Ab wann darf ein Kind aus dem Haus?

Guten Tag,
Kinder unter 16 Jahre müssen soweit ich weiß um 22 Uhr zuhause sein.
Ab wann dürfen sie wieder aus dem Haus?
Wenn ein Kind beispielsweise um 5 Uhr morgens wieder aus dem Haus geht, ist das erlaubt?

Servus,

ersteinmal: Es gibt keine gesetzliche Ausgangssperre. Es ist nur verboten, sich in Discos etc. auf zu halten.

Außerdem darf man ab 16 Jahren, sich bis Mitternacht draußen aufhalten und manchmal mit Begleitung einer Volljährigen Person sogar länger.

Dieses Verbot geht meiner Meinung nach bis 6 Uhr morgens.

mfg,

Hanzo

P.S. Kinder einsperren ist keine Lösung! XD

EDIT: Unter 16 jährige dürfen sich, wie schon genannt, bis 22 Uhr nur in Discos etc. alleine aufhalten.

Also soweit ich im bilde bin dürfen „Kinder“ unter 16 nur bis 22Uhr ohne Begleitung einer Beziehungsberechtigten Person sich in der Öffentlichkeit(Restaurants, Kneipen, Partys, Discos, …) aufhalten. Über 16 Jährige aber unter 18 jährige bis 24 Uhr und danach mit Personenbeaufsichtigungsbeauftragten xD.

Und wie ich grad bei wikipedia.de sehe:

Entgegen einer landläufigen Meinung regelt weder das JuSchG noch ein anderes Gesetz, zu welchen Zeiten sich Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf Straßen, aufhalten dürfen, obwohl Überlegungen, eine solche Regelung einzuführen, schon diskutiert wurden.

LG

Servus Hanzo,

Es gibt keine gesetzliche Ausgangssperre.
Außerdem darf man ab 16 Jahren, sich bis Mitternacht draußen
aufhalten Dieses Verbot geht meiner Meinung nach bis 6
Uhr morgens.

Was jetzt?
Ausganssperre ja oder nein?
Du widersprichst dir selber!

Fakt ist:
Auch Kinder dürfen sich ausserhalb des Hauses / befriedeten Besitztums zeitlich unbegrenzt (also 24/7) aufhalten. Das JuSchG regelt nur den Aufenthalt in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen, in Spielhallen und sonstigen jugendgefährdeten Orten. Es regelt nicht den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen an ganz allgemeinen Orten (z.B. Dorfplatz oder wo sich der Nachwuchs auch immer zu treffen beliebt). Dort dürfen sie sich ZU JEDER ZEIT aufhalten - Einschränkungen von gesetzeswegen gibt es nicht, was die Erziehungsberechtigten dazu sagen steht auf einem anderen Blatt.

Grüße von
Tinchen