Hallo,
Hallo,
wie wäre es,wenn du einmal in der Realen Arbeitswelt ankommen
würdest ???
So, so, Du bist also der alleinige Durchblicker ?
Nachdem, was Du bisher an (Un-)Wissen offenbart hast, ist es nicht schwer, sowohl in Theorie als auch Praxis (auch den Schattenseiten) in der Arbeitswelt mehr Kenntnisse zu haben.
Im Übrigen ging es in dem UP eben nun mal um die Klärung einer Rechts frage, da spielt dein Meinungsgeblubber erst mal keine Rolle. Ob und wie dann der UP die Antworten tatsächlich verwertet, bleibt ihm überlassen.
Vielleicht liest Du noch mal aufmerksam die Brettbeschreibung durch
Weil der AG den AN ja auch soo lieb hat ,kündigt er ihm
Mitten im Monat ??
Sofern es sich - wie aufgrund des Datums der Kündigung vermutet werden kann -, um eine Probezeitkündigung handelt, ist das ein „normaler“ Termin.
Normalerweise wird zum 15. oder 1. eines Monates
gekündigt…
Dann les` mal den § 623 Abs. 3 BGB, da steht nix vom 1. oder 15.
Die Nachtschicht ist verhohnepipelei des AN…getreu dem
Motto „einmal noch kräftig nachtreten und gleichzeitig auch
noch Gewinn dabei machen“
Oh Mann. Das es sich einfach nur um die korrekte Abwicklung des Arbeitsverhältnisses bis zum letzten Tag handelt -zB zur Vermeidung von Annahmeverzug durch den AG - und vielleicht der UP ganz normal in der ganzen Woche zur Nachtschicht eingeteilt wird, geht nicht in Deinen Kopf ?
Das es einen arbeitsrechtlichen Grundsatz gibt, daß Arbeit über 24:00 Uhr hinaus immer nur einem Kalendertag zugeordnet wird und dies idR der Tag des Arbeitsbeginns ist, weißt Du natürlich auch nicht.
Die Nachtschicht wird nicht mehr bezahlt in diesem
Falle…denn schließlich muss man das erst einmal
beweisen…und der AG wird selbstverständlich einen
geänderten Dienstplan vorweisen können bzw. natürlich auch
(sofern vorhanden) die Zeiterfassungsprotokolle präsentieren.
So, so, Du meinst also, es ist die Regel (in Deiner persönlichen „realen Arbeitswelt“), daß ein AG bei einem AN, den er noch relativ „billig“ in der Probezeit loswird, für ein paar Kröten Nachtschichtvergütung Tatbestände wie evtl. Urkundenfälschung, uneidliche Falschaussage/Meineid und/oder Prozeßbetrug riskiert, obwohl der AG dadurch evtl. sogar mehr zahlen müßte, weil er nämlich durch Nichtbeschäftigung in Annahmeverzug geraten könnte und trotzdem zahlen müßte ??? (und zwar einschließlich der Zuschläge, bloß wären die dann auch für den AG noch zusätzlich SV-pflichtig).
Die allermeisten AG sind vernünftig genug, gerade bei einer nicht so einvernehmlichen Trennung erst recht alles bis zum Schluß korrekt abzuwickeln, um eben dem AN keine Gelegenheit zu geben, den AG noch im Nachhinein anzugehen.
Vielleicht hast du ja doch zu viel Star-Trek geguckt, daß du aus Deinem Paralelluniversum nicht mehr `rauskommst.
Fakt ist: von Arbeitsrecht (um das es in diesem Unterforum geht) hast du keine Ahnung, davon aber `ne ganze Menge.
Für mich ist jetzt hier Schluß, aber wenn du wieder Unsinn schreibst, werde ich ihn bei Bedarf korrigieren.