Hallo,
ich bin neu hier und wende mich jetzt einfach mal hoffnungsvoll an euch.
Also ich machs so kurz wie möglich.
Meine Freundin will eine Wohnung in Kassel mieten. Ich bin unter der Woche in Leipzig, wäre dann am Wochenende bei ihr.
Es wäre allerdings auch nicht jedes, weil ich auch ab und zu mit ihr zu meinen Eltern fahre oder ich arbeitstechnisch das Wochenende garnicht zu ihr kommen kann.
Aber es wäre schon die Regel, dass ich am Wochenende bei ihr bin. Muss ich da als Untermieter angemeldet sein und im Mietvertrag unterschreiben? Wie ist hier generell die Sach- bzw. Rechtslage? Ich wollte eig. nichts dafür bezahlen oder sonstige nachteile nachtragen
Hallo, also eigentlich dürfte es keine Untervermietungsgeschichte sein, sondern eher eine Bedarfsgemeinschaft. Nach den unterschiedlichen Rechtssprechungen ist es scheinbar so, dass ein Vermieter die zusätzliche Person, solange damit die Wohnung nicht überbelegt wäre, nicht ablehnen kann. Ob die Zustimmung allerdings eingeholt werden muss, ist umstritten, auch wenn für die laut den meisten Meinungen ein Rechtsanspruch besteht. Also, vielleicht weiss noch jemand was konkreteres …
Untermieter ist man erst, sobald man einen Teil der Wohnfläche für sich selbst beansprucht und somit Miete an den Mieter bezahlen muss.
Beispiel: Deine Freundin mietet eine Wohnung von 90m². Du möchtest Sie regelmäßig besuchen und die Wochenenden bei ihr bleiben. Somit bist du nur regelmäßiger Besucher, da ihr die Wohnung gemeinsam nutzt.
Untermieter wärst du erst, sobald ihr einen Vertrag aufsetzt in dem du das Recht auf ein Zimmer z.B. 30m² bekommst und dafür Miete an sie bezahlst.
Ein Untermieter ist nichts anderes als jemand der jemandem Miete bezahlt obwohl dieser ebenfalls nur Mieter des Objekts ist.
Genieß die Wochenenden und mach dir deswegen keinen Kopf.