Ab wann bzw. dem wievielten Male gilt eine seitens des Arbeitgebers zugelassene Regelung ( hier Urlaubsregelung ausserhalb des Arbeitsvertrages ) als betriebliche Übung ?
besten Dank zusammen !
goldfinger
Ab wann bzw. dem wievielten Male gilt eine seitens des Arbeitgebers zugelassene Regelung ( hier Urlaubsregelung ausserhalb des Arbeitsvertrages ) als betriebliche Übung ?
besten Dank zusammen !
goldfinger
Hallo,
kann man so pauschal nicht beantworten:
Gibt es eine wirksame Formvorschrift für die Änderung von Vertragsbedingungen, kann eine betriebliche Übung gar nicht entstehen
Die 3-mal-Regel gilt nur für Geldleistungen (Gratifikationen)
Im öffentlichen Dienst nimmt das BAG an, dass dort überhaupt kein Vertrauensschutz im Sinne einer betrieblichen Übung entstehen könne
Ein Irrtum kann der Übung entgegenstehen
VG
EK