Ab wann bei falschüberweisungen mein eigentum?

Hallo Nele,

wenn Dich die Vorgänge einfach nur nerven und deren Beendigung Dein Ziel ist, dann macht es vielleicht doch Sinn, die Bank nocheinmal in die Pflicht zu nehmen.

Aus meinem Geschäftsalltag weiß ich, dass Banken Überweisungen z.T. nicht annehmen, bei denen der auf der Überweisung genannte Empfänger nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Das scheint in Deinem Fall ja wohl so zu sein.
Hintergrund ist in weiterem Sinne das Thema Geldwäsche (sorry, kann nicht mit Details dienen).
Es scheint also so zu sein, dass in solchen Fällen potentielle Geldwäschegefahr besteht. Also muß die Bank Arbeistabläufe haben, um dies zu verhindern oder solche Fälle ihrem Geldwäschebeauftragten melden. Dieser muss das weiterleiten und die Bank bekommt Aufwand = Kostenm, weil dann seitens der Finanzbehörden geprüft wird. Vielleicht sogar Ärger, weil sie keine entsprechenden Vorrichtungen haben und bei einer Prüfung auch alte Fälle bekannt werden… .

Ich würde dieses Thema mal nett und freundlich aber sehr interessiert bei einer Führungskraft der Filiale ansprechen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass sich da etwas bewegt… .

Gruß Schorsch

hallo christian!

also ich fühle mich hier schon leicht angegriffen von dir.
so wie du vorgehen würdest bin ich bzw. sind wir auch vorgegangen.
wir haben das geld nicht ausgegeben, wie du schon sagtest, ein gedanklich seperates konto. wir brauchen das geld auch nicht. nur möchte ich wissen, wenn sich keiner drum kümmert (also dem es gehört), wann wir nicht mehr verpflichtet sind es zurückzuzahlen. ich denke das würde jeder hier machen. ein schlechtes gewissen hätte ich dabei ehrlich gesagt auch nicht.
weißt du, ein fall vor ein paar wochen. uns wurde geld überwiesen. wir rufen die bank an, lassen es rückbuchen. ein paar tagae später ist das geld wieder bei uns drauf. wir wieder die bank angerufen. die habens wieder zurückgebucht. dann kams wieder aufs konto. wir haben irgendwie den „besitzer“ ausfindig gemacht. ihn angerufen. und danach hat er es wohl auf das richtige konto überwiesen. und so läuft es dauernd ab. ich denke dass jeder irgendwann genauso genervt ist, und sich dann fragt wie es weitergehen soll. was passiert wenn wir uns nicht mehr mit so einem aufwand drum kümmern. irgendwann müssen die fällle ja verjährt sein. glaube mir, wir brauchen das geld nicht. mein mann verdient sehr gut. ich denke du kannst dich auch nciht so ganz in unsere situation reinversetzen. aber vielleicht kommst du ja auch mal in solch eine situation, und dann weißt du wie es ist, wenn man eigentlich nichts maschen kann. und niemand sich darum kümmert, man selber aber immer hinterher sein muss.

und wegen der urteile… schau mal im net nach. es gab einen, der millionen ausgegeben hatte, die ihm nicht gehörten. und er musste diese nicht zurückzahlen!

so, ich sage denn auch mal tschüß zu diesem forum.
ich habe keine lust bei einer gestellten frage angegriffen zu werden, bzw. etwas unterstellt zu bekommen.

Hallöchen,

also ich fühle mich hier schon leicht angegriffen von dir.

das ist ja bedauerlich.

so wie du vorgehen würdest bin ich bzw. sind wir auch
vorgegangen.
wir haben das geld nicht ausgegeben, wie du schon sagtest, ein
gedanklich seperates konto. wir brauchen das geld auch nicht.
nur möchte ich wissen, wenn sich keiner drum kümmert (also dem
es gehört), wann wir nicht mehr verpflichtet sind es
zurückzuzahlen.

Nichts anderes habe ich geschrieben.

ich denke das würde jeder hier machen. ein
schlechtes gewissen hätte ich dabei ehrlich gesagt auch nicht.
weißt du, ein fall vor ein paar wochen. uns wurde geld
überwiesen. wir rufen die bank an, lassen es rückbuchen. ein
paar tagae später ist das geld wieder bei uns drauf. wir
wieder die bank angerufen. die habens wieder zurückgebucht.
dann kams wieder aufs konto. wir haben irgendwie den
„besitzer“ ausfindig gemacht. ihn angerufen. und danach hat er
es wohl auf das richtige konto überwiesen. und so läuft es
dauernd ab.

Da ich den Fall nicht in seinen Einzelheiten kenne und nicht beurteilen kann, wer wann was gemacht hat, werde ich mich dazu nicht äußern. Ich möchte allerdings anmerken, daß sich die Geschichte schon etwas seltsam anhört. Auch kann ich nicht verstehen, wie der „Besitzer“ einen Betrag von Eurem Konto „auf das richtige Konto“ überweisen kann.

und wegen der urteile… schau mal im net nach. es gab einen,
der millionen ausgegeben hatte, die ihm nicht gehörten. und er
musste diese nicht zurückzahlen!

Das hilft mir bei der Suche wirklich weiter.

ich habe keine lust bei einer gestellten frage angegriffen zu
werden,

Ich frage mich immer, wie Menschen, die sich bei solchen Nichtigkeietn angegriffen fühlen, im Alltagsleben zurecht kommen, zumal Du jetzt weiter oben nichts anderes geschrieben hast, als ich behauptet habe.

Gruß,
Christian

ich habe überlegt ob ich dir noch mal antworte.
du meinst nach den paar zeilen mich zu kennen. ich lach mich ja weg.

Ich frage mich immer, wie Menschen, die sich bei solchen
Nichtigkeietn angegriffen fühlen, im Alltagsleben zurecht
kommen, zumal Du jetzt weiter oben nichts anderes geschrieben
hast, als ich behauptet habe.

Gruß,
Christian

alleine diese aussage. um jemanden zu beurteilen sollte man ihn kennen.ist zumindest meine meinung. und, kennst du mich? haben wir uns schon mal unterhalten? uns real gesehen?
vergiß nicht dass du mir etwas unterstellt hastkleiner macho. warum bitte erlaubst du dir, meine vorgehensweise als nicht richtig hinzustellen, wenn du es doch genauso machen würdest? hallo?? auf die meinung solcher menschen kann ich gut verzichten. eine kommunikation ist für mich etwas anderes. besonders wenn man jemaden nicht kennt sollte eine gewisse neutralität vorhaneden sein.
du bist ein macho der einfach nciht anders kann, und dem gewisse soziale eigenschaften einfach fehlen.

viel spass noch hier.
und dies ist wirklich meine letzte antwort da du mir am arsch vorbeigehst.

ich habe überlegt ob ich dir noch mal antworte.
du meinst nach den paar zeilen mich zu kennen. ich lach mich
ja weg.

Es freut mich, daß ich Dir Freude bereiten konnte.

warum bitte erlaubst du dir, meine vorgehensweise als nicht
richtig hinzustellen, wenn du es doch genauso machen würdest?

Weil ich niemals auf den Gedanken käme, das Geld behalten zu wollen. Das war jedoch der Ausgangspunkt Deiner Frage: Wann kann ich das Geld behalten?

C.

Hallo Christian,

danke für deine ausführlichen Erklärungen, da fehlgeleitete Überweisungen nicht unbedingt tägliche Ereignisse sind, ist mir natürlich klar dass es immer eine Einzelfallbetrachtung ist.

Was passiert wenn der Geldbetrag trotzdem
nicht vom Konto verschwindet? Wie stellt sich das ganze dann
eigentlich dar, wenn die Auftrageberbank das Geld nach ein
paar Monaten zurück haben möchte inklusiver der Zinsen, obwohl
man seiner Bank damals Bescheid gegeben hat das dieser Betrag
wohl falsch gebucht wurde. Wer ist denn dann in der
Beweispflicht?

Die Frage stellt sich nicht: Vor Ablauf der Verjährungsfrist
hat man das Geld wieder rauszurücken, inkl. Zinsen, evtl.
zzgl. Schadenersatz. Das gilt unabhängig davon, ob man
jemanden informiert hat oder nicht.

Da möchte ich doch gerne nocheinmal nachhaken und mir kommen da so zwei mögliche Szenarien in den Sinn:

Fall 1:
Ein Geldbetrag wird von einem Kontoinhaber so ca. 3-4 Wochen nach der eigentlichen Buchung auf seinem Konto gefunden. Eine nicht unerhebliche Summe. Die Rückbuchung wird durch den Kontoinhaber sofort veranlasst. Kurze Zeit später meldet sich der Auftraggeber der Falschüberweisung und verlangt zusätzlich Zinsen und Schadenersatz weil ihm z.B. durch die verspätete Zahlung an den eigentlichen Empfänger ein Skonto durch die Lappen gegangen ist.

Fall 2:
Ein Geldbetrag wird so ca. 3-4 Wochen nach der eigentlichen Buchung vom Auftrageber zurückgeholt (wie das genau abläuft weiss ich leider nicht). der Kontoinhaber ist für 4 Wochen im Urlaub und kann den Vorgang nur auf dem Auszug sehen. Zusätzlich werden dem Kontoinhaber für die 3 Wochen Zinsen berechnet und der Auftraggeber macht auch hier wieder Schadenersatz geltend.

Sind die beiden Fälle so oder ähnlich möglich? In welchen Fällen kommt es, mal abgesehen vom Schadenersatz, dazu dass Zinsen zu bezahlen sind?

Viele Grüße

Sefan

Rückbuchung von Überweisungen
Hallo nochmal,

Deine beiden Fälle/Fragen betreffen Einzelfälle, die ich so nicht beantworten kann.

Schadensersatzansprüche ergeben sich u.a. aus 823 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html

Es wäre in den Fällen dann zu klären, ob der Kontoinhaber hätte den Fehler erkennen müssen bzw. hätte früher erkennen müssen.

Die erhaltenen Habenzinsen bzw. gesparten Sollzinsen sind so oder so auszukehren:
http://dejure.org/gesetze/BGB/818.html

Was die Form der Rückbuchung angeht: Die Bank des Begünstigten wird die Buchung stornieren. Für den Fall, daß zwischenzeitlich ein Kontoabschluß stattgefunden hat, kann der Kontoinhaber der Buchung widersprechen. Dann wird sich das Kreditinstitut (oder Auftraggeber der Überweisung) jedoch des Rechtsweges bedienen.

Gruß,
Christian