Hallo,
kurz und bündige Frage. Wenn man seit über einem Jahr auf einer Baustelle lebt (z.B. Speichertüre rausgefallen und komplette Wandteile locker oder eine modrige Holzwand wo die Tapete schon abgefallen ist, Sprechanlage defekt, PVC Fussböden alt, zerkratzt und hässlich, Wohnungstüre vom Vormieter mal eingetreten und nur profisorisch verspachtelt) und man als krönung der Frechheit sogar noch eine Mieterhöung bekommen hat, welche Rechte hat man dann und ab wann darf man die Kaltmiete ohne einen Anwalt kürzen?
Vielen Dank!
Hallo,
kurz und bündige Frage. Wenn man seit über einem Jahr auf
einer Baustelle lebt (z.B. Speichertüre rausgefallen und
komplette Wandteile locker oder eine modrige Holzwand wo die
Tapete schon abgefallen ist, Sprechanlage defekt, PVC
Fussböden alt, zerkratzt und hässlich, Wohnungstüre vom
Vormieter mal eingetreten und nur profisorisch verspachtelt)
und man als krönung der Frechheit sogar noch eine Mieterhöung
bekommen hat, welche Rechte hat man dann und ab wann darf man
die Kaltmiete ohne einen Anwalt kürzen?
Kurze Gegenfrage:
Als man eingezogen ist, handelte es sich praktisch um einen Neubau und die ganzen Schäden und Mängel kamen über Nacht?
Oder hat man die Wohnung schon in so einem saumäßigen Zustand angemietet und möchte jetzt plötzlich nicht mehr die vereinbarte Miete zahlen?
Wenn die Fussböden bereits bei Anmietung alt, zerkratzt und hässlich
waren, warum sollte der Mieter nun plötzlich das Recht haben die Miete zu kürzen?
Gruß
S.J.
Die Miete darf man ab dem Zeitpunkt minder, ab dem das Objekt sich nicht mehr im vertragsmäßigem Zustand befindet. Für eine Mietminderung bedarf es keines Rechtsbeistandes.
War die Mietminderung zu unrecht, hat man die Miete nachzuentrichten. Wurde dies von einem Gericht so festgestellt, hat man uU auch noch Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten zu zahlen.
vnA
Kurze Gegenfrage:
Als man eingezogen ist, handelte es sich praktisch um einen
Neubau und die ganzen Schäden und Mängel kamen über Nacht?
Oder hat man die Wohnung schon in so einem saumäßigen Zustand
angemietet und möchte jetzt plötzlich nicht mehr die
vereinbarte Miete zahlen?
Wenn die Fussböden bereits bei Anmietung alt, zerkratzt und
hässlich
waren, warum sollte der Mieter nun plötzlich das Recht haben
die Miete zu kürzen?
Gruß
S.J.
Nein es handelt sich um ein altes Gebäude und das mit dem Fußboden wurde nur als Nebengrund genannt. Beim bezug der Wohnung war die Speichertüre noch drinnen, aber aufgrund schlechter Befestigung die beim einzug von einem Laien natürlich nicht ersichtlich war ist sie nach 2,5 Jahren komplett rausgefallen sowie die gesamte Holzverkleidung an dem sie befestigt war. Und der zweite Schwerpunkt ist die tolle Spanplattenwand in der Duschkabine, welche auf der innenseite natürlich gefliest ist und auf der anderen Seite tapeziert war. Dies war für den Mieter natürlich auch nicht ersichtlich beim einzug, aber selbst viele Laien wissen was nach Jahren passiert wenn man auf eine Spanplatte fliest. Durch das arbeiten vom Holz sind natürlich die Fliesen gesprungen und die ganze Wand ist Nass geworden, der Stützbalken vemodert und auf mehrfache anrufe beim Vermieter wurde erst ein „Handwerker“ geschickt der die ganze Tapete einfach abgerissen hat (letztes Jahr im November wohlgemerkt!) und sich dann geweigert diesen Schaden anständig zu beheben (grüne Rigipswand) man wollte einfach „darübertapezieren“ weil man habe nicht genug Geld als mehrfacher Hausbesitzer und als Gipfel der Frechheit wurde die Kaltmiete ab 01.06.2011 um 30 Euro erhöht.
Man möchte ganz bestimmt nicht die Miete prellen, aber alles hat irgendwo seine Grenzen!
Viele Grüße.
Wie sollte man da genau vorgehen? Erst einen Brief schreiben? Wenn ja welche Punkte sollten darin unbedingt erläutert werden?
Viele Grüße.
Hallo,
Als man eingezogen ist, handelte es sich praktisch um einen
Neubau und die ganzen Schäden und Mängel kamen über Nacht?
Nein es handelt sich um ein altes Gebäude
genau das ist aber der springe Punkt. Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Und der in ein altes Gebäude zieht (und vermutlich entsprechend geringe Miete zahlt), kann dann nicht wegen des schlechten Zustandes die Miete kürzen wollen.
Dir dürfte spätestens jetzt klar sein, dass man die Frage „Ab wann darf man die Kaltmiete kürzen?“ aufgrund der dünnen Infos nicht beantworten kann.
Gruß
S.J.
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Wenn man nicht weiß wie es geht, sollte man sich eines Rechtsbeistandes bedienen. Wenn man obsiegt erhält man uU die dafür entstehenden Kosten ersetzt.
vnA
Ein Mangel liegt immer
dann vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der
Soll-Beschaffenheit abweicht. Und der in ein altes Gebäude
zieht (und vermutlich entsprechend geringe Miete zahlt), kann
dann nicht wegen des schlechten Zustandes die Miete kürzen
wollen.
Also heiist das jetzt im Klartext, der Vermieter darf die Wohnung verkommen lassen und man kann ausser ausziehen nichts machen? Geringe Miete, naja 355 Euro für 45 m² Dachgeschoss ist für eine Kleinstadt schon ganz ordenlich…ausserdem ist ja der „Soll“ Zustand eine vorhandene Speichertüre und eine tapezierte, schimmelfreie und gestrichene Wand…der „Ist“ Zustand ist aber ein riesen Loch im Wohnzimmer wo eine Speichertüre sein sollte und im Nebenzimmer eine vor sich hin modernde Wand wo man schön die Wasserflecken und die Spanplatten sieht und den Moder riecht. Oder darf man in dieser Wohnung nicht duschen gehen, weil sonst der Putz von den Wänden fällt wenn die Wand nass wird aufgrund der gesprungenen Fliesen die vom arbeiten der Spanplatte gesprungen sind?
Viele Grüsse.
Unter Umständen? Naja also soweit wollte man jetzt eigentlich nicht gehen, es geht eher darum mal ein wenig „Druck“ auszuüben, damit von Vermieterseite nicht einfach nur „kassiert“ wird, sondern diese auch ihren Pflichten nachkommen und ihre Mieter die regelmässig ihre Miete bezahlt haben und aus eigener tasche schon sehr viel selber an der Wohnung repariert haben nicht in einem „Loch“ leben lassen 
Viele Grüsse.
Warum nicht sachlich?
Hallo,
Also heiist das jetzt im Klartext, der Vermieter darf die
Wohnung verkommen lassen und man kann ausser ausziehen nichts
machen?
schade, dass Du nicht mal versuchst meine Antwort zu verstehen sondern stattdessen nur Polemik an den Tag legst.
Wer ein Dreckloch gemietet hat, kann nicht erwarten, dass der Vermieter einen Palast daraus macht. Wer einen Neubau gemietet hat, kann erwarten, dass er kein Dreckloch zur Verfügung gestellt bekommt.
Alles dazwischen kommt auf den Einzelfall an und kann nur beurteilt werden, wenn genau bekannt ist welchen Zustand die Wohnung bei Anmietung hatte und wie der Zustand zur Zeit ist.
Wenn ich schreibe, dass ein Mangel vorliegt, wenn Soll-Zustand und Ist-Zustand voneinander abweichen, was ist daran so schwer zu verstehen?
Wenn die Wohnung bei Übergabe eine trockene aber völlig ungeeignete Wand im Badezimmer hat, die nun völlig durchnässt und vergammelt ist: Muss Dir nun noch jemand ausdrücklich sagen, dass dann die Ist- von der Soll-Beschaffenheit abweicht?
S.J.