Ab wann beginnt die Widerrufsfrist

Hallo,

ich hab da mal eine Frage zur Widerrufsfrist…

Wenn man ein Vertrag über einen Onlinehändler anbschließt über ein Tablet mit Mobilfunkvertrag. Das Gerät ist vom Onlinenhändler und die Karte kommt von T-mobile. Beides wird aber über den Onlinehändler verschickt.

Das Gerät wird zusammen mit der SIM-Karte zugestellt.Innerhalb der 14 Tagefrist wird das Gerät samt Karte zurück gesendet (an den Onlinenhändler) mit der Bitte um Widerrufsbestätigung.

Nach weiteren zwei Wochen kommt eine Rechnung von T-mobile, da angeblich die Widerrufsfrist verstrichen war.

Jetzt meine Frage:

Ab wann beginnt die Frist? Ab Vertragsabschluß, Rechnungsdatum oder ab Zustellung? Da ja angeblich die SIM Karte eine Woche Vorzustellung schon aktiviert wurde.Aber der Kunde sie noch nicht bekommen hatte, war ja in einem Paket mit dem Gerät.

So dann freu ich mich auf Antworten :smile:

LG

Hi,

was steht denn in der Widerrufsbelehrung, die man ja üblicherweise mit der Bestätigungsmail bekommt?

Gruß
Tina

das sollte relativ egal sein, bei einer warenlieferung ist diese lieferung natürlich auch pflicht, wie will der kunde den prüfen, wenn er die ware gar nicht hat?

das sollte relativ egal sein, bei einer warenlieferung ist
diese lieferung natürlich auch pflicht, wie will der kunde den
prüfen, wenn er die ware gar nicht hat?

Der Mobilfunkbetreiber mit dem großen T trennt Vertrag und Ware, zumindest bei Neuverträgen mit vergünstigtem Handy.

Es gibt zum einen eine Widerrufsbelehrung für den Vertrag, zum anderen eine Rückgabebelehrung für die Ware. Beim Vertrag beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsabschluß, bei der Ware mit Erhalt der Ware.

Ich habe dies soeben anhand eines Neuvertrages aus diesem Jahr geprüft.

Ob das Vorgehen des Mobilfunkbetreibers rechtlich korrekt ist, mögen andere entscheiden.