflichtig).
Die allermeisten AG sind vernünftig genug, gerade bei einer nicht so einvernehmlichen Trennung erst recht alles bis zum Schluß korrekt abzuwickeln, um eben dem AN keine Gelegenheit zu geben, den AG noch im Nachhinein anzugehen.

Vielleicht hast du ja doch zu viel Star-Trek geguckt, daß du aus Deinem Paralelluniversum nicht mehr `rauskommst.

Fakt ist: von Arbeitsrecht (um das es in diesem Unterforum geht) hast du keine Ahnung, davon aber `ne ganze Menge.
Für mich ist jetzt hier Schluß, aber wenn du wieder Unsinn schreibst, werde ich ihn bei Bedarf korrigieren.

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Hallo Bina

einfach mal ein Gedankengang meinerseits ohne jeglichen rechtliche Hintergrund.

Dein Arbeitsverhältnis endet am 7.2. (spätestens um 24 Uhr)
Ab dem 8.2. hast du streng genommen nichts mehr im Unternehmen „verloren“
Vorher müsstest Du alle in deinem Besitz befindlichen Dinge zurückgeben (Ausweis; Werkzeug, Schlüssel etc. )
Von diesem Tag an würdest Du ggf. ALG II beziehen und hättest Anspruch darauf

Wenn Du ab dem 8.2. dennoch im Unternehmen bist und Dir passiert was, dann wird es lustig, nach dem Motto: wie kann er/sie einen Arbeitsunfall haben, wenn es gar keinen Vertrag mehr gibt und was hat die person im Unternehmen zu schaffen? Da wird sich dann das Unternehmen mit der jeweiligen BG heftig rumärgern dürfen und Du als Opfer stehtst da im Hemd :frowning:

Im zweifelsfall die Personalabteilung ansprechen, oder den Betriebsrat … oder die Gewerkschaft, um „rechtlich sauber“ zu sein

Viel glück