Hallo Comunity,
ich habe möglicher Weise eine ungewöhnliche Frage,
aber mich würde interessieren, ab wann ich vom Gesetz her ein Radfahrer bin.
A) Ich denke das, wenn ich als Fußgänger ein Rad nur schiebe,
also daneben her gehe, das ich dann kein Radfahrer bin.
Ich bin dann ein Fußgänger.
B) Es gibt ja für kleinere Kinder diese nicht ganz ungefährlichen Laufräder. Man läuft damit und treibt das Rad so an.
Ist das schon vom Gesetz her Radfahren?
C) Ich sitze auf einem Fahrrad und treibe das Rad an,
in dem ich in die Pedale trete, also das Antriebssystem des Rades nutze. Ich denke mal das es recht eindeutig ist, das ich hier Radfahre.
Mein Fall: Ich habe auf dem Rad gesessen vor einer Ampel.
Als diese auf Grün sprang stiess ich mich vom Kantstein ab,
und rollte so über die Ampel.
Es war, so muss ich das sagen, die falsche Ampelseite für Fußgänger.
Ich wurde von einem Polizeibeamten gestoppt, der von mir 15 Euro kassieren wollte.
Ich bin nach wie vor der Meinung, das ich nichts falsches getan habe, das ich nicht Rad gefahren bin.
Anmerkung: Die beantwortung der Frage stellt KEINE Rechtsauskunft dar.
Ich bitte lediglich um einen Ratschlag.
Liebe Grüße,
Mathias