Ab wann besteht der Versicherungsschutz eines KFZ?

Hallo!

Einer Freundin ist heute ein kleines Missgeschick passiert, im Grunde genommen war es einfach nur Pech. Sie hat gestern ihr „neues“ Auto (einen Gebrauchtwagen) vom Verkäufer abgeholt, der verkaufte das Auto von privat. Ihr altes Auto hat sie zwei Tage vorher verkauft. Am Tag vor der Abholung ihres neuen Autos hat sie online bei ihrer Versicherung bekanntgegeben, dass nun ein anderes Fahrzeug versichert werden soll, eine Deckungsnummer für die Zulassungsstelle hat sie sofort ausdrucken können. Sie ist bei der HUK24 versichert, da kann man solche Vertragsänderungen ja komplett online durchführen.

Jetzt zum „Pech-Vorfall“: Nun ist sie gestern mit dem Auto vom Verkäufer losgefahren, fuhr hinter einem LKW hinterher und dieser wirbelte auf einer Bundesstraße so viel Staub auf, dass ein Steinbrocken ihre Frontscheibe getroffen hat und sie nun einen ca. 10cm langen Riss in der Frontscheibe hat. Alles nur wenige Minuten nach der Fahrzeugübergabe.

Aber solche Steinschlagschäden sind ja in der Teilkaskoversicherung enthalten, sie muss dann eben nur ihre Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro bezahlen. Die Frage ist jetzt nur, ob die Versicherung meiner Freundin überhaupt schon aktiv ist, da sie ja quasi noch gar keine Rechnung über ihre Versicherungsprämie erhalten hat. Oder ist es so, dass der Versicherungsschutz sofort nach Ausstellen der eVB-Nummer für die Zulassungsstelle besteht?

Benötige da mal etwas Fachwissen…

LG
stefano18

Hallo,
also ich bin kein versicherungsexperte, aber:

  • entscheidend ist, auf wen war das Auto zum Zeitpunkt des Vorfalls zugelassen/versichert ?
  • falls schon auf deine Bekannte, dann hat ja die Versicherung mit Ihrer Deckungszusage für die Zulassung die versicherung bestätigt (bin mit allerdings nicht sicher, ob sich dies nur auf die vorgeschriebene HP-Versicherung bezieht oder komplett. da kommt es wohl darauf an, was deine bekannte bei der Online-Beanztragung bei der HUK angegeben hat (versicherungsbeginn)…
  • letzlich ist ja schwierig, wann ein Steinschlag tatsächlich stattgefunden hat, man merkt es ja manchmal nicht sofort…

Gruß
M.

Hallo zusammen,

Haftpflichtschutz besteht ab dem Moment der Zulassung. Dafür ist ja die eVB-Nummer.

da kommt es wohl darauf an, was deine bekannte bei der
Online-Beanztragung bei der HUK angegeben hat

Richtig, das sehe ich auch so. Kaskoschutz muss von der Versicherung bzw. dem Vertreter/Vermittler bestätigt werden. Nur dann gilt die auch, bevor die Police erstellt wird. Selbst ein abgeschickter Antrag reicht nicht aus, denn der könnte ja vom Versicherer abgelehnt werden.

  • letzlich ist ja schwierig, wann ein Steinschlag tatsächlich
    stattgefunden hat, man merkt es ja manchmal nicht
    sofort…

Da lese ich hoffentlich keine Anstiftung zum Versicherungsbetrug heraus?!

Beste Grüße
Guido

  • letzlich ist ja schwierig, wann ein Steinschlag tatsächlich
    stattgefunden hat, man merkt es ja manchmal nicht
    sofort…

Da lese ich hoffentlich keine Anstiftung zum
Versicherungsbetrug heraus?!

Selbstverständlich liegt es mir völlig fern, hier zum Versicherungsbetrug anzustiften. Versicherungsbetrug ist ja schliesslich verboten und schadet der Versichertengemeinschaft !..

Gruß
M.