Ab wann bin ich ein Radfahrer?

Hallo Comunity,

ich habe möglicher Weise eine ungewöhnliche Frage,
aber mich würde interessieren, ab wann ich vom Gesetz her ein Radfahrer bin.

A) Ich denke das, wenn ich als Fußgänger ein Rad nur schiebe,
also daneben her gehe, das ich dann kein Radfahrer bin.
Ich bin dann ein Fußgänger.

B) Es gibt ja für kleinere Kinder diese nicht ganz ungefährlichen Laufräder. Man läuft damit und treibt das Rad so an.
Ist das schon vom Gesetz her Radfahren?

C) Ich sitze auf einem Fahrrad und treibe das Rad an,
in dem ich in die Pedale trete, also das Antriebssystem des Rades nutze. Ich denke mal das es recht eindeutig ist, das ich hier Radfahre.

Mein Fall: Ich habe auf dem Rad gesessen vor einer Ampel.
Als diese auf Grün sprang stiess ich mich vom Kantstein ab,
und rollte so über die Ampel.
Es war, so muss ich das sagen, die falsche Ampelseite für Fußgänger.
Ich wurde von einem Polizeibeamten gestoppt, der von mir 15 Euro kassieren wollte.
Ich bin nach wie vor der Meinung, das ich nichts falsches getan habe, das ich nicht Rad gefahren bin.

Anmerkung: Die beantwortung der Frage stellt KEINE Rechtsauskunft dar.
Ich bitte lediglich um einen Ratschlag.

Liebe Grüße,
Mathias

Hallo,

Es wird schon Radfahren, wenn man auf dem Drahtesel sitzt und rollt.
Wie das Rad ins rollen kommt, ist unerheblich.
Ich bekam auch mal in ähnlicher Sache ein Knöllchen. ( Thema " Laufrad " )

Mit absteigen und schieben ist es die beste Wahl.

mfg

nutzlos

Moin,

Recht für Radfahrer

Verkehr und Recht mit Schwerpunkt Radverkehr

Hinweise zu Urteilen

mfg
W.

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die nützlichen Links.
Allerdings suche ich immer noch einen Gesetzestext,
ab wann ein Fußgänger zu einem Fahrradfahrer wird.
Reicht es wirklich schon aus, auf das Rad zu steigen,
um als Radfahrer vor dem Gesetz zu gelten?
Also selbst wenn ich das Rad gar nicht bewege,
selbst wenn ich mit den Füßen auf dem Boden stehe?
Könnte ein Polizeibeamter von mir verlangen, das ich vom Fahrrad absteige,
wenn ein Weg nicht für Fahrradfahrer vorgesehen ist.
Und selbst dann, wenn ich gar nicht Radfahre?
Das mag jetzt vielleicht etwas kleinkariert wirken,
aber wenn sich Beispielsweise ein Polizist auf die Vorschriften beruft,
dann muss es diese ja auch irgendwo zu lesen geben.

Mit freundelichen Grüßen,
Mathias

Allerdings suche ich immer noch einen Gesetzestext,
ab wann ein Fußgänger zu einem Fahrradfahrer wird.


Hallo Mathias,

wo es genau steht, kann ich ggf. dir demnächst mal mitteilen.
Formulierung ab wann du Fußgänger bist ist kürzer:
Wenn du dein Rad schiebst, also nur deine Hände das Rad anfassen.
Wenn du ein Fuß auf die Pedale stellst: Dann bist du Radfahrer, egal ob das Rad steht oder rollt!
Ist leider so,
Gruß Werner

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Hallo Werner Raubein,

viele Dank für Deinen Beitrag.
Das war bisher die klarste Antwort zu meiner Frage.

Mit freundlichen Grüßen,
Mathias

Ergänzung:
Laufräder sind wie Tretroller oder Spielräder (bis 18 Zoll Radgröße)
in D Spielgeräte für Kinder. Da keine Laufräder für Erwachsene angeboten werden, erübrigt sich deren Einordnung. Auf dem Fahrrad sitzend bist Du immer Radfahrer.

Grüße
Ralf

Hallo Ralf,

diese Einschätzung:

Da keine Laufräder für Erwachsene
angeboten werden, erübrigt sich deren Einordnung. Auf dem
Fahrrad sitzend bist Du immer Radfahrer.

stimmt nicht: http://www.junik-hpv.de/html/sauseschritt.htm

Das Gerät ist nach meiner Information auch auf dem Gehweg zu betätigen.

Gruß, Karin

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…:Es wird schon Radfahren, wenn man auf dem Drahtesel sitzt und

rollt.
Wie das Rad ins rollen kommt, ist unerheblich.
Ich bekam auch mal in ähnlicher Sache ein Knöllchen. ( Thema "
Laufrad " )

Hallo nutzlos
hier wird es schwierig.
Lt def. dürfen auf Fußwegen keine Geräte bewegt werden für die die STVO zuständig ist, also KFZ.
Ein KFZ sind alle Fortbewegungsmittel (Bitte nicht lachen) die eine:
-(1)eigene Lenkvorrichtung
-(2)Bremse
-(3)Sitz
und(4) Antrieb haben.
Diese Attribute besitzt auch ein Pferd > ist also KFZ-mäßig zu händeln.
Steht so auch in der STVO so im Bereich der § 20 bis 25 (22??)
Ein Rad fällt ebenso darunter. (Gehewegsausnahme Kinder unter 12 Jahre)
Ein Rad darf also von Personen über 12 Jahre nur dann auf dem Gehweg benutzt werden, wenn der Antrieb außer Betrieb ist (Lach), also geschoben wird. Ein Fuß auf die Pedale und wird bewegt: KFZ, also auf Gehwegen verboten.
Wurde mal Ende der 90Jahre in Östereich für die EU so definiert.

Fehlt eine Def. von 1 bis 4, so ist es kein KFZ, darf alsi auf dem Fußweg benutzt werden.
Deshalb dürfen / müssen Skater auf den Fußweg, nicht Radweg!
Das gleiche galt für Segway, bis es eine Gestzesänderung gab.

Gruß Werner
Ist so, auch wenn es lächerlich scheint.

Unterschied von Rad zum Pferd:
Wird Rad geschoben, so ist der Schieber ein Fußgänger.
Steigt der/die ReiterIn ab und führt das Pferd am Zügel:
Bleibt es rechtlich ein KFZ.
Viel Spass …

Lass uns abkürzen…
Hallo,

Ein Fahrrad ist im Zweifelsfall am besten mitzuführen, wenn der mögliche Fahrzeugführer auf seinen zwei Beinen wie ein Mensch geht und entweder das " Fahrzeug " auf dem Buckel trägt, nicht darauf sitzt und neben sich her schiebt.

Ein Fahrrad ist zwar kein KFZ, aber es obliegt ebenfalls Regelungen.
Somit kamen bereits zahlreiche sinnvolle Anworten bezüglich des Radels.

mfg

nutzlos

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Hallo an dieser Stelle,

Dann möchte ich mich sehr gerne bei allen von Euch bedanken.
Ihr habt mir alle sehr gut weiter geholfen.
Meine Frage wurde zu 100% beantwortet.
Ich bin sehr zufrieden.
Ich werde also die 15 Euro zahlen und mich an die STVO halten.

Liebe Grüße,
Mathias

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…Füßen auf dem Boden stehe?

Könnte ein Polizeibeamter von mir verlangen, das ich vom
Fahrrad absteige,
wenn ein Weg nicht für Fahrradfahrer vorgesehen ist.
Und selbst dann, wenn ich gar nicht Radfahre?

Noch ein Nachtrag:
„den Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten…“
d.h. ein Polizist kann das generell immer von Dir verlangen wenn er es für nötig erachtet! Immer. Ab wann das dann Schikane ist bleibt dem Urteil eines Richters vorbehalten aber jedes Gericht wird im Zweifelsfalle dem Polizisten Recht geben - und das soll auch so sein.