Herr X ist aus finanziellen Gründen seit 2004 nicht mehr krankenversichert.Seine Krankenkasse hatte ihm ihrerseits die Mitgliedschaft gekündigt;damals hat er noch studiert,danach noch eine einjährige Schulausbildung gemacht,seit 2007 hat er keinen festen Job,ist also erwerbslos,bekommt aber kein Arbeitslosengeld,weil ihn sein Vater unterstützt.Wenn er jetzt eine Festanstellung bekommt,muß er sich vorher wieder versichern lassen,oder er ist automatisch wieder in seiner früheren,gesetzlichen Krankenkasse.Darf diese ihm dann Nachzahlungen von vor 2007 abverlangen?Und wenn die Krankenkasse ihm keine Ratenzahlung einräumt,werden dann seine Eltern für die entstandenen Schulden haftbar gemacht?
Hallo,
bei Beschäftigungsaufnahme ist erstmal die GKV-Kasse zuständig bei er zuletzt versichert war.
Was die Zeit ab 01.04.2007
betrifft, so wird er dafür Beiträge nachzahlen müssen denn seit dieser Zeit gibt es die Pflicht zur Versicherung für zuletzt GKV-Versicherte die vor dem 01.04.2007 keine Krankenversicherung hatten.
Was die Höhe angeht kann die monatliche Forderung der Kasse zwischen 40,00 € und ca. 500,00 € möglich sein.
Wenn der Betreffende volljährig ist, warum sollten da seine Eltern haften ?
Gruß
Czauderna
Arbeitslosengeld,weil ihn sein Vater unterstützt.Wenn er jetzt
eine Festanstellung bekommt,muß er sich vorher wieder
versichern lassen,
Er muß sich jetzt schon wieder versichern, seit dem 1.4.2007 besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, seit 1995 in der Pflegepflichtversicherung.
Darf diese ihm dann Nachzahlungen von vor 2007 abverlangen?
Nein erst ab 1.4.2007.
Und wenn die Krankenkasse ihm keine Ratenzahlung einräumt,
Wird sie.
werden dann seine
Eltern für die entstandenen Schulden haftbar gemacht?
Nein.