Ab wann beginnt Steuerhinterziehung?

Hallo liebe Wissenden,
ich hab da mal zwei Fragen zum Thema Steuer(hinterziehung).
Also gesetzt den Fall, ein Arbeitgeber (Leiharbeitsfirma) bietet einem bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer folgenden Deal an: Der Arbeitnehmer nimmt offiziell 3 Tage Urlaub und arbeitet aber in dieser Zeit für seinen Arbeitgeber, bei einem anderen Kunden, und bekommt diese Zeit Brutto=Netto auf die Hand ausbezahlt ohne das dies auf seiner Abrechnung auftaucht. Ist das nicht strafbar? Also sozusagen Steuerhinterziehung?
Die nächste Frage ist, wer macht sich dabei (wenn denn) strafbar? Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, oder beide? Was würde dem Arbeitnehmer blühen wenn er sich (und seinen ehemaligen Arbeitgeber) selbst anzeigen würde?
Die nächste Frage. Gesetzt den Fall ein Arbeitnehmer hat im März noch 10 Tage Resturlaub vom Vorjahr. Er hat keine Möglichkeit diesen durch Freizeit abzugelten.
Da sein Arbeitgeber ihm das nicht ausbezahlen möchte bietet der Arbeitgeber an das sich der Arbeitnehmer für die Bruttosumme (ohne Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung) des auszubezahlenden Urlaubs einen PC für den privaten Gebrauch über die Firma kaufen könne. Die Rechnung für den PC behält selbstverständlich der Arbeitgeber.
Ist eine solche Praxis rechtens?
Und zu guter letzt (upps, sind doch 4 Fragen geworden) wie lange ist in einem Fall der Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist. Also wie lange im nachhinein kann man solches noch anzeigen?
Danke für eure Tipps
Der Ronny

Hallo Ronny!

Keine Frage, die geschilderten Sachverhalte sind allesamt nicht in Ordnung. Aber wohlgemerkt von beiden Beteiligten nicht Ordnung! Es sind zwar vorsätzlich begangene Taten, aber für soooo arg schlimm halte ich das alles in solchem begrenzten Umfang nicht.

Was würde dem Arbeitnehmer :blühen wenn er sich (und :seinen ehemaligen Arbeitgeber) selbst anzeigen würde?

Erst Vorteile annehmen, Nutznießer sein und hinterher den anderen Beteiligten denunzieren? Wer so etwas wegen solchem Pillepalle macht, ist eine widerwärtige Pißnelke! Verbrechen, die einen nicht mehr ruhig schlafen lassen, sind sicher anders zu sehen. Aber hier geht es um pure Bosheit. Zeitgenossen mit solchen Charakterzügen würde ich nicht einmal mit der Kneifzange anfassen wollen. Was glaubst Du wohl, was sich beim Denunzianten alles ausgraben läßt, wenn man nur genug sucht? Solche Leute sind eigentlich nirgends besonders beliebt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang!

Aber wohlgemerkt von beiden Beteiligten nicht Ordnung!

Keine Frage!!

Erst Vorteile annehmen, Nutznießer sein und hinterher den anderen Beteiligten denunzieren? Wer so etwas wegen solchem Pillepalle macht, ist eine widerwärtige Pißnelke!

Da hast du vom Prinzip her auch recht. Nur ist das so das sich in diesem Fall der AG und der AN nicht gerade im gegenseitigem einvernehmen getrennt haben.
Der ehemalige AN versucht nun alles um sich im Nachhinein friedlich mit dem ExAG auseinander zusetzen.
Dieser ExAG sah das ausscheiden des AN aber als persönlichen Angriff und lässt jetzt nichts unversucht um den ExAN zu denunzieren wo es nur geht.
Und eine Forderung von 45.000€ an den ExAN nenn ich einfach nicht mehr Pillepalle.
In diesem Fall ist es der ExAG der die Schlammschlacht angezettelt hat und einfach keine Ruhe geben will. Da ist doch nur verständlich das sich der ExAN irgendwann mal versucht zu wehren.

Verbrechen, die einen nicht mehr ruhig schlafen lassen, sind sicher anders zu sehen.

Stimmt! Aber ne Forderung von 45.000€ lassen einen auch nicht mehr ruhig schlafen!

Aber hier geht es um pure Bosheit.

Du solltest nicht zu vorschnell Urteilen.

Im übrigen habe ich hier nicht nach einer moralischen Wertung gefragt, sondern lediglich nach der Rechtlichen Situation.

Also, nix für Ungut Wolfgang

Der Ronny