Ab wann beginnt Teilkasko Versicherung?

Hallo,

folgendes Problem:

Am 04.01.12 habe ich per Check24 eine Kfz Vollkasko Versicherung abgeschlossen.
Der Vertrag wird über das Internet von Check24 zum Versicherer übermittelt.

Meinen Wagen habe ich am 05.01.2012 beim Strassenverkehrsamt angemeldet.
Dazu hatte ich eine Evb Nummer vom Versicherer bekommen,aber die ist ja erstmal nur für die Haftpflichtabdeckung da.

Am 06.01.2012 wurde die Beifahrerscheibe meines Wagens eingeschlagen und das festeingebaute Navi geklaut.

Jetzt meine Frage:

Meines Wissens bestehen Kaskoversicherungen erst,nachdem der Rechnungsbetrag für die Versicherung bezahlt wurde. Da aber der Antrag noch gar nicht bei dem Versicherer angekommen ist,haben die mir bis jetzt auch noch nichts geschickt,sprich ich habe bis jetzt noch nichts bezahlt.

Wenn dann in den nächsten Tagen die Beitragsrechnung kommt, bin ich dann rückwirkend zum Anmeldezeitraum (05.01.12) meines Wagens Kaskoversichert oder habe ich Pech und muss den Schaden selber bezahlen?

Danke im Voraus

Gruss

Hallo,

soweit ich weiß beginnt die Kasko mit unterschreiben des Vertrags.

LG
Micha

OK. Da ich den Vertrag aber nur online gemacht habe, ist auch nichts unterschrieben.
Gilt es dann ab dem Zeitpunkt des abschickens?

Hallo,

da bin ich auch nicht ganz sicher, würde eher sagen frühestens mit Eingang bei der Versicherung. Aber sicherlich kann noch jemand genaueres sagen.

Gruß,
Micha

Hallo,

folgendes Problem:

Am 04.01.12 habe ich per Check24 eine Kfz Vollkasko
Versicherung abgeschlossen.
Der Vertrag wird über das Internet von Check24 zum Versicherer
übermittelt.

Meinen Wagen habe ich am 05.01.2012 beim Strassenverkehrsamt
angemeldet.
Dazu hatte ich eine Evb Nummer vom Versicherer bekommen,aber
die ist ja erstmal nur für die Haftpflichtabdeckung da.

Am 06.01.2012 wurde die Beifahrerscheibe meines Wagens
eingeschlagen und das festeingebaute Navi geklaut.

Jetzt meine Frage:

Meines Wissens bestehen Kaskoversicherungen erst,nachdem der
Rechnungsbetrag für die Versicherung bezahlt wurde. Da aber
der Antrag noch gar nicht bei dem Versicherer angekommen
ist,haben die mir bis jetzt auch noch nichts geschickt,sprich
ich habe bis jetzt noch nichts bezahlt.

Wenn dann in den nächsten Tagen die Beitragsrechnung kommt,
bin ich dann rückwirkend zum Anmeldezeitraum (05.01.12) meines
Wagens Kaskoversichert oder habe ich Pech und muss den Schaden
selber bezahlen?

Hallo,

die Beantwortung konkreter Fälle ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.

Grundsätzlich gilt: Kommt es zu einem Schaden vor Zahlung der Erstprämie, kann es sein, dass der Versicherungsschutz gefährdet ist. Daher kann es ratsam sein einen Schaden erst nach erfolgter Zahlung zu melden.

Gruß Knipser

Hallo,

soweit war ich auch schon. Problem ist nur dass ich den Schaden von der Polizei habe aufnehmen lassen und da die Versicherung ja das Aktenzeichen haben will,werden die ja auch das Datum sehen oder ist das kein Problem?


Grundsätzlich gilt: Kommt es zu einem Schaden vor Zahlung der
Erstprämie, kann es sein, dass der Versicherungsschutz
gefährdet ist. Daher kann es ratsam sein einen Schaden erst
nach erfolgter Zahlung zu melden.

Gruß Knipser

Ach ja, bin ich nicht rechtlich verpflichtet einen Schaden bei der Versicherung innerhalb einer bestimmten Zeit anzugeben?

Da die Versicherung meine Erstprämie per Lastschrift abbucht,kann das ja noch 2-3 Wochen dauern,je nachdem wie schnell die sind.

Die Frage läßt sich pauschal nicht beantworten.

Sollten Sie aber den Antrag ordnungsgemäß gestellt haben, steht Ihnen vorläufiger Versicherungsschutz mit der Ausgabe der eVB zu und der versicherer haftet bei diesem Schaden.

Sollte check 24 den Antrag nicht ordnungsgemäß weiter geleitet haben, besteht eventuell die Möglichkeit den Vermittler in Haftung zu nehmen.

Ich denke aber, das der ganze Vorgang über die vorläufige Deckungszusage über den Versicherer geregelt werden sollte.

MfG

http://www.stephan-brueckner.eu/

In der Tat besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur in der Haftpflicht.
Wenn Sie aber die Vollkasko abgeschlossen haben, besteht Versicherungsschutz ab Zulassung. Dies wird Ihnen auch in der Police, die Sie innerhalb weniger Tage erhalten, dokumentiert.
Ob das Navi tätsächlich mitversichert war, müssen Sie aus den Bedingungen entnehmen. Dieses „Zubehör“ ist i.d.R. nicht versichert, wenn es nicht explizit im Antrag angegeben wird.

Ach ja, bin ich nicht rechtlich verpflichtet einen Schaden bei
der Versicherung innerhalb einer bestimmten Zeit anzugeben?

Nunja, grundsätzlich stellt die Meldung eines Schadens eine Obliegenheit dar. Die Folgen gegen einen Verstoß werden in den Bedingungen geregelt. Sofern der Versicherung aber kein Schaden durch eine verspätete Meldung entsteht, muss man sich keine Gedanken machen.

Da die Versicherung meine Erstprämie per Lastschrift
abbucht,kann das ja noch 2-3 Wochen dauern,je nachdem wie
schnell die sind.

Das widerum ist sehr gut. Dann gilt die Erstprämie quasi als bezahlt, da die Versicherung für den Einzug des Geldes zu verantworten hat. Daher einfach abwarten bis die Versicherung die Deckung dokumentiert hat und dann ganz normal melden.

Hallo,

ja, die meisten Billgheimer haben keine Kasko-Deckung auf der eVB.
Wie das nun bei der von dir gewählten mit dem V-Beginn ist: frage es dort…
Im Zweifel gilt die gesetzl. Regelung (VVG) - wie die aussieht, dazu beraten dich die Damen und Herren von Check24 bestimmt sehr kompetent und gern.

VG Jens
www.jens-sternberg.de