Ab wann darf ein Kind mitbestimmen wo er

… leben möchte?

Mein Sohn lebt mit seiner Mutter in Frankreich und kommt nur in den Ferien zu mir nach Deutschland, er möchte gerne ganz zu mir kommen, da er sich in Frankreich bei seiner Mutter und deren Freund nicht wohl fühlt, nun möchte er gerne, dass ich diese Sache vor Gericht für in kläre, aber ab wann darf er den selber mtbestimmen?

… leben möchte?

Mein Sohn lebt mit seiner Mutter in Frankreich

Ich glaube, es wäre gut, wenn du erwähnen würdest, ob er Deutscher oder Franzose ist.

Viele Grüße

Hallo

Ist die Nationalität innerhalb der EU nicht egal?

Aber das würde unter Beachtung der FAQ:1129 glaube ich besser ins Rechtsbrett passen.

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Hallo

Ist die Nationalität innerhalb der EU nicht egal?

Kann sein, deswegen habe ich geschrieben: „Ich glaube, es wäre gut usw.“

Viele Grüße

Mein Sohn hat die deutsche Staatsangehörigkeit, nur seine Mutter ist Französin.

Wie alt ist denn das Kind?
Hallo,
wie alt ist denn der Sohn im den es hier geht?
Gruß SUnny

Hallo,

in diesem Fall würde ich doch einen Anwalt suchen, der sich mit solchen Fällen etwas auskennt.
Unsere Ratschläge sind da eher wenig wert.

Gruß, Hovke

Hallo Lucasun,

… leben möchte?

Ein Kind wird bei einer Trennung der Eltern immer gehört, und das Gericht hat offensichtlich seinerzeit entschieden, daß er bei der Mutter lebt.

Nun scheint sich für Deinen Sohn einiges geändert zu haben. Meine Empfehlung wäre, dass Du Dich an das Jugendamt Deines Wohnortes wendest bzw. eine Beratungsstelle, die auf bi-nationale Partnerschaften spezialisiert ist. Um einen dauerhaften Wechsel herbeizuführen wird es ohne die zuständigen Behörden d.h. Jugendamt / Familiengericht nicht gehen.

Für Deinen Sohn wird in dieser Angelegenheit ein Verfahrenspfleger eingesetzt, der Gespräche führt und dann ein Gutachten erstellt.

Viele Grüße und alles Gute

Iris

Hi,

Mein Sohn hat die deutsche Staatsangehörigkeit, nur seine
Mutter ist Französin.

Wenn ich mich micht täusche, richtet sich die Frage der Staatsburgerschaft in Frankreich (wie zB in Mexico oder USA auch) nach dem „ius solis“, wonach ein Kind, dass im Hochheitsgebiet dieses Landes geboren wurde, automatisch diese Nationalität auch hat. Also: Wo kam er zur Welt?

Und wenn die Mutter Franzosin ist, hat das Kind auch das Recht auf diese Staatsangehörigkeit (wie FAST alle Länder dieser Welt).

Damit will ich nur sagen, dass wenn meine Annahme richtig ist, dann richtet sich alles nach franzosischem Recht, zumal das Kind (momentan) auch seinen Wohnsitz in Frankreich hat.

Schöne Grüße,
Helena

Hallo,

mein Sohn wurde in Deutschland am 24.09.2000 geboren, er damit die deutsche Staatsangehörigkeit, kann aber auch jeder Zeit die französische annehmen.
Da ist ja mein größtes Problem, da ich mir nicht sicher bin, ob ein Kind auch in Frankreich mitbestimmen darf und ab welchem Alter dies möglich ist.
Es ist auch richtig, dass die deutschen Gerichte dafür nicht zu ständig sind, da sich die Gerichtsbarkeit nach dem Wohnort des Kindes richtet.
Dies wurde mir auch schon vom AG Wolfsburg so mitgeteilt.

Gruß Frank

Nur zur Klarstellung:

mein Sohn wurde in Deutschland am 24.09.2000 geboren, er
damit die deutsche Staatsangehörigkeit, kann aber auch jeder
Zeit die französische annehmen.

Nur die Geburt auf deutschem Boden berechtigt nicht zur deutschen Staatsbürgerschaft. Die ist bei euch aber anscheinend durch andere Faktoren gegeben.

Da ist ja mein größtes Problem, da ich mir nicht sicher bin,
ob ein Kind auch in Frankreich mitbestimmen darf und ab
welchem Alter dies möglich ist.

Es ist auch richtig, dass die deutschen Gerichte dafür nicht
zu ständig sind, da sich die Gerichtsbarkeit nach dem Wohnort
des Kindes richtet.

Wo wurde denn geschieden? --> aber du solltest dich wirklich, unter Berücksichtigung der FAQ:1129 an das Rechtsbrett weiter oben wenden.

Sangoma