ein Bekannter ist seit seiner Geburt auf einem Auge vollständig blind und hat dadurch kein 3 dimensionales Sehvermögen.
Durch eine Krankheit verlor er vor einigen Jahren einen Teil seines Hörvermögens und benötigt zwei Hörgeräte.
Die Krankheit wird im Laufe der nächsten Jahre zur Ertaubung führen
und ist von starkem Tinitus begleitet.
Bei einem Autounfall vor zwei Jahren wurde ein Bein mehrfach gebrochen und gequetscht.
30% des Muskels sind unwiderbringlich abgestorben. Taubheit und Gefühlsstörungen, sowie verminderte Belastbarkeit sind die Folge.
Nun seine Frage: ab wann gelten diese Einschränkungen als tatsächliche Behinderung und wo beantragt man die Anerkennung einer Behinderung.
Da er eine Anstellung im öffentlichen Dienst anstrebt, hätte er durch eine anerkannte Behinderung bessere Chancen auf einen Job.
ab wann gelten diese Einschränkungen als
tatsächliche Behinderung und wo beantragt man die Anerkennung
einer Behinderung.
Gesundheitliche Einschränkungen werden ab Abtragstellung (in Ausnahmefällen auch rückwirkend) mit einem GdB (Grad der Behinderung) bewertet, wenn sie von dem gesundheitlichen „Normalzustand“ abweichen eines gleichaltrigen Menschen und voraussichtlich länger als 6 Monate bestehen.
Bei den von Dir geschilderten Erkrankungen kannst Du Dir sicher selbst die Antwort darauf geben, dass ein GdB mehr als wahrscheinlich ist…
Die Anträge sind beim zuständigen Versorgungsamt des Wohnortes einzureichen. (Je nach Bundesland kann sich die Bezeichnung ändern. Hier ggf. zusätzliche Infos auf den Internetpräsenzen der Landesregierung einholen.)
Für Bremen z. B. steht direkt auf dem Antrag drauf, wo er einzureichen ist. Andere Länder haben z. T. weitere Verweise zu den örtlichen Behörden gesetzt.
Wenn man sich ganz und gar nicht zu helfen weiß, wo der Antrag hin muss, kann man ihn auch beim örtlichen Bürgerbüro/Meldeamt/Bürgermeisterbüro abgeben…von dort wird er an die zuständige Stelle weitergeleitet.
vielen Dank für die schnellen und vollständigen Antworten.
Sein Berater beim Arbeitsamt hat ihn darauf hingewiesen, das er mit Behindertenausweis im öffentlichen Dienst bessere Chancen hätte.
Da frage ich mich doch, ob dieser Beamte ihn nicht hätte weiterleiten können…???
Auch auf das Blindengeld wurde er in 46 Lebensjahren nicht hingewiesen…
Vielleicht ist das mit dem Bürgerbüro eine gute Idee, die werden sich doch besser auskennen mit den Anträgen und Möglichkeiten…
es gibt auch die Möglichkeit, Mitglied beim VdK zu werden. Ca 5Eur pro Monat und sie übernehmen alle Anträge und Schriftverkehre, die notwendig sind, um beim zuständigen Versorgungsamt Behinderungsgrade zu bekommen. Man selbst muss nur einige Unterschriften leisten, sie schreiben dann die entspr. Ärzte/Kliniken an, um die Befunde (falls man sie noch nicht selbst vorliegen hat) einzuholen und einzureichen.
Ich wünsche euch viel Glück dabei! ich denke aber mal, dass bei allen Krankheitspositionen, die vorliegen, mindestens 50-70% DdB rauskommen; ab 50% gilt man als schwerbehindert!
es gibt auch die Möglichkeit, Mitglied beim VdK zu werden. Ca
5Eur pro Monat und sie übernehmen alle Anträge und
Schriftverkehre, die notwendig sind, um beim zuständigen
Versorgungsamt Behinderungsgrade zu bekommen.
Für den bloßen Antrag auf Schwerbehinderung ist die Mitgliedschaft im VdK sicher nicht zu empfehlen. Bei der Antragstellung hefen die zuständigen Ämter genausogut und kostenlos.
Wenn es aber um Widersprüche geht, dann kann der VdK eine Möglichkeit sein.
Man selbst muss
nur einige Unterschriften leisten, sie schreiben dann die
entspr. Ärzte/Kliniken an, um die Befunde (falls man sie noch
nicht selbst vorliegen hat) einzuholen und einzureichen.
Das macht das Versorgungsamt auch, wenn man seine Ärzte/Kliniken im Antrag angegeben hat. Die Ärzte erhalten dafür sogar eine Vergütung vom Amt, die sie vom VdK nicht erhalten. 3x darfst du raten, welche Anfragen schneller bearbeitet werden…
Ich wünsche euch viel Glück dabei! ich denke aber mal, dass
bei allen Krankheitspositionen, die vorliegen, mindestens
50-70% DdB rauskommen; ab 50% gilt man als schwerbehindert!
*augenroll*
Der GdB wird nicht mit % bewertet schon gar nicht in der schreibweise xx % GdB…sondern ganz einfach der GdB von XX
Man schreibt oder sagt ja auch nicht das Wasser ist 50 % Grad Celsius heiß…
Guten Tag,
also ich denke, dass durch die mehreren Einschränkungen ein Grad der Behinderung von mindestens 50%, denke eher höher, vorliegt. Das hängt auch leider, lt. eigener Erfahrung, mit vom Sachbearbeiter ab. Beantragen kann man einen Ausweis oder die Formulare beim Versorgungsamt. Die kann man auch telefonisch ordern.
Gruß, Bea