Hi,
Mein Sohn hat die deutsche Staatsangehörigkeit, nur seine
Mutter ist Französin.
Wenn ich mich micht täusche, richtet sich die Frage der Staatsburgerschaft in Frankreich (wie zB in Mexico oder USA auch) nach dem „ius solis“, wonach ein Kind, dass im Hochheitsgebiet dieses Landes geboren wurde, automatisch diese Nationalität auch hat. Also: Wo kam er zur Welt?
Und wenn die Mutter Franzosin ist, hat das Kind auch das Recht auf diese Staatsangehörigkeit (wie FAST alle Länder dieser Welt).
Damit will ich nur sagen, dass wenn meine Annahme richtig ist, dann richtet sich alles nach franzosischem Recht, zumal das Kind (momentan) auch seinen Wohnsitz in Frankreich hat.
Schöne Grüße,
Helena