Hallo!
Einer Freundin ist heute ein kleines Missgeschick passiert, im Grunde genommen war es einfach nur Pech. Sie hat gestern ihr „neues“ Auto (einen Gebrauchtwagen) vom Verkäufer abgeholt, der verkaufte das Auto von privat. Ihr altes Auto hat sie zwei Tage vorher verkauft. Am Tag vor der Abholung ihres neuen Autos hat sie online bei ihrer Versicherung bekanntgegeben, dass nun ein anderes Fahrzeug versichert werden soll, eine Deckungsnummer für die Zulassungsstelle hat sie sofort ausdrucken können. Sie ist bei der HUK24 versichert, da kann man solche Vertragsänderungen ja komplett online durchführen.
Jetzt zum „Pech-Vorfall“: Nun ist sie gestern mit dem Auto vom Verkäufer losgefahren, fuhr hinter einem LKW hinterher und dieser wirbelte auf einer Bundesstraße so viel Staub auf, dass ein Steinbrocken ihre Frontscheibe getroffen hat und sie nun einen ca. 10cm langen Riss in der Frontscheibe hat. Alles nur wenige Minuten nach der Fahrzeugübergabe.
Aber solche Steinschlagschäden sind ja in der Teilkaskoversicherung enthalten, sie muss dann eben nur ihre Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro bezahlen. Die Frage ist jetzt nur, ob die Versicherung meiner Freundin überhaupt schon aktiv ist, da sie ja quasi noch gar keine Rechnung über ihre Versicherungsprämie erhalten hat. Oder ist es so, dass der Versicherungsschutz sofort nach Ausstellen der eVB-Nummer für die Zulassungsstelle besteht?
Benötige da mal etwas Fachwissen…
LG
stefano18