um es kurz zu fasssen: wir haben ein neues konto, seitdem bekommen
wir immer wieder überweisungen, dh. andere leute verwechseln die
kontonummer. mitlerweile sind wir es ehrlich gesagt leid, diese immer
wieder zurückbuchen zu lassen, zumal von der bank auch nichts kommt.
gibt es hier soetwas wie verjährung?
ist das geld irgendwann unser? ;o)
Hallo,
mitlerweile sind wir es ehrlich gesagt leid, diese immer
wieder zurückbuchen zu lassen, zumal von der bank auch nichts kommt.
der Ärger ist verständlich. Nur besteht gemäß Bank-AGB die vertragliche Pflicht, Fehlbuchungen zu melden.
Die Bank kann hier wenig machen. Woher soll die Bank wissen, welche Zahlungen richtig sind oder nicht?
gibt es hier soetwas wie verjährung?
ist das geld irgendwann unser? ;o)
Die Forderung aus unberechtigter Bereicherung unterliegt der 3-Jahres-Standardverjährung.
hallo!
zur erklärung doch noch etwas genauer… unser konto gehörte früher anscheinend einem restaurant. dieses restaurant benutzt alte rechnungsbögen (wir hatten mit einer frau telefoniert, der wir vor kurzem den betrag zurücküberwiesen haben. mittlerweile waren es um die 2000 euro die wir zurückbuchen liessen. und immer kommt neues drauf. ist es nicht pflicht der bank dem nachzugehen???
übrigens, wir müssen fehlbuchungen nicht melden (haben uns bei unserer bank darüber informiert, und offen über die situation gesprochen, und nichts passiert)
naja… nun denn…
habe schon über eine neue kontonummer nachgedacht, jedoch wäre das die 3. in diesem jahr, und ich habe keine zeit und lust diese wieder überall zu ändern.
der Ärger ist verständlich. Nur besteht gemäß Bank-AGB die
vertragliche Pflicht, Fehlbuchungen zu melden.Die Bank kann hier wenig machen. Woher soll die Bank wissen,
welche Zahlungen richtig sind oder nicht?gibt es hier soetwas wie verjährung?
ist das geld irgendwann unser? ;o)Die Forderung aus unberechtigter Bereicherung unterliegt der
3-Jahres-Standardverjährung.
Hallo,
der Ärger ist verständlich. Nur besteht gemäß Bank-AGB die
vertragliche Pflicht, Fehlbuchungen zu melden.
könntest Du mir bitte nur ein Kreditinstitut nennen, in dessen AGB eine derartige Pflicht aufgeführt ist?
Gruß,
Christian
Hallo,
zur erklärung doch noch etwas genauer… unser konto gehörte
früher anscheinend einem restaurant. dieses restaurant benutzt
alte rechnungsbögen (wir hatten mit einer frau telefoniert,
der wir vor kurzem den betrag zurücküberwiesen haben.
mittlerweile waren es um die 2000 euro die wir zurückbuchen
liessen. und immer kommt neues drauf. ist es nicht pflicht der
bank dem nachzugehen???
nein, sie kann sich zwar darum kümmern, muß aber nicht. Die einzigen, die das ganze - außer Dir - direkt betrifft, sind die Aufttraggeber der Überweisungen und der eigentlich Begünstigte.
Wie dem auch sei: Du bist zur Herausgabe verpflichtet:
http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html
Herausgabe inkl. Zinsen wohlgemerkt, und zwar inkl. der gesetzlichen Zinsen und nicht der 1-2%, mit der Dein Guthaben verzinst wird.
Gruß,
Christian
übrigens, wir müssen fehlbuchungen nicht melden (haben uns bei
unserer bank darüber informiert, und offen über die situation
gesprochen, und nichts passiert)naja… nun denn…
habe schon über eine neue kontonummer nachgedacht, jedoch wäre
das die 3. in diesem jahr, und ich habe keine zeit und lust
diese wieder überall zu ändern.der Ärger ist verständlich. Nur besteht gemäß Bank-AGB die
vertragliche Pflicht, Fehlbuchungen zu melden.Die Bank kann hier wenig machen. Woher soll die Bank wissen,
welche Zahlungen richtig sind oder nicht?gibt es hier soetwas wie verjährung?
ist das geld irgendwann unser? ;o)Die Forderung aus unberechtigter Bereicherung unterliegt der
3-Jahres-Standardverjährung.
Hallo Christian,
da Du dies öfter schreibst
Herausgabe inkl. Zinsen wohlgemerkt, und zwar inkl. der
gesetzlichen Zinsen und nicht der 1-2%, mit der Dein Guthaben
verzinst wird.
frage ich mich, wo da eigentlich die Rechtsgrundlage für ist ?
Nach meinem Verständnis gibt es gesetzliche Zinsen erst ab Verzug, also im Regelfall erst nach einer Mahnung des eigentlich Berechtigten der Fehlüberweisung. Was meinst Du ?
Gruß, Trobi
Hallo,
da Du dies öfter schreibst
nicht ganz: Ich schreibe öfter, daß der Betrag mit Zinsen zurückgefordert werden kann. Das Wort gesetzlich schrieb ich heute in diesem Zusammenhang zum ersten mal. Im Moment beschleichen mich Zweifel, ob das so richtig war.
So oder so: Die Rückbuchung erfolgt zum Belastungsdatum, d.h. die seitdem aufgelaufenen Zinsen werden durch die Bank zurückgefordert. Zusätzlich kann natürlich ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, was in der Praxis zumindest bei größeren Beträgen auch gemacht wird.
Gruß,
Christian
wir sind unschuldig
ich frage mich da nur, was wir damit zu tun haben…
ich meine die leute überweisen es doch falsch. in erster linie ist es doch deren problem. und die müssen doch eine mahnung bekommen… spätestens dann müssen die doch reagieren… es wird hier so hingestellt dass wir die schuldigen sind. ist doch schwachsinn sowas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich meine die leute überweisen es doch falsch. in erster linie
ist es doch deren problem.
Natürlich. Da Ihr aber wißt, daß sich auf Eurem Konto Geld befindet, das Euch nicht gehört, könnt Ihr Euch nicht auf den Standpunkt stellen, daß Euch die Sache nichts angeht.
Es gibt die erwähnte Herausgabepflicht und es ist nur in Eurem Interesse, daß Ihr versucht, das Geld möglichst schnell dem „rechtmäßigen Besitzer“ zukommenzulassen. Die gleiche Pflicht hat der Gesetzgeber letztlich auch beim Fund festgelegt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html
Wer etwas findet (spaßeshalber könnte man auch annehmen, daß Ihr das Geld auf dem Konto auch gefunden habt), muß es wieder rausrücken und vor allem muß er dabei selbst aktiv werden und kann nicht warten, bis sich der rechtmäßige Eigentümer bzw. Besitzer von sich aus meldet.
In Eurem Fall hat der Auftraggeber der Überweisung natürlich bessere Chancen als bei einem Regenschirm, selbst den Weg „der Fundsache“ nachzuvollziehen.
und die müssen doch eine mahnung
bekommen… spätestens dann müssen die doch reagieren… es
wird hier so hingestellt dass wir die schuldigen sind. ist
doch schwachsinn sowas
Deine Frage läuft doch letztlich darauf hinaus, daß Du Geld behalten willst, das Dir wissentlich nicht gehört. Kommt da denn kein Unrechtsbewußtsein bei Dir auf?
Gruß,
Christian
Hi,
Deine Frage läuft doch letztlich darauf hinaus, daß Du Geld
behalten willst, das Dir wissentlich nicht gehört. Kommt da
denn kein Unrechtsbewußtsein bei Dir auf?
wenn das wirklich regelmäßig passiert kann ich nele da schon verstehen. Schließlich hat sie den Aufwand mit dem Zurückbuchen und das kann es ja irgendwie auch nicht sein.
Grüßle
Frank K.
Hallo,
Deine Frage läuft doch letztlich darauf hinaus, daß Du Geld
behalten willst, das Dir wissentlich nicht gehört. Kommt da
denn kein Unrechtsbewußtsein bei Dir auf?wenn das wirklich regelmäßig passiert kann ich nele da schon
verstehen. Schließlich hat sie den Aufwand mit dem
Zurückbuchen und das kann es ja irgendwie auch nicht sein.
einerseits gibt es keinen Lästigkeitsbonus, ab dem falsches Handeln auf einmal richtig wird. Andererseits empfahl ich ja nur, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Daran, daß das Geld zurückerstattet werden muß, ändert sich ja nichts.
Gruß,
Christian
Hallo,
vom Grundsatz her gibt es den Anspruch auf Herausgabe aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung.
Aber es gibt auch die Einrede der Entreicherung.
Stell die Frage doch mal im Rechtsbrett.
Gruß
Jürgen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Stell die Frage doch mal im Rechtsbrett.
nein, bitte nicht. Die Frage ist doch schon erschöpfend beantwortet worden. Ebenso übrigens, wie zwei andere Fragen, die Du gestern nacht beantwortet hast. Was spricht aus Deiner Sicht dagegen, auch die vorherigen Antworten zu lesen?
Gruß,
Christian
wir sind nicht darauf aus,d as geld zu behalten. nur, wer zahlt uns denn die anfallenden kosten wg. rückbuchung, telefonkosten, fahrten zur bank. irgendwo hört es auf. anscheinend hast du auch nciht egrade hier die ahnung… habe mir schon einige urleile angesehen.
kennst dich anscheinend mit zinsen gut aus, nur passtd as hier nicht
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
@Christian (exc):
Könntest Du uns noch erklären, warum die Banken bei den Überweisungsformularen das Feld „Empfänger: Name, Vorname/Firma“ führen?? Ich merke immer wieder wie einfach es für die Kreditwirtschaft ist, Verwantwortung zu delegieren und ja selber keine zu übernehmen.
Viele Grüße sendet,
Roland Sirtl (nicht zu verwechseln mit Pizzaria Romano)
wir sind nicht darauf aus,d as geld zu behalten.
Achso, dann war der Titel Deiner Anfrage und der letzte Satz („ist das geld irgendwann unser?“) ein bißchen mißverständlich.
anscheinend hast du auch nciht egrade hier die ahnung…
Du hast recht. Gerade im Bereich Bankbetriebslehre habe ich einige Schwächen.
habe
mir schon einige urleile angesehen.
Na, laß doch mal hören. Hier sind bestimmt einige daran interessiert.
C.
Hallo Christian,
die Einrede der Entreicherung war noch nicht erwähnt worden.
Einreden gegen Forderungen sind aber nicht wirklich Themen eines Finanzbrettes, sondern eindeutig Rechtsfragen.
Bei der Frage nach VZ war die Möglichkeit des VZ-Verzichtes bei Erbengemeinschaften in Abgrenzung zu Einzelerben nicht erwähnt worden.
Beides also keine Wiederholungen.
Oder sehe ich das falsch ?
Gruß
Jürgen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wir sind nicht darauf aus,d as geld zu behalten.
Nicht? Da hab auch ich was missverstanden…
nur, wer
zahlt uns denn die anfallenden kosten wg. rückbuchung,
telefonkosten, fahrten zur bank. irgendwo hört es auf.
stimmt… wenn die forderung verjährt ist - keine sekunde vorher.
anscheinend hast du auch nciht egrade hier die ahnung… habe
mir schon einige urleile angesehen.
kennst dich anscheinend mit zinsen gut aus, nur passtd as hier
nicht
Ja… Christian ist da echt schwach auf der Brust wenn es um Bankdinge geht.
Nur ich weiss da noch weniger wie er, insbesondere wenn es um die Verjährung von Forderungen aus ungerechtfertigter Bereicherung geht oder noch besser - gar um Zinsen.
Ich habe doch erst vorgestern bei einer Bank eine „Use of Funds“-Rechnung über knapp 10.000 GBP gestellt, weil sie mir das Geld einfach nicht schnell genug zurück geschickt haben. Einfach so haben die mir dann für die 5 Tage die die meinen Betrag hatten das dann auch so überwiesen… boah! Da hab ich ja Glück gehabt weil die noch weniger ahnung hatten wie ich
Deine Urteile würde ich gerne sehen. Vielleicht lerne ich noch was über andere Möglichkeiten.
Gruss Ivo
Hallo Cristian,
ich glaube Nele meint das wahrscheinlich etwas anders.
ich bin mir eigentlich sicher das Nele das Geld nicht behalten will, möglicherweise liegt das Geld schon länger auf dem Konto obwohl sie schon ihrer Bank Bescheid gesagt hat. Wahrscheinlich wird ihr auch der Aufwand zu groß den sie treiben muss um die Kohle wieder loszuwerden. Möglicherweise hat sie schon mehrmals rumtelefoniert und irgendwie is nix passiert. Wahrscheinlich ist Nele ganz schön genervt das Sie immer mindestens rumtelefonieren muss damit das Geld zurückgeht. Und das nicht nur für eine Fehlbuchung. Ich kann ihren Frust schon nachvollziehen.
Als ich mir dann mal so überlegt habe was ich in so einem Fall tun würde haben sich mir ein paar Fragen aufgetan bei denen ich sicher bin das Du der richtige bist um sie zu beantworten.
Mal konkret was muss man machen wenn man einen Geldbetrag auf seinem Konto findet der einem nicht gehört. Reicht da ein Anruf? oder besser ein Brief? An meine Bank oder an die Bank des Auftraggebers? Ist ein Einschreiben nötig? Was muss ich machen wenn der Betrag nach 5 Banktagen immer noch auf meinem Konto ist? Nochmal anrufen? Persönlich hinfahren? Wie lange dauert das bis so eine Fehlbuchung wieder von meinen Konto verschwunden ist? Was passiert wenn der Geldbetrag trotzdem nicht vom Konto verschwindet? Wie stellt sich das ganze dann eigentlich dar, wenn die Auftrageberbank das Geld nach ein paar Monaten zurück haben möchte inklusiver der Zinsen, obwohl man seiner Bank damals Bescheid gegeben hat das dieser Betrag wohl falsch gebucht wurde. Wer ist denn dann in der Beweispflicht?
Ein haufen Fragen aber ich bin sicher dass Du mir helfen kannst.
Viele Grüße
Stefan
Hallo Cristian,
Hallo Sefan,
ich bin mir eigentlich sicher das Nele das Geld nicht behalten
will,
naja, die Frage spricht m.E. eine andere Sprache.
Mal konkret was muss man machen wenn man einen Geldbetrag auf
seinem Konto findet der einem nicht gehört. Reicht da ein
Anruf?
Ich würde anrufen oder in der entsprechenden Niederlassung Bescheid sagen.
oder besser ein Brief? An meine Bank oder an die Bank
des Auftraggebers?
Ich würde mich an meine eigene Bank wenden, aber wenn man Spaß daran hat, kann man auch die Bank des Auftraggebers informieren. Damit kürzt man dann eine Station ab.
Ist ein Einschreiben nötig?
Einschreiben sind eigentlich nie nötig, hier schon mal gleich gar nicht.
Was muss ich
machen wenn der Betrag nach 5 Banktagen immer noch auf meinem
Konto ist?
Müssen mußt Du gar nichts. Ich würde den Betrag gedanklich oder einem speziellen Konto separieren.
Nochmal anrufen? Persönlich hinfahren? Wie lange
dauert das bis so eine Fehlbuchung wieder von meinen Konto
verschwunden ist?
Dafür gibt es keine einheitliche Regel.
Was passiert wenn der Geldbetrag trotzdem
nicht vom Konto verschwindet? Wie stellt sich das ganze dann
eigentlich dar, wenn die Auftrageberbank das Geld nach ein
paar Monaten zurück haben möchte inklusiver der Zinsen, obwohl
man seiner Bank damals Bescheid gegeben hat das dieser Betrag
wohl falsch gebucht wurde. Wer ist denn dann in der
Beweispflicht?
Die Frage stellt sich nicht: Vor Ablauf der Verjährungsfrist hat man das Geld wieder rauszurücken, inkl. Zinsen, evtl. zzgl. Schadenersatz. Das gilt unabhängig davon, ob man jemanden informiert hat oder nicht.
Gruß,
Christian